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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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134 3. Historische Übersicht<br />

kanzzeit als Stiftsverweser einzusetzen und ihm einen Stiftsrat aus sieben D omherren,<br />

Graf Engelbert von der Mark und sechs Rittern zur Seite zu stellen<br />

(Schmitz-Kallenberg S. 41; Meckstroth S. 61).<br />

In <strong>Münster</strong> kam keine Einigung in der Wahl frage zustande. D as erreichte erst<br />

eine auf Bitten König Rudolfs ergangene Entscheidung des Papstes zugunsten<br />

Everhards vom 20. April 1275 (Reg.Imp.6 S.97 Nr. 341; Ganzer S. 304). D en<br />

Ausschlag hatte wohl eine bereits im Jahre 1263 auf Anhalten König Wilhelms<br />

für diesen ausgestellte Expektanz (pelster S. 71 f.) gegeben. Wikbold zog sich<br />

nach Köln zurück, wo er 1297 Erzbischof wurde (GS NF 17,2 S. 423 ff.). Mit<br />

der päpstlichen Bestätigung und Verleihung der Regalien an Everhard endeten<br />

Stifts protektorat und Stiftsrat. Everhard ergriff noch im Jahre 1275 Besitz von<br />

seinem <strong>Bistum</strong> (Schmitz-Kallenberg S. 42 f.; Müller-Alpermann S. 78 f.).<br />

Er trat mit dem festen Vorsatz an, die in der Geistlichkeit eingerissenen<br />

Mißstände auszurotten. Unter Berufung auf Anordnungen Erzbischof Konrads<br />

von Köln vom 12. März 1261 (RegEbfK.öln 3,2 S. 288 Nr. 2192) verkündete er<br />

1282 Synodal beschlüsse gegen die Disziplinlosigkeit der Kleriker, besonders gegen<br />

das Konkubinat, Handeltreiben, den Mangel an Bildung und die verbreitete<br />

Simonie (WestfUB 3 S. 620 f. Nr. 1182). E benso eifrig bemühte er sich, die<br />

päpstlichen Liturgiereformen in der <strong>Diözese</strong> durchzusetzen (GS NF 17,1<br />

S. 382). Gemäß der Bulle Gloriosus Deus Papst Bonifaz' VIII. von 1298 führte er<br />

die Duplexfeste der Zwölf Apostel, der Vier Evangelisten und der Vier Kirchenväter<br />

ein (ebd. S. 415 f.).<br />

Seine besondere Nähe zu den Minoriten kommt im Auftrag des Ordensgubernators<br />

vom 27. Februar 1280 zum Ausdruck, in der ganzen Kölner Kirchenprovinz<br />

Prokuratoren einzusetzen, die die aus Bücherverkäufen der Minoriten<br />

einkommenden Gelder sammelten (WestfUB 7 S. 783 Nr. 1705 und S. 792<br />

Nr. 1720).<br />

Bischof Everhard bemühte sich tatkräftig, die wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

des Domstifts zu sanieren. Verpfändete und entfremdete Güter wurden zurückgekauft,<br />

unrentable Stücke veräußert. Seit 1295 verschlechterten sich jedoch die<br />

gegenseitigen Beziehungen. Weil der Bischof zu eigenmächtig ohne Zustimmung<br />

des Kapitels regierte, bildeten die Kapitularen am 1<strong>1.</strong> August 1301 eine<br />

Union gegen die ständige Verletzung ihrer Rechte. Vor allem sollte, da Everhard<br />

bereits in höherem Alter stand, Vorsorge für die nächste Vakanz getroffen werden<br />

(Schmitz-Kallenberg S. 362).<br />

Im monastischen Bereich setzte sich die Beseitigung weltlicher Vogteien fort.<br />

<strong>Das</strong> Stift Asbeck unterstellte sich dem bischöflichen Schutz, nachdem der Edelherr<br />

Baldewin von Stein furt auf die Vogtei verzichtet hatte (WestfUB 3 S. 626 f.<br />

Nr. 1191). Auch das Kloster Langenhorst trat unter bischöflichen Schutz, nachdem<br />

Graf Ekbert von Bentheim die Vogtei resigniert hatte (INAWestf Bbd 1,2:<br />

Kr. Coesfeld S. 65 f. Nr. 37). <strong>Die</strong> Clarholzer Prämonstratenser nahmen Bischof

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