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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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154 3. Historische Übersicht<br />

die päpstliche Provision kostete 3000 Goldgulden (ebd. S. 73). Nach damaliger<br />

Gewohnheit gab es nur ein Mittel, um der Schulden Herr zu werden: Man<br />

verpfändete Besitztümer und Einkünfte. Besonders schlimm wirkte sich die Verpfändung<br />

von Amtseinkünften aus, da diese nur grob geschätzt und nicht kontrolliert<br />

werden konnten.<br />

Wahrscheinlich war sich Bischof Ludwig dieses Verhängnisses bewußt. Er<br />

scheint nach dem Regierungsantritt versucht zu haben, seine Erfahrungen aus<br />

Mainz - er war Domherr in Mainz gewesen - umzusetzen und von den "Beamten"<br />

genaue Rechnungslegung zu fordern, konnte sich aber nicht durchsetzen<br />

oder scheiterte an den Verhältnissen (ebd. S. 74 f.). Ihm blieb nur der alte Weg,<br />

ältere Schulden mit neuen zu stopfen. Mit Recht wird daher das Jahr 1316 an<br />

den Anfang einer beispiellosen Verschuldung des Stifts <strong>Münster</strong> gesetzt. Der<br />

Landesherr verlor weithin die Handlungsfreiheit bei Vergabe von Ämtern oder<br />

Lehen. Selbst die Landesburgen blieben bei den Verpfändungen nicht ausgespart,<br />

worin dem Bischof die römischen Könige durch die Verpfändung von<br />

Reichsstädten mit bestem Beispiel vorausgingen. Am Ende der Regierungszeit<br />

Bischof Ludwigs befanden sich die Burgen Wolbeck, Horstmar und Rheine in<br />

bentheimischem Pfandbesitz (ebd. S.77), ein unhaltbarer Zustand. Über das<br />

Gogericht Ascheberg bemühte sich der Graf von der Mark, im Zentrum des<br />

Stiftsgebiets Fuß zu fassen. Im Westen ließ sich der Graf von Geldern 1326 die<br />

Gerichte Winterswijk, Aalten und Dinxperlo verpfänden. Auch das Domkapitel<br />

brachte im großen Stil Gogerichte an sich, so 1324 das Gogericht zum Bakenfeld,<br />

1334 Telgte und 1335 das Gogericht zur Meest, letzteres gemeinsam mit<br />

der Stadt <strong>Münster</strong> (GS NF 17,1 S. 616 f.).<br />

Es ist deshalb nicht übertrieben, die wachsende Macht der Landstände als<br />

markantestes Faktum der Regierungszeit Bischof Ludwigs hinzustellen. Durch<br />

Einschleusung von Verwandten in das Domkapitel versuchte er, den drohenden<br />

Gefahren die Spitze abzubrechen. Mehrere Angehörige hessischer, waldeckischer,<br />

saynischer, klevischer und lüneburgischer Häuser erhielten Dompräbenden,<br />

nicht zuletzt sein Lehrer Adolf von Drolshagen (Friemann S. 80 f.; GS NF<br />

17,2). Oft kam es darüber zu Verstimmungen mit dem Domkapitel.<br />

<strong>Die</strong> Kapitelstatuten von 1313 über die Vergabe von Präbenden und Dignitäten<br />

sowie über die Verwaltung der Propstei sollten weitere bischöfliche Eingriffe<br />

abwehren (WestfUB 8 S. 299-303 Nr. 837 u. Nr. 840). Am 3. Juni 1319 rief das<br />

Domkapitel bereits den Papst um Hilfe gegen den Bischof an (ebd. S. 488 f.<br />

Nr. 1338), doch ist der Gegenstand der Klage unbekannt. D er Papst scheint<br />

nicht reagiert zu haben.<br />

<strong>Die</strong> Landstände sahen der fortschreitenden, katastrophalen Verschuldung des<br />

Stiftes mit Langmut zu, bescherte sie ihnen doch zumindest eine bessere Stellung<br />

gegenüber dem Landesherrn. Als die Schulden eine kritische Grenze überschritten,<br />

griffen die Stände 1336 zu dem schon unter Ludwigs Vorgängern

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