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Tafsir Al-Qur'an Al-Karim (monolinguale Ausgabe) - Way to Allah

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Tafsīr <strong>Al</strong>-Qur’ān <strong>Al</strong>-Karīm<br />

gehen beim Eintreiben von Schulden immer brutaler vor. "Verkauf doch eine Niere", fordert die<br />

Tonbandstimme. "Viele unserer Schuldner haben nur noch eine. Oder verkaufe ein Auge." Das sei<br />

nur die Spitze des Eisbergs, kommentierte ein Rechtsanwalt. Die Stimme gehöre einem<br />

Schuldeneintreiber, der im Auftrag der Kreditfirma Nichiei Bürgen eines Schuldners zur<br />

Rückzahlung des Kredits auffordere. Der Vorgang beschäftigt nicht nur die Justiz, sondern auch<br />

die Finanzaufsichtsbehörde FSA: Sie lässt Nichiei und andere so genannten "Shoko"-<br />

Kreditgesellschaften überprüfen. "Shoko"-Kredite sind legale Darlehen zu Zinsen bis zu 40<br />

Prozent. In einem Fall sollen Eintreiber beim Begräbnis eines Klienten aufgetaucht sein, der sich<br />

aus Verzweiflung über die Schulden das Leben genommen hatte, und bürgende Angehörige zur<br />

Zahlung aufgefordert haben.“ (KStA Nr. 261 v. 8. Nov. 1999).<br />

O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr eine Anleihe gewährt oder aufnehmt zu einer festgesetzten<br />

Frist, dann schreibt es nieder. Und ein Schreiber soll es in eurem Beisein getreulich<br />

niederschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie <strong>Al</strong>lāh es gelehrt<br />

hat. So schreibe er also, und der Schuldner soll es diktieren und <strong>Al</strong>lāh, seinen Herrn,<br />

fürchten und nichts davon weglassen. Und wenn der Schuldner schwachsinnig oder schwach<br />

ist oder unfähig, selbst zu diktieren, dann soll sein Sachwalter getreulich für ihn diktieren.<br />

Und lasst zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen, und wenn es keine zwei Männer<br />

gibt, dann (sollen es bezeugen) ein Mann und zwei Frauen von denen, die euch als Zeugen<br />

geeignet erscheinen, damit, wenn sich eine der beiden irrt, die andere von ihnen sie (daran)<br />

erinnert. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie gerufen werden. Und<br />

verschmäht nicht, es niederzuschreiben - (seien es) große oder kleine (Beträge) - bis zur<br />

festgesetzten Frist. Das ist rechtschaffener vor <strong>Al</strong>lāh und zuverlässiger, was die Bezeugung<br />

angeht und bewahrt euch eher vor Zweifeln, es sei denn es handelt sich um eine sogleich<br />

verfügbare Ware, die von Hand zu Hand geht unter euch; dann ist es kein Vergehen für<br />

euch, wenn ihr es nicht niederschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr miteinander Handel<br />

treibt. Und weder dem Schreiber noch dem Zeugen soll Schaden zugefügt werden. Und wenn<br />

ihr es tut, dann ist es wahrlich ein Frevel von euch. Und fürchtet <strong>Al</strong>lāh. Und <strong>Al</strong>lāh lehrt<br />

euch, und <strong>Al</strong>lāh ist über alles kundig. (2:282)<br />

2:282 - Die obige Formulierung schließt jegliche Form von Darlehensgeschäften ein. Sie bezieht<br />

sich sowohl auf den Darlehensgeber wie auch auf den Darlehensnehmer. Freunde und Verwandte<br />

neigen dazu, Darlehensangelegenheiten nicht schriftlich niederzulegen, weil sie meinen, das sei<br />

ein Zeichen für mangelndes Vertrauen. Doch <strong>Al</strong>lāh (t) ermahnt dazu, dass alle Übereinkünfte<br />

bezüglich Schulden und geschäftliche Dinge aufgeschrieben und bezeugt werden sollten, damit<br />

alles seine Ordnung hat. Nach einem Prophetenwort gibt es dreierlei Arten von Menschen, deren<br />

Bittgebet vor <strong>Al</strong>lāh kein Gehör findet: erstens: diejenigen, die missmutige Gattinnen haben und<br />

sich nicht von ihnen scheiden lassen; zweitens: diejenigen, denen das Vermögen von Waisen<br />

anvertraut wird und die es diesen übergeben, ehe sie volljährig sind; drittens diejenigen, die Geld<br />

verleihen, ohne dafür ein Dokument oder Zeugen zu haben. "Und wenn der Schuldner<br />

schwachsinnig oder schwach ist..." kann sich entweder auf Minderjährige oder sehr alte Menschen<br />

beziehen, die nicht mehr Herr ihrer geistigen Kräfte sind. Der Sachwalter kann irgendjemand sein,<br />

der die Angelegenheiten des Betreffenden in Händen hat, sei es sein Vater, sein Erbe oder wer<br />

auch immer sonst. Die Anweisung, dass zwei Frauen anstelle eines Mannes Zeugnis ablegen<br />

können, ist damit zu begründen, was <strong>Al</strong>lāh (t) gesagt hat, nämlich, "damit, wenn sich eine der<br />

beiden irrt, die andere von ihnen sie (daran) erinnert". Der Schreiber wird zur Gerechtigkeit bei<br />

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