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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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416 4. Verfassung<br />

UrkSlg 6 S. 248-262 Nr.43) ergänzte das Werk. Ungeachtet dessen kam es<br />

anläßlich der Anwesenheit ligistischer Truppen im <strong>Münster</strong>land 1623 zu Streitigkeiten<br />

über die geistlichen Zuständigkeiten (INAWestf Bbd 3 S. 450: A 6). Wieder<br />

war es Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen, der Burgsteinfurt im<br />

Jahre 1660 militärisch besetzte. Der Besatzung und den wenigen Katholiken in<br />

der Stadt mußte die Mitbenutzung der reformierten Pfarrkirche eingeräumt werden.<br />

Graf Philipp Konrad von Bentheim protestierte und erlangte ihm günstige<br />

kaiserliche Mandate, doch verzeichneten die Katholiken einen Erfolg, als dessen<br />

Sohn, Arnold Moritz Wilhelm, 1688 zur katholischen Kirche übertrat. Langwierige<br />

Auseinandersetzungen beendete schließlich der Vertrag vom 4. und 7. Dezember<br />

1716 (Niesert, UrkSlg 6 S. 400-446 Nr. 70). Schloß, Stadt und Kirchspiel<br />

Stein furt wurden als reichsunmittelbar anerkannt, während die Kirchspiele<br />

Borghorst, Laer und Holthausen unter münsterische Obrigkeit fielen. Nur die<br />

Stadt mit der Burg blieben der münsterischen geistlichen Jurisdiktion entzogen<br />

(Schröer, Erneuerung 2 S. 350 f.).<br />

Auch das Schloß Gronau im Kirchspiel Epe gehörte den Grafen von Bentheim.<br />

Der Ort war calvinistisch geworden, doch nahm Kurfürst Ferdinand um<br />

1613 dort die geistliche Jurisdiktion in Anspruch. Der Prediger Erwin Was senberg<br />

setzte sich erfolgreich zur Wehr und erschien auch nicht in <strong>Münster</strong>, als er<br />

1631 nach dort vorgeladen wurde. Daraufhin ließ Ferdinand Gronau militärisch<br />

besetzen. <strong>Das</strong> katholische Pfarramt übernahm am 26. September d. J. ein Franziskaner.<br />

Schon einen Monat später mußte dieser der einrückenden hessischen<br />

Besatzung weichen. Wassenberg übernahm sein Amt erneut. <strong>Münster</strong> hielt trotzdem<br />

an seiner Forderung nach geistlicher Obrigkeit über Gronau fest. Im Jahre<br />

1638 fiel das Haus Gronau der tecklenburgischen Linie des Hauses Bentheim<br />

zu. Fürstbischof Christoph Bernhard verweigerte nach Antritt der Regierung<br />

Graf Moritz und seinen Söhnen die Belehnung und besetzte am <strong>1.</strong> April 1673<br />

Haus und Wigbold. <strong>Die</strong> Kirche wurde einem katholischen Feldprediger übertragen,<br />

doch blieben die Calvinisten zum simultanen Gebrauch des Gebäudes zugelassen.<br />

Nachdem die Pfarrkirche 1691 wegen Baufälligkeit abgerissen worden<br />

war, feierten die Reformierten ihren Gottesdienst im Schloß. Im Vertrag vom<br />

4. Mai 1699 erkannten die Grafen von Bentheim-Tecklenburg die geistliche und<br />

weltliche Obrigkeit des Bischofs von <strong>Münster</strong> über Gronau an, behielten aber<br />

Gericht und Unterherrlichkeit als münsterisches Lehen bei (Niesert, UrkSlg 6<br />

S. 498-515 Nr. 85; Schröer, Erneuerung S. 271 u. 352 f.).<br />

<strong>Die</strong> bedeutendste Veränderung, die die <strong>Diözese</strong> <strong>Münster</strong> in ihrer tausendjährigen<br />

Geschichte erlebte, war der Erwerb der geistlichen Jurisdiktion im Niederstift<br />

<strong>Münster</strong>, das seit der Mitte des 13. Jahrhunderts weltlich zum Fürstbistum<br />

gehörte, kirchlich aber dem Bischof von Osnabrück unterstand. Streitigkeiten<br />

zwischen geistlichen und weltlichen Behörden setzten früh ein und verschärften<br />

sich, seitdem das <strong>Bistum</strong> Osnabrück wechselnd unter einem katholischen bzw.

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