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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 3<strong>1.</strong> Grenzen der <strong>Diözese</strong> <strong>Münster</strong><br />

(MLA 8 Nr. 13 f.). Nach Gründung des neuen <strong>Bistum</strong>s Groningen im Jahre<br />

1559 schlug Papst Pius V mit der Bulle vom 1<strong>1.</strong> März 1561 weite Teile des<br />

münsterischen Archidiakonats Friesland diesem <strong>Bistum</strong> zu (Schröer, Reformation<br />

2 S. 119). Um seiner in der Wahlkapitulation gemachten Zusage, Verluste<br />

in Friesland wettzumachen, gerecht zu werden, bestätigte Bischof Johann von<br />

Hoya ostentativ den schon von seinem Vorgänger zum Offizial und Archidiakon<br />

des Groningerlandes ernannten Pfarrer Gerhard Wernsinck von Middelstum am<br />

8. Juli 1567 und ordnete kurz darauf eine Visitation Frieslands an. 1 ) Als das<br />

<strong>Bistum</strong> Groningen infolge des niederländischen Aufstandes 1591 wieder einging,<br />

fiel der Archidiakonat Friesland an <strong>Münster</strong> zurück, doch war die Bevölkerung<br />

restlos zum Calvinismus übergetreten.<br />

<strong>Die</strong> im Kirchspiel Borken liegende Herrschaft Gemen, ein Klever Lehen, trat<br />

um 1560 zur lutherischen Lehre über. Ihr Besitzer, Graf Jobst Ir. von Holstein­<br />

Schaumburg, erhob die dortige Kapelle zur lutherischen Pfarrkirche. Im Jahre<br />

1561 tritt der erste evangelische Pfarrer in Gemen auf. Kurfürst Ferdinand forderte<br />

als Bischof von <strong>Münster</strong> 1624 die Rückgabe der Kirche an die Katholiken<br />

und setzte am 5. Oktober 1626 den lutherischen Prediger Rotger Bönneken<br />

gefangen. <strong>Die</strong> Restitution der Burgkapelle an die Katholiken führte freilich erst<br />

der seit 1637 im Besitz der Herrschaft befindliche katholische Graf Otto von<br />

Limburg-Styrum durch. <strong>Die</strong> Pfarrkirche verblieb in lutherischem Besitz. Ein<br />

Versuch Graf Adolfs von Limburg-Styrum, auch diese zu rekatholisieren, scheiterte<br />

1651 (Schröer, Erneuerung 2 S. 271 f.). Während des Feldzugs gegen die<br />

Niederlande besetzte Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen am 6. Mai<br />

1673 die Herrschaft und erzwang die Herausgabe der Kirchenschlüssel. Trotzdem<br />

wurde der evangelische Gottesdienst neben dem katholischen fortgeführt.<br />

Nach einem Monat zog die münsterische Besatzung wieder ab und ließ einen<br />

Mendikanten als katholischen Seelsorger zurück. Nach dem für den Bischof<br />

unglücklich verlaufenen Krieg forderte die kurbrandenburgische Regierung zu<br />

Kleve den Bischof am 4. März 1676 auf, den katholischen Gottesdienst einzustellen,<br />

was auch am 26. d. M. erfolgte. Der Pater kehrte in sein Kloster zurück<br />

(Schröer, Erneuerung S. 353 f.). <strong>Die</strong> geistliche Jurisdiktion <strong>Münster</strong>s galt seitdem<br />

auf der Burg und im dabeiliegenden Städtchen Gemen nicht mehr.<br />

Ähnliche Verhältnisse herrschten in der ebenfalls zum Protestantismus übergetretenen<br />

Herrschaft Steinfurt. Ein zwischen dem Fürstbischof und Graf Arnold<br />

von Bentheim-Steinfurt am 7. Oktober 1564 geschlossener Vertrag<br />

(MLA 66 Nr. 4) regelte nicht nur weltliche Obrigkeits fragen, sondern auch die<br />

geistliche Gerichtsbarkeit in der Herrschaft. Der Vertrag Bischof Johanns von<br />

Hoya mit Gräfin Anna von Bentheim-Steinfurt vom 2<strong>1.</strong> Juni 1569 (Niesert,<br />

1) Protokoll der friesischen Visitation: INAWestf Bbd 3 S. 70: A 1 mit einem R egistrum<br />

curarum terrae Frisiae; SCHRÖER, Erneuerung 1 S. 285.<br />

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