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Tafsir Al-Qur'an Al-Karim (monolinguale Ausgabe) - Way to Allah

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Tafsīr <strong>Al</strong>-Qur’ān <strong>Al</strong>-Karīm<br />

Schändlichkeit begangen. Und dies sind <strong>Al</strong>lāhs Gebote; und wer <strong>Al</strong>lāhs Gebote übertritt, der<br />

hat sich selber Unrecht getan. Du weißt nicht, ob <strong>Al</strong>lāh danach etwas (Unvermutetes)<br />

geschehen lassen würde. (65:1)<br />

65:1 - Dies sind klare Worte zu einer sehr tragischen und komplizierten Lage im Familienleben.<br />

Es geht nämlich um die Scheidung. Die Ansprache an den Propheten deutet daraufhin, dass die<br />

folgenden Regeln besonders wichtig sind, und dass die Gemeinschaft aufpassen muss, dass sie<br />

auch wirklich eingehalten werden. "Von allen erlaubten Dingen ist die Ehescheidung das, was<br />

<strong>Al</strong>lāh (t) am meisten verabscheut". Dies sagt ein arabisches Sprichwort und nicht unser Prophet,<br />

wie manche irrtümlicherweise für einen Ḥadīṯ halten. <strong>Al</strong>lgemeine Regelungen bezüglich der<br />

Ehescheidung finden wir in 2:185, 222, 228-232, 236-237, 241; 4:35). Die Wartezeit beträgt,<br />

nachdem die Scheidung ausgesprochen wurde seitens des Ehemannes wie in Sura 2 festgelegt drei<br />

Menstruationen bzw. drei Kalendermonate oder bis zur Entbindung. Während dieser Zeit soll die<br />

Frau in der ehelichen Wohnung bleiben, es sei denn, dass sie eine offensichtliche Schändlichkeit<br />

begeht. Dazu gehören auch die Kosten für die Miete sowie für den Lebensunterhalt für sie und die<br />

Kinder. (vgl. ferner die ausführlichen Bestimmungen über die Scheidung im Titel: "Die<br />

Scheidung nach islamischem Recht", Islamische Bibliothek; ferner 4:15).<br />

Wenn sie aber ihren Termin erreicht haben, dann haltet sie in Güte zurück oder trennt euch<br />

in Güte von ihnen; und nehmt als Zeugen Leute von Billigkeit unter euch, und legt Zeugnis<br />

vor <strong>Al</strong>lāh ab. Dies ist eine Ermahnung für diejenigen, die an <strong>Al</strong>lāh und an den Jüngsten Tag<br />

glauben; und dem, der <strong>Al</strong>lāh fürchtet, verschafft Er einen Ausweg (65:2) und versorgt ihn in<br />

der Art und Weise, mit der er nicht rechnet. Und wer auf <strong>Al</strong>lāh vertraut - für den ist Er sein<br />

Genüge. Wahrlich, <strong>Al</strong>lāh setzt durch, was Er will; siehe <strong>Al</strong>lāh hat für alles eine Bestimmung<br />

gemacht. (65:3)<br />

65:2-3 - Der Termin hier ist der Ablauf der vorgeschriebenen Wartefrist nach 65:1 (s. oben). Die<br />

Zeugen müssen nach islamischem Recht immer von gutem Leumund sein; denn von ihrer<br />

Aussage hängt das Schicksal von Menschen ab. Die Zuwiderhandlung ist für alle Beteiligten<br />

strafbar. Wenn die Bestrafung in dieser Welt aus irgendeinem Grund auch immer nicht möglich<br />

ist, so wird sie am Jüngsten Tag vollstreckt. (vgl. dazu 2:231) Abū Ḏarr (r) berichtete: ”Der<br />

Prophet, <strong>Al</strong>lāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Ich kenne einen Vers, wenn die Menschen sich<br />

danach richten würden, so würde es ihnen genügen: >... und dem, der <strong>Al</strong>lāh fürchtet, verschafft Er<br />

einen Ausweg und versorgt ihn in der Art und Weise, mit der er nicht rechnet.

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