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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 49. Gerichtsverfassung 631<br />

Gerichtsbezirks. Der Edelherr Otto von Ahaus verkaufte es 1316 dem Bischof<br />

von <strong>Münster</strong> (ebd. S. 14 f.) .<br />

<strong>Das</strong> Gogericht Lembeck um faßte die Kirchspiele Lembeck, Raesfeld, Lippramsdorf,<br />

Wulfen, Hervest, Holsterhausen, Schermbeck, Erle und Rhade, galt<br />

als münsterisches Lehen und war im Besitz der Herren von Lembeck. Im Jahre<br />

1491 wurde Lippramsdorf dem Patrimonialgericht des Besitzers des Hauses<br />

Ostendorf unterstellt. Raesfeld wurde 1590 dem Besitzer des Hauses Raesfeld<br />

überantwortet (ebd. S. 15 ff.).<br />

<strong>Das</strong> Gogericht zum Gerkinglo (Vreden) fiel 1316 durch Verzicht der Äbtissin<br />

von Vreden außerhalb der Stadt Vreden an den Bischof von <strong>Münster</strong>, der<br />

es in der Folgezeit als Lehen ausgab. Der Bezirk erstreckte sich lediglich über<br />

das Kirchspiel Vreden (ebd. S. 17 f.).<br />

<strong>Das</strong> Gogericht zum Steinern Kreuz (Ahaus), benannt nach dem zwischen<br />

Ahaus, Wüllen und Wessum im freien Feld stehenden Steinern Kreuz, wo sich<br />

das Landgoding versammelte, betraf die Kirchspiele Wessum, Wüllen und Alstätte<br />

sowie die Bauerschaft Ammeln vom Kirchspiel Ahaus. Dazu gehörten<br />

auch die Städte bzw. Wigbolde Ahaus und Ottenstein. <strong>Das</strong> Gericht fiel mit den<br />

Herrschaften Ahaus und Ottenstein an den Bischof von <strong>Münster</strong> (ebd. S. 19 f.).<br />

<strong>Das</strong> Gogericht zum Sand welle hatte seine Malstätte zwischen Metelen und<br />

Burgsteinfurt an Sandhügeln, denen der Gauksbach entsprang, und führte daher<br />

seinen Namen "Sandquell". <strong>Die</strong>sem größten Gogericht im <strong>Münster</strong>land waren<br />

die Kirchspiele Ohne, Wettringen, Welbergen, Ochtrup, Steinfurt, Borghorst,<br />

Leer, Horstmar, Schöppingen, Eggerode, Osterwick, Holtwick, Legden, Heek,<br />

Epe und Metelen dingpflichtig. <strong>Das</strong> Gogericht galt allen Gogerichten des Oberstifts<br />

als Appellationsinstanz. Es war im 13. Jahrhundert im Besitz der Familie<br />

von Asbeck, die es 1296 Bischof Everhard verkaufte. Im Vertrage von 1444<br />

wurde ein Teil des Kirchspiels Ohne dem bentheimischen Gericht Schüttorf<br />

zugeschlagen (ebd. S. 20 - 26).<br />

<strong>Das</strong> Gogericht Rheine war zuständig für die Kirchspiele Rheine außerhalb<br />

der Stadt, Mesum, Emsdetten, Salzbergen und Neuenkirchen. <strong>Die</strong> Gerichtsstätte<br />

lag vor dem Rheiner Rathaus, was darauf hindeutet, daß Rheine nicht zu den<br />

alten Gogerichten gehört. Der Bischof erwarb 1345 und 1351 je eine Hälfte des<br />

Gerichts von den Herren von Rheine. Damals gehörte auch Saerbeck dazu, was<br />

später zu Bevergern gezählt wurde (ebd. S. 27) .<br />

<strong>Das</strong> Gogericht Bevergern umfaßte die Kirchspiele Bevergern, Riesenbeck,<br />

Hembergen, Hopsten, Dreierwalde und später Saerbeck. Der Stuhl stand vor<br />

der Burg Bevergern unter der Linde. <strong>Das</strong> Gogericht kam 1400 mit Burg und<br />

Amt aus tecklenburgischer Hand an <strong>Münster</strong> und wurde, wie das Amt, meist in<br />

Personalunion von Rheine mitversehen (ebd. S. 27 f.).<br />

Zum Gogericht Hastehausen rechneten die Kirchspiele Havixbeck, Nottuln,<br />

Appelhülsen, Schapdetten, Darup, Rorup, Coesfeld außerhalb der Stadt,

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