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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 10. <strong>Die</strong> <strong>Diözese</strong> unter den ersten Fürstbischö fen 135<br />

Everhard zum advocatum et difensorem an (WestfUB 3 S. 502 Nr. 976), obgleich ihr<br />

Kloster in der <strong>Diözese</strong> Osnabrück lag. <strong>Die</strong> einzige klösterliche Neugründung<br />

zur Zeit Bischof Everhards war das sogenannte Nordenhospital vor Hamm im<br />

Territorium der Grafen von der Mark, aber in der <strong>Diözese</strong> <strong>Münster</strong> gelegen<br />

(Kohl, Nordenhospital).<br />

Auffällig sind die vielen Ablässe, die der Bischof ausstellte, mochte es sich<br />

um Einrichtungen in seiner <strong>Diözese</strong> oder auswärts handeln. Sie entsprangen<br />

sicherlich großenteils dem Zeitgeschmack, aber auch seinem ehrlichen Willen,<br />

im Bau befindliche Kirchen auf diese Weise zu unterstützen.<br />

Ungewöhnlich erscheint eine Maßnahme für den Straßenbau. Der Bischof<br />

beseitigte am 18. April 1297 lubricam et lutosam viam, que ducit per villam Nution,<br />

wegen der von ihr ausgehenden Gefahren für Mensch und Pferd und ordnete<br />

aliam novam viam extra villam ad australem partem ville inter villas Nution et AIdennution<br />

in fundo ecclesie in Nut/on als nunmehrige strata publica an (WestfUB 3 S. 818<br />

Nr. 1571).<br />

Von seinem Vorgänger übernahm Everhard das schwere Erbe der friesischen<br />

Wirren, das die Zerstörung der Fredeburg durch die Aschendorfer noch verschärft<br />

hatte, doch gelang es dem Bischof durch behutsame Zurückhaltung 1276<br />

einen Ausgleich herbeizuführen, der in mehreren Verträgen seinen Niederschlag<br />

fand. Sie regelten Fragen, die mit dem Aufenthalt des Ordinarius in Friesland,<br />

der Ahndung von Exzessen, des Totschlags und Kirchenraubs, Verwaltung der<br />

Sakramente und Lebensführung der Kleriker, sächsischen Nachlässen in Friesland<br />

und friesischen in Sachsen, dem Schutz schiffbrüchiger Friesen an sächsischen<br />

Gestaden, dem Zoll für Ochsen, Pferde, Heringe usw. zusammenhingen<br />

(WestfUB 3 S. 508-511 Nr. 988 und S. 519ff. Nr. 998ff.; Bockhorst S.40ff.;<br />

Meckstroth S. 62). Der Förderung des Emshandels diente der am 6. Januar 1281<br />

mit den maricolas cives Tremonienses per alveum Emese versus Frisiam transeuntes geschlossene<br />

Vertrag (WestfUB 7 S. 803 Nr. 1739; Prinz, Mimigernaford-<strong>Münster</strong><br />

S. 164 Anm. 139).<br />

Als versöhnliches Zeichen gegenüber den Friesen ist die Veräußerung der<br />

1283 vom Kloster Werden angekauften Güter in Weener, im Reiderland und zu<br />

Winsum bei Groningen an die Johanniter in Steinfurt anzusehen (Schöningh<br />

S. 12). D er Verzicht räumte Besorgnisse der Friesen über allzu großen Machtzuwachs<br />

des münsterischen Bischofs aus. Von der Stimmung im Lande konnte<br />

sich Everhard auf einer Visitationsreise im Jahre 1283 überzeugen. Ohne hier<br />

auf Einzelheiten einzugehen, lassen die Verhältnisse die Schwäche der landesherrlichen<br />

Stellung des Bischofs in Friesland erkennen. Im westlichen Teil gab<br />

es so gut wie keine Landesherrschaft (Ehbrecht S. 135). Im Emsland und in der<br />

Herrschaft Vechta sah es nicht besser aus. In Vechta handelten die Burgmannen<br />

weitgehend ohne Zustimmung des Bischofs (Bockhorst S. 63). <strong>Die</strong> Aussöhnung<br />

Graf Hildebolds von Oldenburg mit den Burgmannen erfolgte 1284 ohne Mit-

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