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Tafsir Al-Qur'an Al-Karim (monolinguale Ausgabe) - Way to Allah

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Tafsīr <strong>Al</strong>-Qur’ān <strong>Al</strong>-Karīm<br />

Banū Bakr beigestanden, die ein Lager der ahnungslosen Banū Ḫuzā‘a überfallen und viele von<br />

diesen getötet hatten - trotz des vereinbarten Waffenstillstandes. (vgl. die vorangegangenen<br />

Verse).<br />

Meint ihr etwa, ihr würdet (in Ruhe) gelassen, wo <strong>Al</strong>lāh doch noch nicht jene von euch<br />

gezeichnet hat, die (in Seiner Sache) kämpfen und sich keinen zum Vertrauten nehmen<br />

außer <strong>Al</strong>lāh und Seinem Gesandten und den Gläubigen? Und <strong>Al</strong>lāh weiß recht wohl, was ihr<br />

tut. (9:16)<br />

9:16 - Mit anderen Worten heißt es: "Meint ihr etwa, ihr würdet nicht durch Leiden geprüft ..."<br />

(vgl. 2:155 und die Anmerkung dazu). Der Vers bezieht sich auf jene Muslime, die zögerten,<br />

gegen ihre Stammesangehörigen zu kämpfen (vgl. 3:142 und die Anmerkung dazu).<br />

Den Götzendienern steht es nicht zu, die Moscheen <strong>Al</strong>lāhs zu erhalten, solange sie gegen sich<br />

selbst den Unglauben bezeugen. Sie sind es, deren Werke nichtig sein sollen, und sie müssen<br />

auf ewig im Feuer bleiben. (9:17) Wahrlich, der allein vermag die Moscheen <strong>Al</strong>lāhs zu<br />

erhalten, der an <strong>Al</strong>lāh und an den Jüngsten Tag glaubt und das Gebet verrichtet und die<br />

Zakāh entrichtet und keinen außer <strong>Al</strong>lāh fürchtet: diese also mögen unter denen sein, welche<br />

den rechten Weg finden. (9:18)<br />

9:17-18 - Hier wird lediglich bemerkt, dass die Götzendiener kein Recht auf die Erhaltung der<br />

Moscheen <strong>Al</strong>lāhs haben, insbesondere der heiligen Moschee in Makka, deren Erhaltung sie vor<br />

dem Islam unternommen haben (vgl. unten 9:19; 9:28, sowie den Titel: "Zamzam, Geschichte<br />

eines Brunnens", Islamische Bibliothek). Darin gibt es kein Verbot zum Betreten der Moscheen<br />

überhaupt; denn unser Prophet (a.s.s.) unterbrachte eine Abordnung der heidnischen Banū Ṯaqīf<br />

in der Moschee von <strong>Al</strong>-Madīna. Dies fand im Jahre 9 n.H. - also nach der Offenbarung dieses<br />

Verses. Beachte die Unreinheit der Götzendiener im Zusammenhang zum heiligen Bezirk von<br />

Makka im Vers 9:28 (zu Zakāh vgl. 2:43 und die Anmerkung dazu).<br />

Wollt ihr etwa die Tränkung der Pilger und die Erhaltung der heiligen Moschee (den<br />

Werken) dessen gleichsetzen, der an <strong>Al</strong>lāh und an den Jüngsten Tag glaubt und auf <strong>Al</strong>lāhs<br />

Weg kämpft? Vor <strong>Al</strong>lāh sind sie nicht gleich. Und <strong>Al</strong>lāh weist nicht den ungerechten Leuten<br />

den Weg. (9:19) Diejenigen, die glauben und auswandern und mit ihrem Gut und ihrem Blut<br />

für <strong>Al</strong>lāhs Sache kämpfen, nehmen den höchsten Rang bei <strong>Al</strong>lāh ein; und sie sind es, die<br />

gewinnen werden. (9:20) Ihr Herr verheißt ihnen Seine Barmherzigkeit und Sein<br />

Wohlgefallen und Gärten, in deren ewiger Wonne sie sein werden. (9:21) Dort werden sie<br />

auf ewig und immerdar verweilen. Wahrlich, bei <strong>Al</strong>lāh ist ein riesiger Lohn. (9:22)<br />

9:19 - Die heidnischen Banū Quraiš waren vor der Einnahme Makkas durch die Muslime Hüter<br />

der heiligen Moschee. Zu ihnen gehörte <strong>Al</strong>-‘Abbās, Onkel des Propheten, der in der Schlacht bei<br />

Badr von den Muslimen gefangen genommen wurde; er entschuldigte sich dafür, dass er wegen<br />

seiner Aufgabe - also die Tränkung der Pilger und die Erhaltung der heiligen Moschee - nicht an<br />

der Auswanderung teilgenommen zu haben.<br />

9:20-22 - Der Begriff des Ǧihād wird hier verdeutlicht (vgl. den Titel: "Der Ǧihād - das Gesetz<br />

von Saat und Ernte", Islamische Bibliothek; ferner 2:218; 4:97 und die Anmerkung dazu).<br />

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