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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 50. G rundherrlich-bäuerliche Verhältnisse 651<br />

besserte Bodenpflege und Tierhaltung die Agrarerträge im Laufe der Zeit erheblich<br />

steigerten, ohne daß die Lasten entsprechend anstiegen. Dagegen waren die<br />

vom Adel abhängigen Bauern stärkeren Lastensteigerungen ausgesetzt. Nicht<br />

daß die Adeligen aus bloßem Gewinnstreben höhere Abgaben forderten, aber<br />

ihre für die Existenzerhaltung der Familie, für Bauten, Bildung und gesellschaftliche<br />

Repräsentanz aufzuwendenden Kosten erhöhten sich ständig in unverhältnismäßig<br />

hohem Maße. <strong>Die</strong> im Vergleich zu den geistlichen meist kleineren<br />

adeligen Grundherrschaften erbrachten nicht die dafür notwendigen Mittel.<br />

Wenn es dem Adel nicht gelang, an anderer Stelle neue Einnahmequellen zu<br />

erschließen, drohte ihm der Ruin.<br />

Zusammen mit hohen Todesraten durch Fehden und Kreuzzüge, Eintritten<br />

jüngerer Söhne in Stifte und Klöster bildete die mangelhafte materielle Grundlage<br />

manchen Adelsgeschlechtes unter verändertem sozialen Umfeld eine der<br />

Hauptursachen für den Untergang des altfreien Adelsstandes. Einigen gelang es,<br />

durch Eintritt in die Ministerialität die Existenz zu retten, wenn auch unter dem<br />

Vorzeichen sozialen Abstiegs. <strong>Die</strong> meisten starben aus. Von den im <strong>Münster</strong>land<br />

ansässigen dynastischen Familien, deren Zahl auf mindestens zwei Dutzend geschätzt<br />

wird, überstand nicht eine einzige unbeschadet das Mittelalter, wenn man<br />

von den am Rande begüterten Edelherren zur Lippe absieht, die in der lippisehen<br />

Fürstenfamilie fortleben. Aber auch der jüngere, aus dem unfreien Ministerialenstand<br />

hervorgegangene Ritterstand hatte mit ähnlichen Schwierigkeiten<br />

zu kämpfen. <strong>Die</strong> Zahl dieser Niederadeligen ging im Oberstift <strong>Münster</strong> in die<br />

Hunderte. Ihre Wohnsitze, je nach der Sitte der Zeit als "Motten" mit aufgeschütteten<br />

Hügeln oder als Wasserburgen ausgebaut, unterschieden sich gewöhnlich<br />

kaum von einem Bauernhaus. Einkünfte flossen aus bischöflichen<br />

oder anderen Lehen sowie aus Allodialgütern, die alle nicht in Eigenwirtschaft<br />

genutzt wurden, sondern in verschiedenartigen Pachtverhältnissen an Bauern<br />

ausgegeben wurden. Gutswirtschaften, wie sie im östlichen Deutschland bekannt<br />

waren, gab es im <strong>Münster</strong>land nicht.<br />

Den Grundherren gegenüber stand die große Masse der Eigenbehörigen,<br />

doch stellten diese keine homogene soziale Schicht dar. <strong>Die</strong> Mehrzahl unter<br />

ihnen stand in persönlicher Abhängigkeit von einer Herrschaft und war dieser<br />

dienstpflichtig. Kinder eigenhöriger Eltern waren von Geburt an ebenfalls eigenhörig.<br />

War nur ein Elternteil hörig, so folgte das Kind der Mutter. <strong>Die</strong> Hauptlasten<br />

der Eigenhörigen bestanden im Gewinngeld, das der Herrschaft beim Antritt<br />

eines Gutes zu entrichten war. Auch der bäuerliche Anerbe war davon nicht<br />

befreit. Dazu trat der Erwerb eines Heiratskonsenses und der Sterbfall beim<br />

Tode des Hofbesitzers oder seiner Frau. Beim Abzug eines Kindes mußte ein<br />

Freibrief gekauft werden. <strong>Die</strong>se sogenannten "ungewissen Gefälle" galten dem<br />

Bauern als besonders lästig, weil ihre Fälligkeit nicht vorauszusehen war. <strong>Die</strong><br />

jeweilige Höhe wurde unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage eines

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