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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 52. Städtewesen 667<br />

<strong>Die</strong> Leitung des Militärwesens lag im 18. Jahrhundert beim Geheimen<br />

Kriegsrat, der sich aus Mitgliedern des Geheimen Rates und dem Oberkommandierenden<br />

zusammensetzte. Der Geheime Kriegsrat war zugleich Militärgericht<br />

und auch für Zivilprozesse gegen Militärpersonen zuständig (ebd. S. 145). Als<br />

Militärgefängnis für Mannschaften diente der münsterische Zwinger, für Offiziere<br />

der Buddenturm als Arrestlokal. <strong>Die</strong> bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts<br />

übliche Prügelstrafe für Gemeine schaffte Fürstenberg ab (ebd. S. 148).<br />

<strong>Die</strong> Militärseelsorge war seit dem 17. Jahrhundert vornehmlich den Observanten<br />

anvertraut (ebd. S. 146; Verspohl S. 55 f.).<br />

In sozialer Hinsicht genossen die dem Adel, Patriziat und gehobenem Bürgertum<br />

entstammenden Heeresoffiziere höheres Ansehen als die meist bürgerlichen,<br />

vornehmlich als Techniker eingestuften Artillerieoffiziere, obgleich unter<br />

diesen bedeutende Architekten waren, wie Schlaun, Pictorius und Corfey (Haas­<br />

Tenckhoff S. 149 f.). <strong>Die</strong> Konfession spielte bei der Bestallung der Offiziere<br />

keinerlei Rolle. Sogar der glaubensstrenge Christoph Bernhard von Galen<br />

machte bei der Anwerbung tüchtiger Offiziere zwischen Katholiken und Protestanten<br />

keinen Unterschied.<br />

Offiziere und Mannschaften benötigten für die Eheschließung einen Konsens<br />

des Fürsten, wie die Erlasse von 1748, 1763 und 1768 einschärften (ebd. S. 148).<br />

Negativ für die Moral der Soldaten wirkte sich die mangelhafte und unregelmäßige<br />

Besoldung aus. Sie führte zu Übergriffen der vielfach nicht einwandfreien<br />

Elemente in den Mannschaftsrängen. Weithin wurden die Soldaten als gemeingefährlich<br />

und als ein Hauptübel des Landes angesehen (ebd. S. 149). Aber auch<br />

die Offiziere litten unter Geldnot, zumal sie ihre Kompanien auf eigene Kosten<br />

ausstatten mußten und die Aufwendungen erst danach zurückfordern konnten.<br />

Defizite und Schulden wurden durch möglichst teuren Verkauf der Kompanie<br />

an einen andern Chef abgetragen (ebd. S. 152 f.), ein dem Ansehen des<br />

Heeres abträgliches Verfahren. Auch die Altersversorgung gedienter Soldaten<br />

und Invaliden litt am Geldmangel. Eine Invalidenkasse war schon unter Bischof<br />

Franz Arnold von Wolff-Metternich zu Anfang des 18. Jahrhunderts im Gespräch,<br />

wurde aber von den Landständen abgelehnt, die dafür monatliche Beiträge<br />

der Offiziere und Gemeinen forderten (Dahl S. 35). <strong>Die</strong> Versorgung blieb<br />

auch später kläglich, der Hauptgrund dafür, daß die Soldaten bis ins Greisenalter<br />

bei den Fahnen blieben, obgleich sie längst dienstuntauglich geworden waren.<br />

§ 52. Städtewesen<br />

Sauer Wilhelm, <strong>Die</strong> Bestrebungen <strong>Münster</strong>s nach Reichsfreiheit (ZVaterländG 30. 1872 T. 1<br />

S. 103 -140)<br />

Le n fe r s (NN), <strong>Die</strong> Grundzüge des ältesten Wikbiletrechts in den Städten des Oberstifts <strong>Münster</strong><br />

(programm d. Gymn. Nepomucenum Coesfeld) 1883

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