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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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354 4. Verfassung<br />

soll im Jahre 866 von Papst Nicolaus I. Reliquien des Hl. Magnus zugesandt (!)<br />

erhalten haben (MGH.SS. 2 S. 232: pignora s. Magni mart. in Saxoniam a Nicolao<br />

papa venerabili episcopo Liudberto directo) . Bischof Wolfhelm (vor 882 - 898), der den<br />

zwischen ihm und dem Domkapitel ausgebrochenen Streit dem König klagte,<br />

sei darauf in dessen Auftrag nach Rom gegangen (wohl 889), wo er angeblich<br />

von Papst Paschalis I. ehrenvoll empfangen wurde (MGQ 1 S. 10; Papst war<br />

damals Stephan VI. 885-891). <strong>Die</strong> Nachricht ist in sich zu widersprüchlich, um<br />

ihr Vertrauen schenken zu können. Unter den aus Rom mitgebrachten Reliquien<br />

sollen sich solche Papst Clemens' I. (Ende <strong>1.</strong> Jahrhundert) befunden haben (GS<br />

NF 17,1 S.413).<br />

In Bedrängnis geriet Bischof Friedrich I. von Wettin (1064 -1 084), nachdem<br />

Gregor VII. auf der römischen Fastensynode von 1075 Heinrich IV. das Recht<br />

absprach, das <strong>Bistum</strong> Mailand neu zu besetzen, und alle Laien vom Investiturrecht<br />

ausschloß. Im Gegenzug kündigten Erzbischof Sigfrid von Mainz und 26<br />

weitere Bischöfe auf der Wormser Synode vom 24. Januar 1076 dem Papst den<br />

Gehorsam auf, darunter der Bischof von <strong>Münster</strong> (MGH.LL. 2 S. 44 ff.; Weiers<br />

S. 128 Nr. 11). Als Antwort darauf beschloß die römische Synode vom<br />

14. - 20. Februar d. J. die Absetzung Heinrichs IV. und aller ihm anhängender<br />

Bischöfe (Registrum Gregorü ed. Caspar 3 S. 269 ff. Nr. 10 a). Obgleich Friedrichs<br />

Name in der römischen Verfügung nicht ausdrücklich erscheint, befand<br />

auch er sich unter den Betroffenen. 1 ) Es entsprach dem irenischen Wesen des<br />

Bischofs, wenn er sofort nach seiner Suspension versuchte, Königstreue und<br />

Legalität gegenüber der Kirche in Übereinstimmung zu bringen. Im einzelnen<br />

sind seine Schritte nicht bekannt. Jedenfalls restituierte ihn Altmann von Passau,<br />

ein Studienfreund von der Paderborner Domschule, in seiner Eigenschaft als<br />

päpstlicher Legat am 16. Oktober 1076 (MGH.SS. 5 S.286; Weiers S. 129<br />

Nr. 12). <strong>Das</strong> <strong>Bistum</strong> <strong>Münster</strong> blieb unverändert eine königstreue Bastion (Leidinger<br />

S.290). <strong>Die</strong> von der römischen Fastensynode den Unterzeichnern des<br />

Wormser Absetzungsdokuments gesetzte Frist ließ Friedrich von Wettin ungenutzt<br />

verstreichen. Im weiteren Verlauf des Investiturstreites erscheint sein<br />

Name nicht mehr.<br />

<strong>Die</strong> Nachricht, in <strong>Münster</strong> sei nach Friedrichs Tode (t 18. April 1084) ein<br />

Rudolf zum Bischof gewählt worden, aber schon im Herbst des Jahres verstorben<br />

(Erhard, Reg. 1 Nr. 1224), läßt sich nicht untermauern. Sie deutet aber darauf<br />

hin, daß möglicherweise eine päpstliche Partei im Kapitel damals versuchte,<br />

die Macht an sich zu reißen. <strong>Die</strong> ungeheuerliche Polemik des papsttreuen Halberstädter<br />

Bischofs Herrand (MGH.Lib. de lite 2 S. 289) läßt vermuten, daß die<br />

Gegner des Kaisers im Jahre 1085 mit aller Kraft versuchten, den Regierungsantritt<br />

1) Heinrich FINKE, Zur Überlieferung des Wormser Absageschreibens der deutschen<br />

Bischöfe an Papst Gregor VII. (ZVaterländG 54. 1896 T. 1 S. 204 ff.).

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