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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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580 4. Verfassung<br />

ling, die erstmals 1238 als Morgengabe der Gräfin Jutta von Ravensberg erwähnt<br />

wird. <strong>Die</strong> Gräfin schenkte die Freigrafschaft, wie erwähnt (s. Amt Vechta), dem<br />

Bischof von <strong>Münster</strong>.<br />

Grundherrlich war der Graf von Tecklenburg hauptsächlich um Löningen<br />

und Essen an der Hase vertreten, wo er auch die Freigrafschaft und einige<br />

Gogerichte besaß, die ursprünglich wohl den Oldenburgern gehörten. <strong>Das</strong> tecklenburgische<br />

Gogericht Löningen war seit 1341 von den Lehnsträgern an den<br />

Bischof von Osnabrück verpfändet (Bockhorst S. 82 - 85). In den münsterischen<br />

Lehenregistern erscheint dieses Gogericht noch 1427 als Tecklenburger Lehen.<br />

<strong>Das</strong> Gogericht auf dem Hümmling erwarb Graf Nikolaus 1335 von Otto von<br />

Düthe (ebd. S. 86).<br />

Um ihre Landeshoheit stärker zu begründen, als es mit diesen Gerichten<br />

möglich gewesen wäre, errichteten die Grafen von Tecklenburg gegen Ende<br />

des 13. Jahrhunderts die Cloppenburg, möglicherweise auf einer zwei Jahrzehnte<br />

älteren Vorgängerin, und gründeten die Stadt Friesoythe mit dem Ziel, einen<br />

Gegenpol zu der in münsterischen Besitz übergegangenen Burg Vechta zu bilden.<br />

Zwischen Cloppenburg und Vechta gab es keine trennenden Moore oder<br />

Wälder. Mögliche Angriffe stießen hier auf kein natürliches Hindernis (Bockhorst,<br />

Karte 1).<br />

Neben der verkehrsmäßig günstig gelegenen Cloppenburg beanspruchte Friesoythe<br />

für den Friesenhandel die zweitwichtigste Stellung. Der Tecklenburger<br />

Haupthof Oythe (Altenoythe), ein Teil der Mitgift Juttas von Ravensberg, war<br />

1252 als Schenkung der Gräfin mit der Freigrafschaft Sigheltra an den Bischof<br />

von <strong>Münster</strong> gefallen, doch konnte sich der neue Besitzer hier nicht durchsetzen.<br />

<strong>Die</strong> Tecklenburger behaupteten sich und stärkten den Markt Friesoythe (seit<br />

1308 genannt: ebd. S. 87 f.). Nach 1338 wurde das oppidum befestigt und bald<br />

zu einer Stadt ausgebildet. Den Tecklenburgern gelang es, Friesoythe aus dem<br />

münsterischen Gogericht zum Desum herauszulösen. Eine Burg in Oythe und<br />

die Schnappenburg im äußersten Norden bei Barssel sicherten das in Bildung<br />

begriffene Tecklenburger Territorium.<br />

Eine Sonderrolle spielte das ursprünglich sächsische, aber friesisch durchdrungene<br />

Saterland an der Grenze zu Friesland. Hier konnte sich die tecklenburgische<br />

Herrschaft wohl erst im 14. Jahrhundert und auch dann nur in begrenztem<br />

Umfang durchsetzen (ebd. S.90).<br />

Zwischen <strong>Münster</strong> und Tecklenburg umstritten war seit 1252 der Hümmling<br />

mit der cometia Sigheltra, die Gräfin Jutta - widerrechtlich - dem Bischof geschenkt<br />

hatte. Alle Anstrengungen vermochten nicht, hier die münsterische<br />

Oberhoheit zur Geltung zu bringen, um so weniger, als der Graf von Tecklenburg<br />

1335 das Gogericht auf dem Hümmling an sich brachte. Erst nach der<br />

Eroberung der Cloppenburg (1394), als die tecklenburgische Macht ins Wanken<br />

kam, begaben sich die Freien auf dem Hümmling unter münsterischen Schutz,

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