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Tafsir Al-Qur'an Al-Karim (monolinguale Ausgabe) - Way to Allah

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Tafsīr <strong>Al</strong>-Qur’ān <strong>Al</strong>-Karīm<br />

4:90-91 - Die Muslime dürfen die Heuchler in 4:89 nicht töten, wenn sie auf einem Gebiet leben,<br />

mit dem der islamische Staat einen Friedensvertrag abgeschlossen hat; gleichzeitig dürfen die<br />

Muslime sie nicht zu Beschützern und Verbündeten nehmen (vgl. 2:190ff.; 4:91 und die<br />

Anmerkungen dazu).<br />

Keinem Gläubigen steht es zu, einen anderen Gläubigen zu töten, es sei denn aus Versehen.<br />

Und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet: so soll er einen gläubigen Sklaven befreien und<br />

Blutgeld an seine Erben zahlen, es sei denn, sie erlassen es aus Mildtätigkeit. War er (der<br />

Getötete) aber von einem Volk, das euer Feind ist, und war er (der Getötete) gläubig: so soll<br />

er einen gläubigen Sklaven befreien; war er aber von einem Volk, mit dem ihr ein Bündnis<br />

habt: so soll er Blutgeld an seine Erben zahlen und einen gläubigen Sklaven befreien. Wer<br />

(das) nicht kann: so (soll er) zwei Monate hintereinander fasten - (dies ist) eine Vergebung<br />

von <strong>Al</strong>lāh. Und <strong>Al</strong>lāh ist <strong>Al</strong>lwissend, <strong>Al</strong>lweise. (4:92) Und wer einen Gläubigen vorsätzlich<br />

tötet, dessen Lohn ist Ǧahannam, worin er auf ewig bleibt. <strong>Al</strong>lāh wird ihm zürnen und ihn<br />

von Sich weisen und ihm eine schwere Strafe bereiten. (4:93)<br />

4:92-93 - Der klare Wortlaut dieses Verses bedarf keiner näheren Erläuterung. Dennoch muss<br />

be<strong>to</strong>nt werden, dass die Todesstrafe im islamischen Strafrecht nicht unter diese Bestimmung fällt.<br />

(vgl. unten 4:93; ferner die ausführlichen Bestimmungen bei ÜB, 2:178; 17:33 und die<br />

Anmerkung dazu).<br />

O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr auszieht auf dem Weg <strong>Al</strong>lāhs, so stellt erst gehörig<br />

Nachforschungen an und sagt zu keinem, der euch den Friedensgruß bietet: ”Du bist kein<br />

Gläubiger“. Ihr trachtet nach den Gütern des irdischen Lebens, doch bei <strong>Al</strong>lāh ist des Guten<br />

Fülle. So wart ihr einst, dann aber hat <strong>Al</strong>lāh euch Seine Huld erwiesen; darum stellt erst<br />

gehörig Nachforschungen an. Seht, <strong>Al</strong>lāh ist eures Tuns wohl kundig. (4:94)<br />

4:94 - Der islamische Friedensgruß war damals ein Merkmal zur Unterscheidung von<br />

muslimischen und nichtmuslimischen Arabern, die ansonsten ja dieselbe Sprache hatten und<br />

gleich gekleidet waren. Wenn sich die Muslime in einem Kampf gegen eine nichtmuslimische<br />

Stammeseinheit befanden, unter denen ein Muslim war, dann rief dieser: "As-Salāmu ‘alaikum"<br />

(der Friede sei mit euch) oder "Lā Ilāha illa-llāh" (kein Gott ist da außer <strong>Al</strong>lāh). Gelegentlich<br />

hielten ihn die Muslime für einen Ungläubigen, der dieses nur als einen Trick anwandte, um sein<br />

Leben zu retten. Sie töteten ihn deshalb und nahmen auch sein Eigentum an sich. Dieser Vers<br />

wurde offenbart, als wiederholte Ermahnungen des Propheten (a.s.s.) dies nicht ganz verhindern<br />

konnten (ÜB).<br />

Diejenigen unter den Gläubigen, die daheim bleiben - ausgenommen die Gebrechlichen, und<br />

die, welche für <strong>Al</strong>lāhs Sache ihr Gut und Blut im Kampf einsetzen, sind nicht gleich. <strong>Al</strong>lāh<br />

hat die mit ihrem Gut und Blut Kämpfenden über die, die daheim bleiben, im Rang um eine<br />

Stufe erhöht. Jeden von beiden aber hat <strong>Al</strong>lāh Gutes verheißen; doch die Kämpfenden hat<br />

<strong>Al</strong>lāh vor den Daheimbleibenden durch großen Lohn ausgezeichnet (4:95), (mit) Rangstufen<br />

von Ihm und Vergebung und Barmherzigkeit; und <strong>Al</strong>lāh ist <strong>Al</strong>lvergebend, Barmherzig.<br />

(4:96)<br />

4:95-96 – (vgl. zu diesem Vers die beiden Titel: "Der Ǧihād, das Gesetz von Saat und Ernte" und<br />

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