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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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244 3. Historische Übersicht<br />

den Tedeum, welches viellen ubef behagede, kam es zu Äußerungen strikter Ablehnung<br />

(lVIGQ 3 S. 90). <strong>Das</strong> Domkapitel hütete sich deshalb, dem neuen Bischof<br />

freie Hand zu lassen. Ernst mußte sich verpflichten, in allen Fällen die Zustimmung<br />

des Kapitels zu erbitten und keine auswärtigen Verträge zu schließen.<br />

Bestehende Abmachungen, die dem Wohl des Landes zuwiderliefen, sollten unverzüglich<br />

gekündigt werden. Eine vorläufige Regierung, gebildet aus je zwei<br />

Mitgliedern des Domkapitels, der Ritterschaft und Rechtsgelehrten, übernahm<br />

als Statthalterschaft die Geschäfte. Unter die schädlichen Verträge rechneten die<br />

Landstände das Bündnis Kurfürst Ernsts mit Philipp II. von Spanien. Der weithin<br />

calvinistische Landadel und die überwiegend lutherischen Stifts städte fürchteten<br />

die von Spanien drohende Inquisition. Dagegen war die Sympathie für die<br />

niederländischen Aufständischen weit verbreitet.<br />

<strong>Das</strong> münsterische Domkapitel hatte sich seit dem Tode Johanns von Hoya<br />

an selbständiges Schalten und Walten im Stift gewöhnt. Es mochte auf die damit<br />

verbundenen Vorteile nicht verzichten und suchte nach Wegen, den neuen Landesherrn<br />

von den Staatsgeschäften soweit wie möglich fernzuhalten. Als Ernst<br />

im Sommer 1586 dem Kapitel seine bevorstehende Reise nach <strong>Münster</strong> zum<br />

Zwecke der Regierungsübernahme ankündigte, verlangte dieses die vorherige<br />

Aushändigung des Juramentum episcopi und die Lösung des Vertrages mit Spanien.<br />

Solange der Kurfürst noch in kriegerischen Verwicklungen um das Erzstift Köln<br />

stecke, wollten die Landstände ihn nicht zur Regierung zulassen. Seine Wahl<br />

bringe ohnehin große Gefahren mit sich, da die Niederländer mit der Aufgabe<br />

ihrer Neutralität drohten und das Stift in schlechtem Verteidigungszustand sei.<br />

Der Erzbischof verzichtete daraufhin auf seine Reise.<br />

Domdechant Gottfried von Raesfeld begrüßte den Rückzug des Fürsten als<br />

Stärkung seiner eigenen Stellung im Lande. Im September sorgte er für die<br />

Ernennung des nicht dem Kapitel angehörigen Dr. Johann Letmathe als Generalvikar<br />

und Siegier, der auch den Vorsitz in der Weihekommission übernahm.<br />

Gottfrieds Verwandter <strong>Die</strong>trich von Raesfeld erhielt das Drostamt zu Bocholt<br />

und, obgleich Laie, das dortige Archidiakonat in einem der schwierigsten Bezirke<br />

des Stifts, wo der Calvinismus herrschte. Arnold von Raesfeld übernahm das<br />

große Amt Wolbeck und Ludger von Raesfeld das Amt Sassen berg. Beide waren<br />

Neffen Gottfrieds. Der Domdechant ahnte, daß ihm keine Zeit blieb, die Geschicke<br />

in seine Bahnen zu lenken. Er starb am 24. Oktober 1586. Sein reicher<br />

Nachlaß von 12000 Rtl. in bar und vielen Gütern floß der Domelemosin zu.<br />

Seine herrliche Bibliothek fand über dem Domparadies Aufstellung und ersetzte<br />

wenigstens zum Teil die verlorene alte Bibliothek. <strong>Das</strong> Kapital erbrachte jährlich<br />

1188 Rtl., die später nach dem Wunsche Gottfrieds den Jesuiten zukamen<br />

(GS NF 17,1 S. 108 f.).<br />

Kurz vor seinem Tode erlebte der Domdechant noch den Beginn eines der<br />

schrecklichsten Dramen, die das <strong>Münster</strong>land je getroffen haben. Im Juli 1586

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