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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 54. Abgaben- und Steuerwesen 681<br />

<strong>Das</strong> Beerdigungswesen lag noch im 18. Jahrhundert im Argen. Auf dem<br />

Lande war es üblich, Leichen vor der Bestattung während der Exequien in den<br />

Kirchen aufzubahren. <strong>Die</strong> meisten Friedhöfe lagen innerhalb der Städte und<br />

Ortschaften. Priester und angesehene Personen fanden ihre Gräber in den Kirchen.<br />

Aus Furcht, einen Scheintoten zu beerdigen, wurde auch im Sommer mit<br />

der Bestattung zwei Tage gewartet. Dr. Hoffmann verbot die Beisetzung in<br />

den Kirchen und regte an, für die Särge weiches, schnell vergehendes Holz zu<br />

verwenden, um die Verwesung der Leichen zu beschleunigen. Auch sollten die<br />

Friedhöfe außerhalb der Ortschaften verlegt werden, wie es die Verordnung<br />

vom 14. März 1785 forderte (Druffel S. 106-114). Für die Leichenschau war<br />

seit seiner Gründung (1773) das Medizinalkolleg zuständig. <strong>Das</strong>selbe galt für<br />

Obduktionen. Doch wollten die früher mit diesen Aufgaben befaßten Landmedici<br />

aus finanziellen Gründen nicht darauf verzichten (ebd. S. 119 -122).1 )<br />

Den Erkrankungen der Tiere wurde keine Aufmerksamkeit gewidmet. <strong>Die</strong><br />

Beseitigung verendeter Tiere besorgten die Abdecker oder Scharfrichter. Erst<br />

kurz vor Ende des 18. Jahrhunderts nahm sich der Geheime Rat Johann Gerhard<br />

Druffel, Sohn eines Hofapothekers, der Viehseuchen an. Ihre Bekämpfung<br />

war bisher Nichtfachleuten und Besprechern überlassen geblieben.<br />

§ 54. Abgaben- und Steuerwesen<br />

Brief eines Reisenden durch <strong>Münster</strong> in Betreff des Zeichnungsinstituts (MünstGemeinnützlWbl8.<br />

1792 S. 117 -120)<br />

Top ho ff Theodor, <strong>Die</strong> Zehnten des Bisthums <strong>Münster</strong> (ArchGWestph 7. 1838 S. 66 - 86)<br />

v. Olfers, Beiträge<br />

Metzen Joseph, <strong>Die</strong> ordentlichen, direkten Steuern des Mittelalters im Fürstbistum <strong>Münster</strong><br />

(ZVaterländG 53. 1895 T. 1 S.1-95)<br />

Lüdicke, Zentralbehörden<br />

Klessing Heinrich, Ueber das Steuerwesen im ehemaligen Hochstifte <strong>Münster</strong> (WarendorfB1l4.<br />

1905 S. 30 f., 34, 38 f., 41, 47 f.; 5. 1906 S. 2 f., 7)<br />

V ölker, Innere Politik des Fürstbischofs Friedrich Christian von Plettenberg T. 1: Finanzverwaltung<br />

Erler Georg (Hg.), <strong>Die</strong> Denkschrift des Reichsfreiherrn Clemens August Maria v. Kerkerink<br />

zur Borg über den Zustand des Fürstbistums <strong>Münster</strong> im Jahre 1780 (ZVaterländG 69. 1911<br />

T. 1 S.403-450)<br />

Symann Ernst, <strong>Die</strong> Finanzlage der Landgemeinden des Hochstifts <strong>Münster</strong> am Ende des<br />

18. Jahrhunderts (MünstHeimatbll 2. 1919 S. 169 -172)<br />

- <strong>Die</strong> Beiträge der politischen Kirchspielgemeinden zu den Bedürfnissen der Kirchengemeinden<br />

im Hochstift <strong>Münster</strong> am Ende des 18. Jahrhunderts (Westmünsterland 6. 1919<br />

S. 191-197)<br />

Schwarz, Reform des Offizialats<br />

1) Zur Medizinischen Fakultät der Universität <strong>Münster</strong> vgl. unter Bildungs- und<br />

Schulwesen (Bd. 2), zum Medizinalwesen beim Militär vgl. Theodor VERSPOHL, <strong>Das</strong> Heerwesen<br />

des münsterschen Fürstbischofs Christoph Bernhard von Galen 1650 -1678.<br />

1908 S. 56 ff.

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