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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 39. Visitationen 527<br />

tion hatte Ferdinand die Rheinländer Nicolaus Arresdorff und Petrus Nicolartius<br />

beauftragt, was bei den <strong>Münster</strong>ländern böses Blut machte (Schröer, E rneuerung<br />

2 S. 279 f.). Auch das nicht zur <strong>Diözese</strong> gehörige Niederstift und Wildeshausen<br />

wurden in die Visitation einbezogen. <strong>Die</strong> Protokolle sind erhalten und<br />

teilweise ausgewertet (INAWestf Bbd 3 S. 70 f.: Hs. 23 - 26; Schwegmann). Ferdinand<br />

zog aus den erkannten Mißständen Konsequenzen und erließ mehrere<br />

umfangreiche Reformedikte vom 10. August und 9. September 1616 für die Kanonissenstifte<br />

(Niesert 7 S. 85-91 Nr. 11; Schröer, E rneuerung 2 S. 299 ff.), den<br />

RegularkJerus (ebd. S. 297), die Kollegiatkanoniker (ebd. S. 298 f.) sowie die<br />

Pfarrgeistlichkeit (ebd. S. 301 - 304). Besonders seitens der Kanoniker erhob<br />

sich Widerspruch. Sie warfen dem Domkapitel Verstöße gegen die Union des<br />

Klerus, das Juramentum episcopi und die Wahlkapitulation Ferdinands vor, dem die<br />

Domherren mit der schwächlichen Ausrede begegneten, der Generalvikar habe<br />

die Dekrete nicht mit ihrer Zustimmung, sondern nur praehabita deliberatione cum<br />

venerabili capitulo cathedrali veröffentlicht, und die Kanoniker wüßten doch wohl<br />

zwischen Zustimmung und deliberatio zu unterscheiden (ebd. S. 304). Dem stellten<br />

die Kanoniker das gewichtigere Argument entgegen, die Dekrete, auf tridentinischem<br />

Boden gewachsen, könnten in der <strong>Diözese</strong> <strong>Münster</strong> keine Gültigkeit<br />

beanspruchen, da die Konzilsbeschlüsse in der <strong>Diözese</strong> niemals verkündet worden<br />

seien. <strong>Die</strong> Lage verschärfte sich durch den zwischen Domkapitel und Generalvikar<br />

ausbrechenden Streit, in dem sich der Groll der Domherren über die<br />

mißliche Lage, in die sie durch den Generalvikar Hartmann geraten waren, entlud.<br />

Angesichts der angedrohten Amtsentsetzung zog es dieser vor, zu resignieren<br />

und sich nach Bonn zurückzuziehen. Er nahm zwar die Reformdekrete nicht<br />

zurück, doch blieb deren Wirksamkeit unter dem Eindruck der Auseinandersetzungen<br />

im Lande gering. Es gelang nicht einmal, das Ärgernis der in den Pfarrhäusern<br />

lebenden Konkubinen aus der Welt zu schaffen.<br />

Im Jahre 1622 versuchte Kurfürst Ferdinand erneut sein Glück. Er ernannte<br />

den Generalvikar Nicolartius und den Pastor von St. Lamberti, Rudolf Grüter,<br />

zu Visitations kommissaren für die gesamte <strong>Diözese</strong>, ausgenommen die Kathedrale<br />

(INAWestf Bbd 3 S. 450: A 5). <strong>Die</strong> Protokolle sind erhalten, wenn auch<br />

unvollständig (ebd. S. 70: A 33). <strong>Die</strong> Folgen dieser Visitation waren im Niederstift<br />

umfassender als im Oberstift. Ihr folgten dort die Einsetzung der Jesuiten<br />

und die fast restlose Ausrottung des Protestantismus (Schwegmann). Im Oberstift<br />

blieb die Visitation so gut wie folgenlos. <strong>Die</strong> kriegerischen Wirren von<br />

1621 -1623 ließen eine ruhige Entwicklung nicht zu. D er Protestantismus im<br />

Bürgertum geriet hier nicht durch geistliche Einwirkung, sondern durch die<br />

harte Hand des ligistischen Militärs unter Druck.<br />

Erst unter Fürstbischof Christoph Bernhard erfolgte wieder eine Visitation.<br />

Ein bischöflicher Erlaß dazu lag der Frühjahrssynode von 1654 vor. Als Ziel<br />

wurde die Austilgung aller Häresien, Förderung guter Sitten "namentlich im

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