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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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522 4. Verfassung<br />

§ 39. Visitationen<br />

Schannat-Hartzheim, Concilia <strong>Germania</strong>e<br />

Langg Maximilian, Geschichte des Instituts der Pfarrvisitation in Deutschland (progrLyzeum­<br />

Bamberg 1888, auch separat) 1883<br />

Bahlmann Paul, Neue Beiträge zur Geschichte der Kirchen-Visitation im <strong>Bistum</strong> <strong>Münster</strong><br />

1571 -1 573 (WestdtZ 8. 1889 S. 352 - 387)<br />

Schwarz Wilhelm Eberhard, <strong>Die</strong> Akten der Visitation des <strong>Bistum</strong>s <strong>Münster</strong> aus der Zeit Johanns<br />

von Hoya 1571-1573 (MGQ 7) 1913<br />

- Zur Visitation des Archidiakonats Friesland in den Jahren 1554 und 1567 (ZVaterländG 74.<br />

1916 T. 1 S.305-312)<br />

- Zur Vorgeschichte der Visitation des <strong>Bistum</strong>s <strong>Münster</strong> unter Johann von Hoya (ebd. 79. 1921<br />

T. 1 S.95-135)<br />

Handbuch des <strong>Bistum</strong>s <strong>Münster</strong><br />

Schwegmann Werner, <strong>Die</strong> Visitationen im Niederstift <strong>Münster</strong> durch die Generalvikare Dr.<br />

Johann Hartmann und Lic. theol. Petrus Nikolartius in den Jahren 1613 -163<strong>1.</strong> Ein Beitrag<br />

zur Geschichte der Gegenreformation im <strong>Bistum</strong> <strong>Münster</strong>. Diss. <strong>Münster</strong> 1951 (masch.)<br />

Franzen August, <strong>Die</strong> Visitation im <strong>Die</strong>nst der Kirchlichen Reform (Kathol. Leben u. Kirchenreform<br />

im Zeitalter der Glaubensspaltung 25/ 26) 1967<br />

Zeeden Hans Walter und Hansgeorg Molitor (Hgg.), <strong>Die</strong> Visitation im <strong>Die</strong>nst der kirchlichen<br />

Reform, mit einer Bibliographie gedruckter und einem Verzeichnis ungedruckter Visitationsquellen<br />

(Kathol. Leben und Kirchenreform im Zeitalter der Glaubensspaltung 25/ 26)<br />

1967,21977<br />

Schräer, Kirche in Westfalen vor der Reformation<br />

Fe in e, Kirchliche Rechtsgeschichte<br />

Becker-Huberti, Tridentinische Reform<br />

Schräer, Reformation in Westfalen<br />

- Kirche in Westfalen im Zeichen der Erneuerung<br />

Fr e i tag, Konfessionelle Kulturen S. 116 - 119<br />

Höl tker Eugen, <strong>Die</strong> <strong>Bistum</strong>svisitation im Oberstift <strong>Münster</strong> in den Jahren 1571 -1573 (WestfZ<br />

146.1996 S. 65-108)<br />

Neben der Abhaltung von Diözesansynoden benutzten die Bischöfe im Mittelalter<br />

ihr Visitationsrecht als wichtigstes Mittel zur Lenkung ihrer <strong>Diözese</strong>n.<br />

Schon ein Kapitular Karlmanns von 742 schrieb eine mit Unterstützung der<br />

königlichen Grafen durchzuführende jährliche Visitation des Klerus und der<br />

Gemeinden vor (MGH.LL. 3 S. 17). <strong>Das</strong> Kapitular Karls des Großen von 781<br />

ließ anstelle der Grafen den Schultheißen (sculda:(j als Begleiter der visitierenden<br />

Bischöfe zu (ebd. S.41). Auf der Synode von Quierzy wurde 858 an Ludwig<br />

den Deutschen die Bitte gerichtet, den missus rei publicae id est minister comitis zum<br />

Helfer der Bischöfe bei Visitationen zu bestimmen (Baluzius, Capitula regum<br />

Franc. 2 S. 108). Später ist nur noch allein vom Bischof als Visitator die Rede.<br />

<strong>Die</strong> enge Beziehung zwischen Bischofssynode und Visitation tritt im Kapitular<br />

Karlmanns zutage, wenn festgelegt wird, daß die Kleriker jährlich in der<br />

Fastenzeit visitiert werden sollen und sich dazu am Sitze des Bischofs einzufinden<br />

haben, um Rechenschaft abzulegen. Da die Anhörung des gesamten Diözesanklerus<br />

am Hauptort der <strong>Diözese</strong> längere Zeit beanspruchte, bürgerte sich im<br />

8. Jahrhundert die Praxis ein, daß der Bischof seinerseits per parochias reiste und<br />

sich an Ort und Stelle von der Befähigung der Geistlichen und dem Zustand

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