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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 4. Archive 47<br />

Unter dem zuletzt genannten Fürsten spezialisierte sich der bisher recht einfache<br />

Behördenapparat. Der alte fürstliche Rat gabelte sich einerseits in Hofrat<br />

oder Regierung, einer im wesentlichen als Gericht wirkenden Behörde, andererseits<br />

in den Geheimen Rat. <strong>Die</strong> "Regierung" führte eine eigene Registratur,<br />

lieferte aber keine Akten an das Archiv ab. <strong>Die</strong> Geheimen Räte bedienten sich<br />

für ihre Schreibarbeiten des fürstlichen Sekretärs, der gleichzeitig auch den gesamten<br />

Schriftwechsel des Fürstbischofs besorgte. <strong>Die</strong> bei ihm entstandenen<br />

Akten schlugen sich in der "Geheimen Registratur" nieder, die nach dem Tode<br />

Christoph Bernhards mit dem "Landesarchiv" vereinigt wurde, freilich nicht<br />

vollständig, da sich Teile der fürstlichen Korrespondenzen auch im Gräflich­<br />

Galen'schen Archiv befinden. Dagegen gelangten damals Akten und Urkunden<br />

nach <strong>Münster</strong>, die in der Zeit vor 1650 in der kurfürstlichen Residenz Bonn<br />

entstanden waren, wie es seit jeher regelmäßig von den Landständen in den<br />

Wahl kapitulationen gefordert worden war. Ein Verzeichnis der 1653 aus Bonn<br />

nach <strong>Münster</strong> abgegebenen Archivalien ist noch vorhanden (ebd. 445 Nr. 8).<br />

<strong>Die</strong> Epoche von 1678 bis 1708 bietet ein uneinheitliches Bild. Nicht immer<br />

sorgten die Geheimen Sekretäre dafür, daß ihre Akten regelmäßig an die Archive<br />

abgeliefert wurden. Manches verblieb in den Händen der Fürstbischöfe und<br />

landete schließlich in deren Familienarchiven, etwa den Fürstenbergischen oder<br />

Plettenbergischen Archiven. Nach 1708 brach der Zufluß von Altakten sogar<br />

ganz ab.<br />

Ein entscheidendes Ereignis stellt die Bildung des Geheimen (Kriegs-)Rates<br />

unter Fürstbischof Franz Arnold 1708 dar. <strong>Die</strong> Akten dieses Geheimen Rates<br />

müssen im wesentlichen als verloren angesehen werden. Auch aus Bonn trafen<br />

keine Aktenabgaben mehr ein. D er Nachlaß Kurfürst Clemens Augusts gelangte<br />

in das Geheime Hausarchiv in München. Einen zusammenhängenden Bestand<br />

aus der Zeit nach 1708 bilden nur die Akten des Niederrheinisch-Westfälischen<br />

Reichskreises (ebd. 468). <strong>Die</strong> Regierungstätigkeit Kurfürst Maximilian Friedrichs<br />

spiegelt sich hauptsächlich in der allerdings durch spätere Kassationen stark<br />

mitgenommenen Kabinettsregistratur.<br />

Erstaunlicherweise kam es erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts zu eller<br />

brauchbaren Ordnung des "Landesarchivs". Schuld daran trägt nicht zuletzt die<br />

Faulheit mancher mit dem Hofratstitel ausgestatteter Archivare des 17. und 18.<br />

Jahrhunderts, die in einigen Fällen sogar schimpflich aus dem <strong>Die</strong>nst gejagt<br />

wurden. Erst 1770 forderte der Geheime Rat, das La ndesarchiv durch Stücke<br />

aus dem domkapitularischen und aus dem Hofkammerarchiv zu ergänzen (Kab­<br />

Reg Politica LXXVI A Nr. 1, jetzt Nr. 3344), um bestimmte Grenzstreitigkeiten<br />

beurteilen zu können. Jedoch wurde daraus nicht viel. Der prächtige Foliant, der<br />

das Verzeichnis der Grenzakten aufnehmen sollte, erfuhr nur wenige Eintragungen<br />

(Ms. 7 Nr. 463).<br />

Möglicherweise geht es auf die mainzischen Archivordnungen von 1782 zurück<br />

(Goldschmidt S. 87), wenn die münsterischen Landstände im folgenden

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