24.02.2013 Aufrufe

Tafsir Al-Qur'an Al-Karim (monolinguale Ausgabe) - Way to Allah

Tafsir Al-Qur'an Al-Karim (monolinguale Ausgabe) - Way to Allah

Tafsir Al-Qur'an Al-Karim (monolinguale Ausgabe) - Way to Allah

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Tafsīr <strong>Al</strong>-Qur’ān <strong>Al</strong>-Karīm<br />

ist die Strafe dafür, dass sie sagen: Handel und Zins sind ein und dasselbe. Man könnte nun<br />

fragen: Warum ist nicht in Umkehr der Reihenfolge von Handel und Zins gesagt, dass Zins und<br />

Handel ein und dasselbe sind, da im vorliegenden Zusammenhang doch vom Zins und nicht vom<br />

Handel die Rede ist? Man hätte doch sagen müssen, dass die Zinsnehmer den Zins mit dem<br />

Handel vergleichen und den Zins dann für erlaubt halten. Ihr Scheinargument besteht ja darin,<br />

dass sie sagen: Wenn jemand etwas für zwei Dirham kaufen würde, das nur einen Dirham wert ist,<br />

so wäre das statthaft. Ebenso ist es, wenn man einen Dinar für zwei verkauft. Darauf kann<br />

erwidert werden: Hier liegt eine Art Übersteigerung vor, und zwar in der Richtung, dass sie in<br />

ihrem festen Glauben an die Erlaubnis des Zinses einen derartigen Grad erreicht haben, dass sie<br />

den Zins als Urform und Norm des Erlaubten ansetzen, um dann den Handel damit zu<br />

vergleichen. "Doch <strong>Al</strong>lāh hat den Handel erlaubt und das Zinsnehmen verboten": Durch dieses<br />

Wort <strong>Al</strong>lāhs wird bestritten, dass sie beide gleich behandeln dürfen, und gezeigt, dass ein<br />

Analogieschluss wie ihn das Scheinargument der Zinsnehmer darstellt durch eine anderslautende<br />

ausdrückliche Bestimmung zunichte gemacht wird. Denn dieses Wort <strong>Al</strong>lāhs erweist, dass ihr<br />

Analogieschluss zwischen Erlaubnis und Verbot <strong>Al</strong>lāhs nichtig ist. (Zam, Gät)<br />

<strong>Al</strong>lāh wird den Zins dahinschwinden lassen und die Mildtätigkeit vermehren. Und <strong>Al</strong>lāh<br />

liebt keinen, der ein hartnäckiger Ungläubiger und Übeltäter ist. (2:276) Wahrlich,<br />

denjenigen, die gläubig sind und gute Werke tun und das Gebet verrichten und die Zakāh<br />

entrichten, ist ihr Lohn von ihrem Herrn (gewiss) und sie brauchen keine Angst haben noch<br />

werden sie traurig sein. (2:277)<br />

2:276 - Unser Prophet (a.s.s.) sagte: ”Welche Vermehrung sich auch immer durch Zinsen ergeben<br />

sollte, am Ende führt sie doch zur Verarmung.“ (Ha)<br />

2:277 - vgl. 2:274 und die Anmerkung dazu. Was die Verrichtung des Gebets und die Entrichtung<br />

der Zakāh angeht vgl. 2:43, die Anmerkung dazu und die beiden Titel: "Aṣ-Ṣalāh - das Gebet im<br />

Islam" und "Handbuch der Zakāh und der islamischen Wirtschaftslehre", Islamische Bibliothek.<br />

O ihr, die ihr glaubt, fürchtet <strong>Al</strong>lāh und verzichtet auf das, was noch übrig ist an Zinsen,<br />

wenn ihr Gläubige seid. (2:278) Und wenn ihr dies nicht tut, dann ist euch Krieg angesagt<br />

von <strong>Al</strong>lāh und Seinem Gesandten. Doch wenn ihr bereut, dann soll euch euer Kapital<br />

zustehen, so dass weder ihr Unrecht tut, noch euch Unrecht zugefügt wird. (2:279) Wenn<br />

jemand in Schwierigkeiten ist, dann gewährt ihm Aufschub, bis eine Erleichterung (eintritt).<br />

Doch wenn ihr mildtätig seid, so ist es besser für euch, wenn ihr es nur wüsstet. (2:280) Und<br />

fürchtet den Tag, an dem ihr zu <strong>Al</strong>lāh zurückgebracht werdet. Dann wird jeder Seele das<br />

zurückerstattet, was sie erworben hat, und ihnen wird kein Unrecht geschehen. (2:281)<br />

2:278 - Zu diesem Vers wird auf die Predigt unseres Propheten (a.s.s.) während der<br />

"Abschiedspilgerfahrt" verwiesen (vgl. den Titel: "Muḥammad - Prophet der Barmherzigkeit",<br />

Islamische Bibliothek).<br />

2:279-281 - Die Kriegserklärung gilt an die Gläubiger aus dem Zinsgeschäft, um die "geplagten"<br />

Schuldner zu befreien. Im Qur’ān finden wir bei keinem der Gebote und Verbote eine derartige<br />

Drohung mit dem Krieg. Die Rücknahme des bezahlten Kapitals stellt kein Unrecht gegen den<br />

Schuldner dar. Erwähnenswert hierzu kann folgende Pressemeldung sein: ”Japans Kredithaie<br />

130

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!