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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 25. Beziehungen des <strong>Bistum</strong>s zum Papst 355<br />

Bischof Erphos zu verhindern, der als bedingungsloser Anhänger Heinrichs IV<br />

galt. Als dessen päpstlicher Gegenkandidat käme der damalige münsterische<br />

D omdechant Rudolf (von Steinfurt?) durchaus in Frage (GS NF 17,2 S. 81) .<br />

D aß es Erpho wagte, sechs Jahre später zu einer Pilgerreise ins Heilige Land<br />

aufzubrechen, beweist aber, daß er die Lage in seinem <strong>Bistum</strong> inzwischen fest<br />

in der Hand hatte und nicht mit Gefahren von seiten päpstlicher Parteigänger<br />

rechnete.<br />

Zumindest ebenso kaisertreu wie E rpho verhielt sich sein bayerischer Landsmann<br />

und Nachfolger Burchard. Er gab auch dann nicht seine Bindung zu<br />

Heinrich IV auf, als dessen Sohn Heinrich (V) zur päpstlich-sächsischen Partei<br />

überging und seinen Vater in eine hoffnungslose Lage brachte. Auf der Goslarer<br />

Fürstenversammlung kurz nach Ostern 1105 erklärte Bischof Gebhard von<br />

Konstanz als päpstlicher Legat den münsterischen Bischof Burchard für abgesetzt<br />

(Erhard, Reg. 1 N r. 1321). Bischof Richard von Albano, Legat Paschalis' Il.,<br />

bestätigte in Mainz die verhängte Strafe (RegEbfKöln 2 S. 6 Nr. 33; Weiers<br />

S. 129 Nr. 15). Der sicherlich nicht leichtfertig ge faßte Entschluß, sich nun zum<br />

Kaisersohn zu schlagen, führte zu schweren Konflikten mit den kaisertreuen<br />

Ministerialen des Stifts <strong>Münster</strong>. Burchard wurde aus der Bischofsstadt vertrieben,<br />

fiel bei Neuß in die Hände kaisertreuer Kölner Bürger und wurde dem<br />

alten Kaiser ausgeliefert, der seinen langjährigen Freund gefangen nach Lüttich<br />

führte (vgl. § 8). Freilich schwenkte auch Heinrich V nach dem Tode seines<br />

Vaters (t 7. August 1106) auf eine papstfeindliche Linie ein. Paschalis II. suspendierte<br />

am 23. Mai 1107 in Troyes die Anhänger des Königs, insbesondere Erzbischof<br />

Friedrich von Köln und seine Suffragane, also auch Burchard (Weiers<br />

S. 130 Nr. 16), der noch im März d. J. als königlicher Gesandter den Papst in<br />

Chalons-sur-Marne aufgesucht hatte (MGH.SS. 26 S. 25) . Da Paschalis damals<br />

allen Bischöfen verbot, geistliche Würden aus Laienhänden anzunehmen, mußte<br />

sich der Bischof wie alle Glieder der Reichskirche getroffen fühlen.<br />

Auf dem für den Fortgang des Investiturstreites bedeutsamen Italienzug<br />

Heinrichs V von 1110 begleitete Burchard seinen Herrn als Kanzler für Italien.<br />

<strong>Die</strong> unerwartete Erklärung Paschalis' Il., die Bischöfe aller weltlichen Gewalt<br />

entkleiden zu woUen, löste am 12. Februar 1111 in Rom einen Tumult aus, in<br />

dessen Verlauf der Papst vom König gefangengenommen wurde, angeblich seducto<br />

consilio archiepiscopi Maguntini et Burchardi episcopi Saxonum (MGH.SS. 34 S. 504;<br />

Meyer von Knonau 6 S. 159; Weiers S. 130 Nr. 17). Burchards Einfluß auf die<br />

Ereignisse wird dadurch bestätigt, daß er beim Vertrag Heinrichs V mit Paschalis<br />

Il. zu Ponte Mammolo am 1<strong>1.</strong> April 1111 als dritter Eidhelfer diente (Weiers<br />

S. 130 Nr. 18). Der Papst gestand zu, freigewählte Bischöfe, bei deren Wahl<br />

keine Simonie im Spiele war, anulo et virga zu investieren. Keiner von ihnen<br />

sollte vor der königlichen Investierung die Weihe empfangen (MGH.SS. 5 S. 476;<br />

ebd. 7 S.782).

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