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Tafsir Al-Qur'an Al-Karim (monolinguale Ausgabe) - Way to Allah

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Tafsīr <strong>Al</strong>-Qur’ān <strong>Al</strong>-Karīm<br />

handeln ist allumfassend für alle Beziehungen, sowohl gegenüber dem Erhabenen Schöpfer als<br />

auch gegenüber allen anderen Lebewesen einschließlich Mitmenschen, Tieren, Pflanzen, Umwelt<br />

usw. Die Begehung von guten Taten darf nur in Erwartung des Wohlwollens <strong>Al</strong>lāhs geschehen;<br />

dies darf nicht mit Eigennutzen gemessen werden. <strong>Al</strong>le anderen Gebote und Verbote sind zu<br />

beachten, wie sie von <strong>Al</strong>lāh (t) vorgeschrieben sind. (vgl. 24:20-21 und die Anmerkung dazu).<br />

Und haltet den Bund mit <strong>Al</strong>lāh ein, wenn ihr einen Bund geschlossen habt; und brecht die<br />

Eide nicht nach ihrer Bekräftigung, wo ihr doch <strong>Al</strong>lāh zum Bürgen für euch gemacht habt.<br />

Wahrlich, <strong>Al</strong>lāh weiß, was ihr tut. (16:91) Und seid nicht wie jene (Frau), die ihre<br />

Strickarbeiten auflöste, nachdem sie diese angefertigt hatte. Ihr macht eure Eide zu einem<br />

Mittel, euch gegenseitig zu betrügen, (aus Furcht) ein Volk könnte sonst mächtiger werden<br />

als ein anderes. <strong>Al</strong>lāh stellt euch damit nur auf die Probe, und am Tage der Auferstehung<br />

wird Er euch das klar machen, worüber ihr uneinig wart. (16:92)<br />

16:91 - Die Gebote des vorangegangenen Verses 16:90 gehen hier weiter: Der "Bund mit <strong>Al</strong>lāh"<br />

besteht zu allen Orten und Zeiten. Dies begann zunächst zur Zeit der Erschaffung Adams. Dann<br />

wird ferner bei jeder Botschaft bzw. mit jedem Propheten erneut und bekräftigt. Jeder Muslim<br />

schließt durch das Glaubensbekenntnis einen Bund mit <strong>Al</strong>lāh (t). Der Treueeid ist sowohl im<br />

speziellen Fall der, der gegenüber dem Propheten Muḥammad, <strong>Al</strong>lāhs Segen und Friede auf ihm,<br />

bei der Abmachung von <strong>Al</strong>-‘Aqaba - vierzehn Monate vor der Hiǧra - geschehen war, als auch<br />

jeder andere Eid und jede vertragliche Verpflichtung (vgl. 5:1, 8). <strong>Al</strong>lāh (t) sieht und hört alles,<br />

was wir sagen und tun und Er wird als Zeuge dafür sein (vgl. 2:225; 13:20 und die Anmerkung<br />

dazu).<br />

16:92 - Das Gleichnis derer, die ihren Eid brechen, ist das einer törichten Frau, die alle Fäden<br />

wieder auflöst und zerstört, die sie zuvor mühevoll versponnen hat. <strong>Al</strong>lāh (t) macht die Einhaltung<br />

der Abmachungen zu einer unumgänglichen Pflicht (vgl. 5:1, 8). Der Eid gehört damit zu den<br />

festen Geboten der Religion und die Gläubigen dürfen sie nicht zu einem bloßen Spiel machen.<br />

Bei den Banū Quraiš in Makka spielte dieses Laster eine große Rolle. Bei den Muslimen dagegen<br />

waren ihre Abmachungen mit ihnen eine ernste Angelegenheit.<br />

Und hätte <strong>Al</strong>lāh es gewollt, hätte Er euch sicherlich zu einer einzigen Gemeinde gemacht;<br />

jedoch Er lässt irregehen, wen Er will, und leitet recht, wen Er will, und ihr werdet gewiss<br />

zur Rechenschaft gezogen werden für das, was ihr getan habt. (16:93) Und macht eure Eide<br />

nicht zu einem Mittel, euch gegenseitig zu betrügen; sonst wird euer Fuß ausgleiten,<br />

nachdem er fest aufgetreten ist, und ihr werdet dafür vom Übel kosten, dass ihr von <strong>Al</strong>lāhs<br />

Weg abgehalten habt, und euch wird eine strenge Strafe zuteil sein. (16:94) Und<br />

verschachert <strong>Al</strong>lāhs Bund nicht zu einem armseligen Preis. Wahrlich, was bei <strong>Al</strong>lāh ist, ist<br />

besser für euch, wenn ihr es nur wüsstet. (16:95) Was bei euch ist, vergeht, und was bei<br />

<strong>Al</strong>lāh ist, bleibt. Und Wir werden gewiss denen, die standhaft sind, ihren Lohn nach der<br />

besten ihrer Taten bemessen. (16:96)<br />

16:93 - Wenn <strong>Al</strong>lāh (t) gewollt hätte, dann hätte Er den Menschen ihre Entscheidungsfreiheit<br />

nehmen können. In diesem Fall wären alle Menschen gehorsame Gläubige gewesen und wären zu<br />

Unglauben und Sünde nicht fähig (vgl. 10:19; 14:4 und die Anmerkung dazu).<br />

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