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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 24. Koadjutorien 347<br />

eine für sie günstige Vorentscheidung zu erzielen. Vom Ordinarius wurden solche<br />

Bestrebungen je nach Lage entweder begünstigt oder behindert, von der<br />

römischen Kurie meist mit vorsichtiger Zurückhaltung betrachtet.<br />

Unter diesen, den Koadjutorien ungünstigen Voraussetzungen verwundert es<br />

nicht, daß derartige Fälle im <strong>Bistum</strong> <strong>Münster</strong> nur viermal zur Debatte standen.<br />

Im frühesten Falle, unter Bischof Johann von H oya, kam der Wahlvorgang vor<br />

dem Tode des Ordinarius nicht zum Abschluß. In den drei anderen Fällen konnten<br />

die Verfahren nur unter Schwierigkeiten zum Ziel geführt werden.<br />

<strong>1.</strong> Fürstbischof Johann von Hoya spielte mit Rücksicht auf seine schwere<br />

Erkankung seit 15 71 mit dem G edanken, den minderj ährigen Prinzen J 0 h an n<br />

Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg als Koadjutor anzunehmen. Der Düsseldorfer<br />

Hof unterstützte den Plan lebhaft (Keller, Gegenreformation 1 S. 156 -163<br />

Nr. 91- 94, 98 f., 101). Am 1<strong>1.</strong> November d. J. legte der Ordinarius dem Domkapitel<br />

eine Wahlkapitulation für den Kandidaten vor. Sie enthielt die erstaunliche<br />

Klausel, daß das Kapitel nach dem Tod des Bischofs sehr wohl einen anderen<br />

Kandidaten wählen könne, als ob von dieser koacfjutorie nie die rede gewesen sei,<br />

falls der Prinz unkatholisch erzogen werde oder sonstwie ungeeignet sei, die<br />

päpstliche Zustimmung nicht erlangt werden könne (ebd. S. 386 ff. Nr. 296: Auszug;<br />

zum Wahlvorgang: ebd. S. 41 ff.: Schröer 1 S.302-305).<br />

Solange die päpstliche Zustimmung nicht vorlag, wollte sich das Domkapitel<br />

darauf nicht einlassen. Nachdem die Nachricht in Rom eingelaufen war, der<br />

ältere Bruder Johann Wilhelms, Karl Friedrich, habe am Weihnachtsfest das<br />

Abendmahl unter beiderlei Gestalt genommen, gerstalteten sich die Verhandlungen<br />

beim Hl. Stuhl schwierig. Insbesondere weigerte sich König Philipp H., die<br />

Düsseldorfer Pläne zu unterstützen. Erst als der niederländische Aufstand die<br />

Spanischen Niederlande ernstlich gefährdete, erklärte der König sich bereit, die<br />

Kandidatur Johann Wilhelms zu unterstützen. Doch blieben seine und andere<br />

Schritte bei Papst Pius V ohne Wirkung.<br />

Nach dem Tode des Papstes wandte sich der Ordinarius am <strong>1.</strong> September<br />

1572 an Gregor XIII. (Keller, Gegenreformation 1 S. 388 f. Nr. 298), während<br />

das Domkapitel Kardinal Corno ersuchte, sich beim neuen Papst in der Koadjutorenfrage<br />

einzusetzen (18. Mai 1573), nachdem bereits Kardinal Otto von<br />

Augsburg am 10. Januar 1573 seine Hilfe zugesagt, aber auf die in Rom zu<br />

erwartenden großen Hindernisse aufmerksam gemacht hatte (ebd. S. 389 f.<br />

Nr. 299). Gregor verharrte, wie sein Vorgänger, bei einer Ablehnung.<br />

2. Auf Drängen seines Bruders, Herzog Wilhelms in Bayern, versuchte Kurfürst<br />

Ernst von Köln als Administrator von <strong>Münster</strong> im Jahre 1596, dem münsterischen<br />

Domkapitel eine Koadjutorie seines Neffen Ferdinand schmackhaft<br />

zu machen, doch gingen die Domherren nicht auf die Anregung ein (im einzelnen:<br />

GS NF 17,2 S. 60 f.). Erneut belebte der Administrator im Mai 1599 den<br />

Plan unter Hinweis auf die konfessionell prekäre Lage des <strong>Bistum</strong>s <strong>Münster</strong> und

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