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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 47. Weltliche Zentralbehörden 615<br />

tisch sowie auf den Landtagen tätig. Alle wichtigen Angelegenheiten pflegte der<br />

Bischof nur mit seinen Geheimen Räten zu besprechen. <strong>Die</strong>se Konferenzen<br />

schlossen nicht, wie bisher üblich, mit einem mehrheitlich gefaßten Conclusum,<br />

sondern mit einer R esolutio des Fürsten. Damit beschränkte sich die Zuständigkeit<br />

der Regierung zunehmend auf Justizsachen. 1) <strong>Das</strong> heißt nicht, daß sich die<br />

Geheimen Räte unter Christoph Bernhard schon zu einer Behörde entwickelten.<br />

<strong>Das</strong> geschah erst im Jahre 1707 (s. u.). Der Charakter des Gremiums entsprach<br />

mehr dem eines fürstlichen Kabinetts, ohne daß diese Bezeichnung damals gebraucht<br />

wurde.<br />

<strong>Die</strong> Konferenzen des Bischofs mit den Geheimen Räten erforderten die<br />

Bestallung eines Geheimen Sekretärs. <strong>Das</strong> Amt nahm Heinrich Bruchausen über<br />

die Regierungszeit Christoph Bernhards hinaus wahr. Er schrieb alle Konferenzprotokolle<br />

und fertigte alle Konzepte ausgehender Reskripte und Erlasse, eine<br />

ungeheure Arbeitsleistung, abgesehen davon, daß er wahrscheinlich auch Einfluß<br />

auf politische Entscheidungen seines Herrn nahm. Er leitete zudem die<br />

Geheime Registratur (Dehio S. 5 - 9).<br />

Obgleich die Opposition in Domkapitel und Ritterschaft gegen die eigenwillige<br />

Politik des Bischofs in seinen letzten Lebensjahren stark anstieg, blieben die<br />

Machtverhältnisse im Stift nach seinem Tode (1678) relativ ungestört erhalten.<br />

Der Nachfolger, Ferdinand von Fürstenberg, berief die Geheimen Räte weiterhin<br />

zu Hofe. Auch Heinrich Bruchausen blieb im Amte (ebd. S. 12 f.) . Jedoch<br />

brachten die Stände Heer und Finanzen wieder unter ihre Aufsicht. Der Bischof<br />

mußte sogar auf einen Teil seiner Rechte bei der Beamtenernennung verzichten.<br />

Als er den unter Galen als Verfechter fürstlicher Priorität gefürchteten Dr. Balthasar<br />

Harn zum Geheimen Rat ernannte, zwangen ihn die Landstände, den<br />

Schritt rückgängig zu machen (ebd. S. 11 f.) . Sie setzten sich auch mit der Forderung<br />

durch, den Posten des Weltlichen Hofrichters nur noch an Adelige zu<br />

vergeben.<br />

Unter Maximilian Heinrich von Bayern begann erneut die Trennung von<br />

Hof und Territorium. <strong>Die</strong> Regierung klagte 1685, alle Militär- und Finanzsachen<br />

würden nach Bonn gezogen, ohne daß in <strong>Münster</strong> Einfluß auf Entscheidungen<br />

genommen werden könne.<br />

Franz Arnold von Wolff-Metternich, der als Bischof von Paderborn in Neuhaus<br />

residierte, errichtete bald nach seinem Regierungsantritt am 12. Dezember<br />

1707 den münsterischen Geheimen Rat, eine echte Behörde (collegium formatum),<br />

gedacht '{!I beßerer prosperyrung der sowohl in pub/icis und regierungs-sachen aIß auch<br />

1 ) Zur Tätigkeit der Regierung als Justizbehörde erster Instanz: SCHMITZ-EcKERT<br />

S. 47 f.; als Appellations- und Revisionsinstanz: ebd. S. 49 ff.; in Kriminalsachen: ebd.<br />

S. 51 - 55; zu Kompetenzkonflikten mit anderen Gerichten: ebd. S. 58 ff. - Zur personellen<br />

Besetzung der Regierung: ebd. S. 61 - 82; zur Geschäftsordnung: ebd. S. 86 - 95.

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