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Tafsir Al-Qur'an Al-Karim (monolinguale Ausgabe) - Way to Allah

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Tafsīr <strong>Al</strong>-Qur’ān <strong>Al</strong>-Karīm<br />

17:31 - "Und tötet eure Kinder nicht aus Furcht vor Armut": aus Furcht vor Mangel. Wenn hier<br />

davon die Rede ist, dass sie (das heißt die heidnischen Araber) ihre Kinder töteten, so bedeutet<br />

das, dass sie ihre neugeborenen Töchter aus Furcht vor Armut lebendig vergruben. Das verbot<br />

ihnen <strong>Al</strong>lāh nun und sicherte ihnen den Lebensunterhalt zu, indem Er sagte: "Wir sorgen für sie<br />

und für euch." "... sie zu töten ist ein großes Vergehen": eine schwere Sünde; denn dadurch<br />

verursacht man das Aufhören der Fortpflanzung und das Erlöschen der Art. (Baid, Gät) (s. auch<br />

6:151)<br />

17:31 - Bei den Arabern war es verbreitet, neugeborene Mädchen zu töten. In einer Gesellschaft,<br />

die sich ständig im Kriegszustand befand, galt ein Sohn als Quelle der Kraft, während eine<br />

Tochter als Quelle der Schwäche angesehen wurde. Bis heute ist in einigen Ländern Kindestötung<br />

aus wirtschaftlichen Gründen nicht unbekannt. Dieses Verbrechen gegen das Leben von Kindern<br />

wird hier als eins der größten Verbrechen beschrieben. His<strong>to</strong>risch kann sich dies auf den<br />

vorislamischen arabischen Brauch beziehen, unerwünschte neugeborene Mädchen lebendig zu<br />

begraben (vgl. 81:8f.), oder auf die gelegentliche Sitte, männliche Kinder ihren Göttern zu opfern,<br />

die jedoch wesentlich seltener war. Darüber hinaus hat dieses Gebot jedoch zeitlose Gültigkeit;<br />

denn es bezieht sich auch auf Abtreibungen "aus Furcht vor Armut", das heißt aus rein<br />

wirtschaftlichen Gründen. An dieser Stelle erwähnt der Qur’ān die Versorgung der Kinder vor den<br />

Eltern, in Sura 6:15 jedoch ist es umgekehrt. Hier handelt es sich um die Furcht vor einer<br />

eventuellen Verarmung, die in Zukunft durch die Kinder eintreten könnte, und deswegen wird<br />

ihre Versorgung den Eltern vorausgeschickt. In Sura 6 wird ihre Tötung aus bereits vorhandener<br />

Armut der Eltern verboten. Deswegen wird dort die Versorgung der Eltern zuerst erwähnt. Selbst<br />

die Gegner des Propheten (a.s.s.) müssen zugeben, dass er mit dem Verbot der Kindestötung eine<br />

bedeutende soziale Reform durchgesetzt hat. (ÜB)<br />

Und kommt der Unzucht nicht nahe. Wahrlich, sie ist eine Schändlichkeit und ein übler<br />

Weg. (17:32)<br />

17:32 - Der Leser wird hier gebeten, die Formulierung des Verbots der Unzucht genau zu<br />

verstehen, weil das Verbot als sloches nicht direkt erwähnt, sondern, dass man das<br />

"Nahekommen" zu ihr nicht praktiziert, und dies ist eine noch stärkere Form als das Verbot selbst.<br />

Mit anderen Worten ist darunter zu verstehen, dass dem Muslim nicht nur die Unzucht, sondern<br />

auch alles, was zu ihr führt, wie küssen, streicheln, anwerben in jeder Form usw., verboten ist.<br />

Unzucht bzw. Ehebruch entzieht dem Täter den Schutz des Schöpfers, zerstört die Grundlage des<br />

Familienlebens und der Gesellschaft und führt zu Schändlichkeit und Übel (vgl. 4:22; 6:151 und<br />

die Anmerkung dazu).<br />

Und tötet nicht das Leben, das <strong>Al</strong>lāh unverletzlich gemacht hat, es sei denn zu Recht. Und<br />

wer da ungerechterweise getötet wird - dessen Erben haben Wir gewiss Ermächtigung (zur<br />

Vergeltung) gegeben; doch soll er im Töten nicht maßlos sein; denn er findet (Unsere) Hilfe.<br />

(17:33)<br />

17:33 - "Und tötet nicht das Leben, das <strong>Al</strong>lāh unverletzlich gemacht hat, es sei denn zu Recht":<br />

außer wenn einer von folgenden drei Fällen vorliegt: Unglaube nach vorherigem Glauben,<br />

Ehebruch nach keuschem Lebenswandel und vorsätzlicher Totschlag an einem durch Blutrache<br />

geschützten Gläubigen. "Und wer da ungerechterweise getötet wird": ohne den Tod nach dem<br />

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