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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 43. Ausbildung des weltlichen Territoriums 569<br />

Graf Heinrich von Tecldenburg die Basis zu einer Großgrafschaft gelegt. Jedoch<br />

machte der plötzliche, kinderlose Tod Heinrichs (t 1248) den Plan zunichte.<br />

Jutta heiratete 1251 in zweiter Ehe den in der Eifel angesessenen Edelherren<br />

Walram von Montjoie. Da auch der nächste Erbberechtigte im Geschlecht der<br />

Ravensberger, Graf Ludwig, 1249 unter Hinterlassung unmündiger Kinder verstorben<br />

war, faßten Jutta und ihre Mutter Sophia den E ntschluß zum Verkauf<br />

ihres E rbes und Juttas Mitgift, möglicherweise weil sich beide der Aufgabe, ihre<br />

Rechte und Güter im fernen Osnabrücker Nordland verwalten und sich gegen<br />

Vasallen und Ministerialen behaupten zu müssen, nicht gewachsen fühlten. D er<br />

Verkauf des Besitzes an den Bischof von <strong>Münster</strong> fand am 18. Juni 1252 apud<br />

pontem Hach (Hachen im südlichen Westfalen?) statt (WestfUB 3 S. 289 f.<br />

Nr.540).<br />

Walram, seine Gemahlin Jutta und deren Mutter Sophia überließen Bischof<br />

O tto die Herrschaft des verstorbenen Grafen Otto von Ravensberg (proprietates,<br />

possessiones, castra, munitiones, iurisdictiones, vasalli et homines), ein G emisch verschiedenartiger<br />

Rechtstitel, die räumlich nicht zu umschreiben waren. Zudem<br />

schenkte Jutta dem Bischof aus ihrer Morgengabe Eigengut in Altenoythe und<br />

die cometia Sigheltra, die Freigrafschaft auf dem Hümmling. Eigentlich war sie zu<br />

dieser Schenkung nicht befugt, da ihr nach dem Ehevertrag von 1238 bei kinderlosem<br />

Tode ihres Gemahls lediglich lebenslange Nutzung an diesen Besitzungen<br />

zustand.<br />

<strong>Die</strong> Verkäufer belehnten drei Vertreter des Bischofs mit allen ihren Reichsund<br />

anderen Lehen, die die Vertreter wiederum für 40000 Mark dem Stift <strong>Münster</strong><br />

verpfändeten, eine unvorstellbar hohe Summe, die wohl eine Wiedereinlösung<br />

durch die Verkäufer unmöglich machen sollte. Der deutsche König Wilhelm<br />

von Holland übertrug am 23. März 1253 die in- und außerhalb Frieslands<br />

gelegenen Reichslehen, also die 1224 genannte cometia in E mesgonia, an den Bischof.<br />

Von der Ravensberger Vogtei über die Corveyer Abteigüter war nicht die<br />

Rede, doch unterstanden diese in der Folgezeit tatsächlich dem münsterischen<br />

Bischof als Schutzherrn (vgl. unter Amt Emsland). <strong>Die</strong> friesischen Grafschaftsrechte<br />

konnten vom Bischof nicht zur Territorialbildung genutzt werden. <strong>Die</strong><br />

lokalen Kräfte standen zu sehr entgegen.<br />

<strong>Die</strong> um Vechta gruppierten Besitzungen reichten aber aus, um ein Herrschaftszentrum<br />

auszubauen. Allerdings ließ sich das nur erreichen, wenn die<br />

Rechte aller vechtischen Burgmannen und des im Lande stark vertretenen niederen<br />

Adels berücksichtigt wurden. Eine Sonderstellung des Amtes Vechta innerhalb<br />

des Stifts <strong>Münster</strong> blieb auf diese Weise gewahrt. Andererseits verstanden<br />

es die Fürstbischöfe, benachbarte Grafen und Edelherren in ein Vasallitätsverhältnis<br />

zu Vechta zu ziehen und dadurch ihre Stellung im Osnabrücker Nordland<br />

zu stärken. An der Spitze des Burgmannenkollegs stand ein vom Bischof eingesetzter<br />

Drost, also ein Verwaltungs beamter, der über soviel Selbständigkeit ver-

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