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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 3<strong>1.</strong> G renzen der <strong>Diözese</strong> <strong>Münster</strong> 413<br />

(ebd. S.7). Engere Berührungen der beiden Sprengel gab es nur im Emstal<br />

nördlich und östlich von Rheine.<br />

Für die O stgrenze <strong>Münster</strong>s gegen Osnabrück liegt ein Zeugnis aus dem<br />

Jahre 1198 vor, in der die Kirchspiele Telgte, Freckenhorst, Harsewinkel, Isselhorst,<br />

Oelde, Ostenfelde, Beckum, <strong>Die</strong>stedde, Sünninghausen und Liesborn zu<br />

Westfalen, die Kirchspiele Clarholz, Herzebrock, Wiedenbrück, Rheda, Gütersloh,<br />

Langenberg und St. Vit dagegen zu Engern gezählt werden (Erhard, Cod. 2<br />

S.207 Nr. 496). Westfalen bezeichnete den münsterischen, Engern den Osnabrücker<br />

Bezirk, wie sich aus den zuständigen Gerichtssprengeln ergibt. Vieles<br />

spricht dafür, daß die westfälisch-engrische Grenze von vornherein als <strong>Bistum</strong>sgrenze<br />

zwischen <strong>Münster</strong> und Osnabrück angesehen wurde.<br />

Weniger deutlich tritt in der Frühzeit die Westgrenze der <strong>Diözese</strong> <strong>Münster</strong><br />

hervor. Zwischen Lippe, Rhein und Alter Issel dürfte der waldige Höhenzug<br />

zwischen D orsten und Erle als Scheide gegolten haben. Später wurde das spärlich<br />

besiedelte Schermbecker Tal aus dem von der Natur vorgegebenen Verband<br />

mit dem Rheintal gelöst und zur <strong>Diözese</strong> <strong>Münster</strong> gerechnet, vermutlich begünstigt<br />

durch die Schenkung (Alt-)Schermbecks an Liudger im Jahre 799 (Crecelius,<br />

Traditiones Werdinenses [ZBergGV 6. 1869 S. 12 Nr. 15]). Der Lauf der Schirenbeke<br />

bildete sich zur <strong>Bistum</strong>sgrenze heraus. In der anschließenden, sumpfigen<br />

Isselniederung entwickelte sich bei zunehmender Besiedlung die Issel zur Scheidelinie<br />

(prinz S. 8 ff.) .<br />

Umstritten ist, ob die kleine Herrschaft Anholt ursprünglich zu <strong>Münster</strong><br />

gehörte (fibus S. 158 spricht sich dafür, Tinnefeld S. 10 ff. dagegen aus). Da die<br />

Burg Anholt ein Utrechter Lehen war, ist die ehemalige Zugehörigkeit zur <strong>Diözese</strong><br />

Utrecht wahrscheinlicher.<br />

Von Anholt an schloß die Grenze ein liudgerisches Missionsgebiet, das Land<br />

auf dem Gooi, Bestandteil des münsterischen Lehens Lohn, ein. Noch im späten<br />

Mittelalter lebte das Ländchen nach sächsischem, nicht fränkischem Recht. <strong>Die</strong><br />

Gerichtshoheit lag hier in den Händen des Bischofs von <strong>Münster</strong> (prinz S. 11<br />

Anm.60). <strong>Die</strong> Zugehörigkeit des in der Nachbarschaft liegenden Vreden zu<br />

Westfalen bzw. zur <strong>Diözese</strong> <strong>Münster</strong> ist unumstritten. <strong>Das</strong>selbe gilt für den nach<br />

Norden anschließenden Gau Scopingun und das Gebiet um Rheine an der Ems,<br />

die beide schon für das Jahr 838 als Bestandteil des ducatus Saxoniae bezeugt<br />

sind (KsUrkWestf 1 S. 18-22 Nr. 7), wenn auch der Rheiner Sprengel deutliche<br />

Abweichungen vom übrigen <strong>Münster</strong>land aufweist. Er dürfte von Saint-Denis<br />

aus missioniert worden sein. Im liudgerischen Bereich stellte er einen Fremdkörper<br />

dar.<br />

In der späteren Grafschaft Bentheim rechnete die zur Landschaft Twente<br />

gehörige Niedergrafschaft zur <strong>Diözese</strong> Utrecht, während die Obergrafschaft um<br />

Schüttorf und Nordhorn Teil der münsterischen <strong>Diözese</strong> bildete (prinz S. 12).<br />

Der Nordteil dieser Grenze verlqr sich in ausgedehnten Mooren.

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