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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 15. Zeitalter der Konfessionalisierung 245<br />

erschien ein spanisches Heer unter Alexander Farnese, Herzog von Parma, vor<br />

Neuß, das sich in niederländischen Händen befand, eroberte die Stadt am 25.<br />

d. M., plünderte sie aus und brannte sie nieder. D er Stadtkommandant wurde<br />

kurzerhand aufgehängt (MGQ 3 S. 93). Mit Schrecken erfuhr die Bevölkerung<br />

die unmenschlichen Praktiken spanischer Kriegs führung. Nachdem die Gegend<br />

links des Rheins ausgeplündert war, setzte das Heer Parmas am 5. April 1587<br />

bei Dorsten über die Lippe und lagerte sich bei Dülmen, Buldern, Appelhülsen,<br />

Nottuln und Senden. <strong>Die</strong> Statthalter bewaffneten daraufhin Bauern und stellten<br />

sie am Kannenbaum südwestlich von <strong>Münster</strong> auf. D en Bauern gelang es, eine<br />

spanische Abteilung niederzumachen, doch raubten auch sie nach ihrem Siege<br />

die Häuser aus und liefen dann auseinander. Zur Rache brannten die Spanier<br />

am 1<strong>1.</strong> d. M. Senden und einen Teil von Appelhülsen nieder. Schließlich versprach<br />

die Regierung den Eindringlingen, 80 000 Rtl. zu zahlen, und entrichtete<br />

die Summe auch am 16. Mai in Metelen, worauf die Quälgeister abzogen (MGQ<br />

3 S. 93-97).<br />

Doch bedeutete der Einfall Parmas nur den Anfang der Plage. Am 1<strong>1.</strong> September<br />

1587 eroberten die Niederländer die Stadt Meppen und zogen erst gegen<br />

Zahlung eines Lösegeldes ab. Am selben Tage fiel der Spanier Taxis in Westund<br />

Ostbevern ein, wohin sich viele lichifertige burger aus Munster begeben (ebd.<br />

S. 97). Kurz darauf sah sich die Stadt Haselünne genötigt, spanische Truppen<br />

unter Verdugo aufzunehmen. Der münsterische Marschall vertraute darauf, Verdugo<br />

werde die Geusen vertreiben und verbürgte sich für alle durch die Einlagerung<br />

entstehenden Schäden. Doch blieben die Spanier auch nach dem Abzug<br />

der Niederländer in ihren Quartieren. Der Marschall empfahl deshalb, die Festung<br />

Meppen vorsorglich zu schleifen, um sie für die kämpfenden Parteien<br />

uninteressant zu machen, doch verhinderte das die Stadt <strong>Münster</strong> durch ihren<br />

Einspruch (ebd. S. 97 f.). Als sich Kurfürst Ernst über die ohne sein Zutun<br />

von den Statthaltern mit Spaniern und Niederländern geführten Verhandlungen<br />

beschwerte (16. Juni 1587), erfuhr er kühle Zurückweisung. Auch sein erneuter<br />

Versuch, zur Regierung zugelassen zu werden (8. September 1588), mißlang.<br />

Man hielt ihm vor, daß noch immer das Juramentum fehle (Schröer, Erneuerung<br />

2 S. 225 f.).<br />

Erst als der Fürst am 17. Oktober 1588 einen drohenden Ton anschlug und<br />

verlangte, eindeutig zu erklären, ob man ihn nun zur Regierung zulassen wolle<br />

oder nicht, fühlten sich die Landstände zu einer Gesandtschaft nach Bonn veranlaßt.<br />

Ihren Klagen über die durch Spanier und Niederländer hervorgerufenen<br />

Leiden der Bevölkerung hielt er entgegen, daß er durch Vorenthaltung der Regierung<br />

nicht in der Lage sei, etwas zu unternehmen. Man brauche ihn nur als<br />

Landesherrn anzunehmen, eine Willkommschatzung und das Subsidium caritativum<br />

zu entrichten, so wolle er sich schon für das Beste des Stifts einsetzen.<br />

Andere könnten getrost die Verwaltung ausüben, wenn sie nur seine Befehle

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