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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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274 3. Historische Übersicht<br />

rungsantritt in Ungnaden. Vom Bischof gespendete Weihen lassen sich für die<br />

Zeit vom 20. Dezember 1651 bis zum 19. Mai 1674 nachweisen. Er unternahm<br />

mehr Visitations- und Firmungsreisen als die vorhergehenden Weihbischöfe.<br />

Klerikerweihen hielten sich im gewohnten Umfang. <strong>Die</strong> Register verzeichnen<br />

5026 Weihe akte an 2058 Klerikern, also etwa zweihundert im Jahr. Als Weiheort<br />

bevorzugte er die Kirche des Annenklosters in Coesfeld, in <strong>Münster</strong> die Kirche<br />

der Fraterherren. Hinzu kommen 205 Weihen von Kirchen, Kapellen, Altären,<br />

Kelchen usw.<br />

Sein sicherlich ernstgemeintes Reformstreben trug den Stempel der tridentinischen<br />

Beschlüsse und seiner eigenen jesuitischen Erziehung. So stellte er die<br />

in <strong>Münster</strong> ganz außer Übung geratene, regelmäßige Reformsynode wieder her,<br />

die er zweimal jährlich einberief, sofern nicht ein Krieg hindernd dazwischentrat.<br />

<strong>Die</strong> Synoden dienten der Bekanntmachung päpstlicher und eigener Erlasse für<br />

Gottesdienst und Seelsorge. Offensichtliche Mißstände wurden gerügt. Der Rest<br />

der Synode blieb der Rechtsprechung vorbehalten. <strong>Die</strong> Pastoralbriefe des Bischofs<br />

an den münsterischen Klerus verliehen den Synoden Galens ihre besondere<br />

Note.<br />

Im Jahre 1654 kündigte der Bischof eine Generalvisitation an, die die noch<br />

vorhandene Häresie in der <strong>Diözese</strong> tilgen und alle Mißstände im Klerus ausmerzen<br />

sollte. Während der achtjährigen Visitation besuchte er persönlich 55 Gemeinden.<br />

<strong>Die</strong> übrigen Kirchspiele blieben einer Visitationskommission überlassen.<br />

Begleitet wurde die Visitation im Herbst 1655 von einer großen Synode,<br />

der sogenannten Constitutio Bernardina, deren Beschlüsse die Grundlage für die<br />

weitere Reform des <strong>Bistum</strong>s <strong>Münster</strong> legten. In 18 umfangreichen Kapiteln<br />

führte der Bischof seinem Klerus die wichtigsten Lehr- und Reformdekrete "des<br />

Trienter Konzils vor Augen, wobei er stets die Besonderheiten des <strong>Bistum</strong>s<br />

<strong>Münster</strong> berücksichtigte" (Schröer, Christoph Bernhard S. 15).<br />

Weniger Erfolg errang der Bischof mit der vom Tridentinum angeregten<br />

Gründung eines Seminars. Wie schon Kurfürst Ferdinand im Jahre 1625, verpflichtete<br />

er wegen des Fehlens anderer Stiftungs mittel alle Besitzer geistlicher<br />

Pfründen 1662 zur Entrichtung des jährlichen Seminaristicums. Doch kam es<br />

nicht dazu. Der Bischof wandte vielmehr seine Liebe dem von ihm gestifteten<br />

Adelskonvikt zu, von ihm als "Quasiseminar" bezeichnet, das eine kirchliche<br />

Führungsschicht heranbilden sollte und mit dessen Hilfe auch Söhne unkatholischer<br />

Eltern für die katholische Kirche gewonnen werden konnten, besonders<br />

wenn den Familien eigenes Kapital fehlte. Zweifellos gelang es Galen durch<br />

Verleihung von Dompräbenden in den päpstlichen Monaten und durch Beteiligung<br />

an Verwaltungsaufgaben, den größten Teil des bisher vorwiegend calvinistischen<br />

Landadels zur Konversion zu bewegen.<br />

Mit Eifer wandte er sich bereits am 4. Juli 1651 dem heiklen Problem des<br />

Priesterkonkubinats zu (edictum de amovendis mufieribus). Allen unter eheähnlichen<br />

Verhältnissen lebenden Geistlichen wurde bei Androhung empfindlicher Strafen

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