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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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394 4. Verfassung<br />

Schieffer Rudolf, Zur Frühgeschichte des Domstiftes von <strong>Münster</strong> (WestfForsch 28. 1976/<br />

77 S. 16-29)<br />

GS NF 17,1: Kohl, Domstift St. Paulus 1<br />

Über die älteren Verhältnisse der münsterischen Stiftsvogtei liegen keinerlei<br />

Nachrichten vor. Anzunehmen ist, daß die Vogtei sich in den Händen der<br />

Grafen von Westfalen (von Werl-Arnsberg) befand, deren Herrschaftsbereich<br />

sich im Norden bis zur friesischen Grenze erstreckte. Ob der von der Bischofschronik<br />

erwähnte Aufstand des Stiftsadels (?) gegen Bischof Nithard zu Anfang<br />

des 10. Jahrhunderts mit der Stiftsvogtei zusammenhing, ist unklar<br />

(GS NF 17,1 S. 122, 131).<br />

Um das Jahr 1063 unternahmen die Grafen von Zutphen, die wohl als Zweig<br />

der rheinischen Pfalzgrafen (Ezzonen) anzusehen sind, den Versuch, die nordwestfälischen<br />

Comitate der Werler Grafen an sich zu bringen. <strong>Die</strong> Auseinandersetzung<br />

endete 1092 mit einer Niederlage der Werler. Seitdem befand sich Graf<br />

Otto von Zutphen im Besitz der münsterischen Stiftsvogtei. Er starb 1113. Sein<br />

Sohn und Erbe Heinrich erscheint bis 1118 (t 1119?). Mit ihm starb das Geschlecht<br />

in männlicher Linie aus (Hömberg S. 91; Fruin). Der Zutphener Besitz<br />

wurde in drei Teile geteilt, von denen je eines an eine der Schwestern Heinrichs<br />

fiel. Ermgard heiratete Graf Gerhard von Geldern, Judith Graf Hermann von<br />

Kalvelage-Ravensberg und Adelheid Graf Egbert von Tecklenburg. <strong>Die</strong> münsterische<br />

Stiftsvogtei gehörte zum Erbteil Adelheids.<br />

Über die Herkunft der Grafen von Tecklenburg herrscht bisher keine volle<br />

Klarheit. Unbestreitbar besaß die Familie im Osnabrücker Nordland altes Erbgut.<br />

Angeblich soll sie von Graf Cobbo, einem Sohn des egbertinischen Geschlechts,<br />

abstammen. <strong>Die</strong> Grafen waren aber auch mit den Grafen von Saarbrücken<br />

verwandt. Graf Egbert war ein Bruder Erzbischof Adalberts von<br />

Mainz. Demnach scheint es sich um eine altsächsische Familie zu handeln, die<br />

in die sächsisch-fränkische Reichsaristokratie eintrat und sich an der Reichssiedlung<br />

im mittleren Rheingebiet beteiligte.<br />

Im Verlauf einer controversia sah sich Graf Heinrich von Tecklenburg<br />

(t 22. November 1167) gezwungen, um 1156/57 zugunsten Bischof Friedrichs<br />

von Are (1152-1168) auf die Stiftsvogtei zu verzichten (prinz S. 222). <strong>Die</strong> damit<br />

verbundenen Rechte erstreckten sich sowohl über den bischöflichen wie über<br />

den domkapitularischen Besitz, ebenso über die Stadt <strong>Münster</strong>, demnach über<br />

den gesamten alten Besitz der ecclesia Monasteriensis. Ausgenommen blieb nur die<br />

domkapitularische curia Reken, eine jüngere Erwerbung des Domkapitels. Aus<br />

unbekannten Gründen kam es jedoch erst am 4. Mai 1173 zur Vollendung (ad<br />

consummationem) des Vertragswerks (MGH.DFI Nr. 599; KsUrkWestf 2 S. 328-<br />

331 Nr. 237; GS NF 17,1 S. 221). In der zu Goslar ausgestellten Urkunde Kaiser<br />

Friedrichs I. verzichtete Graf Simon von Tecklenburg zugunsten von Bischof<br />

und Domkapitel auf alle bisherigen Vogteirechte. Gleichzeitig zog er sich aus

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