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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 11 . <strong>Die</strong> E ntmachtung der Fürstbischöfe 139<br />

Sc h m i d t Ferdinand, <strong>Die</strong> Bredevoorter Fehde zwischen <strong>Münster</strong> und Geldern 1319 -1 326 01eröffHistVGeldern<br />

25) 1910<br />

Sc h nur r Otto, Bischof O tto IV. von <strong>Münster</strong>, Graf von Hoya, 1392 -1424. Diss. <strong>Münster</strong><br />

1914 (masch.)<br />

B re s s e r Josef, <strong>Die</strong> Entstehung und Ausbildung der Landeshoheit im westfälischen Hamaland,<br />

den späteren Ämtern Ahaus und Bocholt. 1927<br />

Sch m i tz- Kallen berg, Landstände<br />

Fr i e man n Hildegard, <strong>Die</strong> Territorialpolitik des münsterischen Bischofs Ludwig von Hessen<br />

1310-1357 (MünstBeitrrGForsch 68) 1937<br />

Handbuch des <strong>Bistum</strong>s <strong>Münster</strong><br />

Leesch , Grafen von Rietberg<br />

Ga n zer, <strong>Bistum</strong>sbesetzungen<br />

GS NF 5: K o hl, Klöster der Augustiner-Chorherren<br />

GS NF 12: Stüwer, Reichsabtei Werden<br />

GS NF 17,1-2: Kohl, D omstift St. Paulus 1-2<br />

Brandt-H e n gs t, Bischöfe und E rzbischöfe von Paderborn<br />

Tewes Ludger, Der westfälische Landfrieden vom 7. Oktober 1387 (WestfZ 136. 1986 S. 9-17)<br />

Kohl Wilhe1m, Kollegiatstifte und bischöfliche Verwaltung im <strong>Bistum</strong> <strong>Münster</strong> 01eröffMax-<br />

Planck-InstG 114 = StudGS 18. 1995 S. 152 -168)<br />

Seit mehr als einem Jahrhundert regierten die münsterischen Bischöfe als<br />

weltliche Landesherrn und Reichsfürsten. Nicht ohne Geschick setzten sie ihre<br />

politischen Rechte gegenüber den zahlreichen kleineren Machthabern innerhalb<br />

der <strong>Diözese</strong> und im Osnabrücker Nordland durch. Nur ihre Stellung gegenüber<br />

der Hauptstadt <strong>Münster</strong> befand sich im Niedergang. <strong>Die</strong> Stadt und ihre Befestigungen<br />

waren zunehmend der bischöflichen Hand entglitten.<br />

Parallel zum Ausbau der weltlichen Territorialmacht vollzog sich, anfangs<br />

kaum wahrnehmbar, auch eine Aushöhlung der bischöflichen Gewalt. Eine Verkettung<br />

unglücklicher Umstände führte zu zwiespältigen Bischofswahlen und<br />

längeren Vakanzen. Sie bescherten dem Domkapitel, den Vasallen und Ministerialen,<br />

dazu nun auch den Bürgern der Hauptstadt bereitwillig aufgegriffene<br />

Gelegenheiten, ihren Einfluß auf das Stiftsregiment über den Einzelfall hinaus<br />

auszudehnen und sich auf Landtagen und bei Neubesetzungen des bischöflichen<br />

Stuhls verstärkte Mitwirkung zu sichern. In den Persönlichkeiten schwacher<br />

Kirchenfürsten erwuchsen den allmählich zum eigentlichen Stiftsregenten heranwachsenden<br />

Landständen kaum ernsthafte Hindernisse. Ob es hauptsächlich die<br />

von der Zeit. begünstigten verfassungsmäßigen Tendenzen, in den Bischöfen<br />

liegende persönliche Gründe oder einzelne Ereignisse waren, die zur Entmachtung<br />

der Fürstbischöfe führten, läßt sich kaum eindeutig entscheiden.<br />

Deutlicher Ausdruck wachsender Abhängigkeit der Bischöfe von den Landständen<br />

waren die sogenannten Wahlkapitulationen, eine Reihe von Bedingungen,<br />

in denen die Stände dem zur Wahl anstehenden Bischof ihre Fesseln anlegten.<br />

Nachdem schon Everhard von <strong>Die</strong>st erst nach langen Wahlwirren zur Regierung<br />

gelangte, zeichnete sich nach seinem Tode erneut eine zwiespältige Wahl<br />

ab. Nicht zufällig stammt deshalb die erste nachweisbare Wahlkapitulation eines<br />

münsterischen Bischofs aus dem Jahre 1301 (Schmitz-Kallenberg S. 65 f.).

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