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Tafsir Al-Qur'an Al-Karim (monolinguale Ausgabe) - Way to Allah

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Tafsīr <strong>Al</strong>-Qur’ān <strong>Al</strong>-Karīm<br />

du beispielsweise eine höchst großzügige Person öfters um etwas, so wird sie dich sattbekommen.<br />

Nicht aber so <strong>Al</strong>lāh. Bitte Ihn und bitte Ihn wiederholt, Er wird dir gewogen sein. Wenn du aber<br />

aufhörst, Seine Wohltaten zu erbitten, wird Er mit dir nicht mehr zufrieden sein. In dieser Welt ist<br />

es eine Sache von Ungnade, deine Hände nach einer anderen Person auszustrecken, um etwas zu<br />

erbitten; aber bitte <strong>Al</strong>lāh um etwas und du wirst nicht in Ungnade fallen, sondern mehr Beachtung<br />

von Ihm erhalten. (Nia) (vgl. die beiden Titel: "Bittet Mich, Ich will eure Bitte erhören" und "Was<br />

ist Islam?", Islamische Bibliothek).<br />

Es ist euch erlaubt, euch in der Nacht des Fastens euren Frauen zu nähern; sie sind<br />

Geborgenheit für euch und ihr seid Geborgenheit für sie. <strong>Al</strong>lāh weiß, dass ihr gegen euch<br />

selbst trügerisch gehandelt habt, und Er wandte euch Seine Gnade wieder zu und vergab<br />

euch. So pflegt nun Verkehr mit ihnen und trachtet nach dem, was <strong>Al</strong>lāh für euch bestimmt<br />

hat. Und esst und trinkt, bis der weiße Faden von dem schwarzen Faden der<br />

Morgendämmerung für euch erkennbar wird. Danach vollendet das Fasten bis zur Nacht.<br />

Und pflegt keinen Verkehr mit ihnen, während ihr euch in die Moscheen zurückgezogen<br />

habt. Dies sind die Schranken <strong>Al</strong>lāhs, so kommt ihnen nicht nahe! So erklärt <strong>Al</strong>lāh den<br />

Menschen Seine Zeichen. Vielleicht werden sie (Ihn) fürchten. (2:187)<br />

2:187 - ‘Umar (r) kam einmal im Ramaḍān zum Propheten, <strong>Al</strong>lāhs Segen und Friede auf ihm, und<br />

sagte: ”Ich ließ mich verführen und wohnte meiner Frau bei, nachdem ich geschlafen hatte. Ich<br />

will aber fasten.“ Er suchte damit die Erlaubnis um den Beischlaf in den Nächten des<br />

Fastenmonats. Die Entscheidung <strong>Al</strong>lāhs darüber im Qur’ān wurde im 2. Jahr n.H. in <strong>Al</strong>-Madīna<br />

offenbart. Bevor dieser Vers offenbart wurde, herrschte unter den Muslimen allgemein die<br />

Ansicht, dass Geschlechtsverkehr während des Fastenmonats - selbst nachts nach dem<br />

Fastenbrechen - zu meiden sei, was jedoch besonders für junge Ehepaare sehr schwer war. So gab<br />

es also heimliche Übertretungen, gefolgt von schlechtem Gewissen. Hier nun ist eindeutig<br />

festgelegt, dass während der Nächte des Fastenmonats nichts Sündiges im Verkehr mit dem<br />

Ehepartner zu sehen ist. Wer ein sehr enges Verhältnis zur Natur hat, kennt die bezaubernden<br />

Erscheinungen der frühen Morgendämmerung. Zuerst tauchen weiße, undeutliche Streifen im<br />

Osten auf, dann werden diese überzogen von einer dunklen Zone, der eine rosig-weiße folgt, die<br />

sich ganz klar von der Dunkelheit abhebt. Dies ist die echte Morgendämmerung, mit der das<br />

Fasten beginnt. "Bis zur Nacht" bedeutet "bis zum Sonnenuntergang". Mit dem Ausdruck "...<br />

während ihr euch in die Moscheen zurückgezogen habt" ist eine besondere, nicht obliga<strong>to</strong>rische<br />

Form der Andacht während der letzten zehn Tage des Ramaḍān gemeint. Man zieht sich in eine<br />

Moschee zurück und widmet sich ganz dem Gebet und der Meditation, zusätzlich zu den<br />

vorgeschriebenen religiösen Pflichtübungen. Dabei enthält man sich aller weltlichen Tätigkeiten,<br />

Wünsche und Begierden. Man sollte versuchen, sich in sicherem Abstand von diesen Schranken<br />

zu halten und sie, nicht einmal zu berühren, weil dann die Gefahr besteht, sie zu überschreiten.<br />

Der Prophet (a.s.s.) hat dazu folgendes Beispiel angerührt: ”Jeder König hat ein von Grenzen<br />

eingefasstes Land und <strong>Al</strong>lāhs umgrenztes Land ist durch die Schranken Seiner Gebote<br />

gekennzeichnet; wer seine Herde nahe an der Grenze weidet, läuft Gefahr, dass sich seine Tiere<br />

jenseits verirren.“ (ÜB)<br />

Und verschlingt nicht euer Vermögen untereinander in ungerechter Weise und bietet es<br />

nicht den Behörden (zur Bestechung) an, um einen Teil vom Vermögen der Menschen in<br />

sündhafter Weise zu verschlingen, wo ihr doch wisst. (2:188)<br />

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