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Tafsir Al-Qur'an Al-Karim (monolinguale Ausgabe) - Way to Allah

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Tafsīr <strong>Al</strong>-Qur’ān <strong>Al</strong>-Karīm<br />

Schößen erschaffen hat. Der Mann dagegen hat die Pflicht, auf jeden Fall in der Wartezeit für den<br />

Unterhalt seiner Frau zu sorgen (vgl. 4:34). Hat er dann schließlich die Absicht, in die Ehe<br />

zurückzukehren, so darf dies nur mit dem festen Vorsatz geschehen, die Ehe gut weiterzuführen.<br />

Im Islam gehen die Bestrebungen dahin, den Ehestand so lang wie irgend möglich zu erhalten,<br />

insbesondere wenn Kinder vorhanden sind. (ÜB)<br />

Die Scheidung ist zweimal. Dann (sollen die Männer die Frauen) in angemessener Weise<br />

behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, irgendetwas von dem<br />

zurückzunehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gegeben habt, es sei denn, beide (Mann und<br />

Frau) befürchten, die Schranken <strong>Al</strong>lāhs nicht einhalten zu können. Und wenn ihr befürchtet,<br />

dass sie die Schranken <strong>Al</strong>lāhs nicht einhalten können, dann liegt kein Vergehen für sie beide<br />

in dem, was sie hingibt, um sich damit loszukaufen. Dies sind die Schranken <strong>Al</strong>lāhs, so<br />

übertretet sie nicht. Und wer die Schranken <strong>Al</strong>lāhs übertritt - das sind diejenigen, die<br />

Unrecht tun. (2:229) Und wenn er sie entlässt, dann ist sie ihm nicht mehr erlaubt, solange<br />

sie nicht einen anderen Mann geheiratet hat. Wenn dieser sie entlässt, ist es kein Vergehen<br />

für beide, wenn sie zueinander zurückkehren, sofern sie annehmen, dass sie die Gebote<br />

<strong>Al</strong>lāhs einhalten können. Dies sind die Schranken <strong>Al</strong>lāhs, die Er denjenigen klarmacht, die<br />

wissen. (2:230)<br />

2:229-230 - Für die ausführlichen Bestimmungen über die Scheidung vgl. den Titel: "Die<br />

Scheidung nach islamischem Recht", Islamische Bibliothek).<br />

Und wenn ihr euch von den Frauen scheidet und sie sich der Erfüllung ihrer Wartezeit<br />

nähern, dann behaltet sie in gütiger Weise oder entlasst sie in gütiger Weise. Doch behaltet<br />

sie nicht aus Schikane, um zu übertreten. Und wer dies tut, der fügt sich selbst Unrecht zu.<br />

Und macht euch nicht über die Zeichen <strong>Al</strong>lāhs lustig, und gedenkt der Gnade <strong>Al</strong>lāhs, die Er<br />

euch erwiesen hat und dessen, was Er euch vom Buch und der Weisheit herabgesandt hat,<br />

um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet <strong>Al</strong>lāh und wisst, dass <strong>Al</strong>lāh über alles Bescheid<br />

weiß. (2:231)<br />

2:231 - Wenn der Ehemann die Vorschriften <strong>Al</strong>lāhs missbraucht, um der Frau Schaden zuzufügen,<br />

so tut er dies zu seinem eigenen Nachteil; denn <strong>Al</strong>lāh (t) zieht uns zur Rechenschaft über all das,<br />

was wir begangen haben. <strong>Al</strong>lāh (t) hat dem Menschen für die Rechtleitung die Offenbarung und<br />

die Vernunft zum Selbstdenken gegeben. Wenn man der Gnade des <strong>Al</strong>lmächtigen gedenkt und<br />

Ihn fürchtet, dann wird er nicht im Geringsten mit der Offenbarung Spott treiben und eine<br />

schwerwiegende Sünde gegenüber dem Schöpfer begehen.<br />

Und wenn ihr die Frauen entlasst und sie ihren Termin erreichen, dann haltet sie nicht<br />

davon ab, ihre Gatten zu heiraten, wenn sie sich in gütiger Weise einigen. Dies ist eine<br />

Ermahnung für denjenigen unter euch, der an <strong>Al</strong>lāh und an den Jüngsten Tag glaubt. Das<br />

ist besser für eure Lauterkeit und Reinheit. Und <strong>Al</strong>lāh weiß, doch ihr wisst nicht. (2:232)<br />

2:232 - Mit dem "Termin" ist die gesetzliche Wartefrist gemeint. (s. oben 2:228 und die<br />

Anmerkung dazu). Unter "ihre Gatten zu heiraten" fällt entweder ein anderer Gatte oder selbst der<br />

Ex-Ehemann, falls beide Parteien - Mann und Frau - in einem neuen Ehevertrag in gütiger Weise<br />

einigen. Diese göttliche Maßnahme gibt der Frau eine freie Entscheidung über ihr eigenes Leben,<br />

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