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Tafsir Al-Qur'an Al-Karim (monolinguale Ausgabe) - Way to Allah

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Tafsīr <strong>Al</strong>-Qur’ān <strong>Al</strong>-Karīm<br />

Nährmütter, die euch gestillt haben, und eure Milchschwestern und die Mütter eurer Frauen<br />

und eure Stieftöchter, die in eurem Schutze sind, von euren Frauen, mit denen ihr (die Ehe)<br />

vollzogen habt. Habt ihr diese jedoch noch nicht mit ihnen vollzogen, so ist es keine Sünde.<br />

Ferner die Ehefrauen eurer Söhne aus eurer Abstammung, und ihr sollt nicht zwei<br />

Schwestern zusammen haben, es sei denn, (es ist) bereits geschehen. Seht, <strong>Al</strong>lāh ist<br />

<strong>Al</strong>lverzeihend und Barmherzig. (4:23) Und (verwehrt sind euch) verheiratete Frauen außer<br />

denen, die ihr von Rechts wegen besitzt. Dies ist <strong>Al</strong>lāhs Vorschrift für euch. Und erlaubt ist<br />

euch außer diesem, dass ihr mit eurem Geld Frauen begehrt, zur Ehe und nicht zur Hurerei.<br />

Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Brautgabe. Dies ist eine Vorschrift; doch soll es<br />

keine Sünde sein, wenn ihr über die Vorschrift hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft.<br />

Seht, <strong>Al</strong>lāh ist <strong>Al</strong>lwissend und <strong>Al</strong>lweise. (4:24)<br />

4:23 - "Mutter" schließt Großmutter (väterlicher- oder mütterlicherseits), Urgroßmutter usw. ein.<br />

"Tochter" schließt Enkel<strong>to</strong>chter (von Sohn oder Tochter), Urenkel<strong>to</strong>chter usw. ein. "Schwester"<br />

bezieht sich auf Vollschwester und Halbschwester. "Vaters Schwester" schließt auch die<br />

Schwester des Großvaters usw. und "Mutters Schwester" schließt Schwester der Großmutter usw.<br />

mit ein. Milchverwandschaft spielt im islamischen Recht eine wichtige Rolle und zählt wie<br />

Blutsverwandschaft. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass nicht nur die Stillammen und<br />

Milchschwestern, sondern auch die Schwestern der Stillammen usw. zu den verbotenen<br />

Verwandschaftsgraden zu zählen sind. "Stieftöchter, die in eurem Schutze" gehören auch zum<br />

Verbotskreis. Söhne schließt Enkel ein, aber nicht Adoptivsöhne (im Islam verboten) oder<br />

Personen, die wie solche behandelt werden. Das Verbot, zwei Schwestern gleichzeitig zu heiraten,<br />

bezieht sich auch auf Tante und Nichte gleichzeitig. aber nicht auf die Schwester einer<br />

vers<strong>to</strong>rbenen Ehefrau. (vgl. oben 4:22 und Anmerkung dazu). Sobald jedoch ein mit zwei<br />

Schwestern verheirateter Mann den Islam annimmt. soll er sich von einer der beiden trennen.<br />

(ÜB)<br />

4:24 - Mit dem Satz: "...die ihr von Rechts wegen besitzt" bezieht sich auf Sklavinnen und Frauen<br />

in der Kriegsgefangenschaft. Die beiden Attribute <strong>Al</strong>lāhs werden hier erwähnt, um die Menschen<br />

daran zu erinnern, dass sie ihre Motivationen und Absichten zwar vor Menschen verbergen<br />

können, <strong>Al</strong>lāh (t) diese aber sehr wohl kennt.<br />

Und wer von euch nicht vermögend genug ist, um gläubige Frauen zu heiraten, der heirate<br />

von dem Besitz eurer rechten Hand unter euren gläubigen Mägden; und <strong>Al</strong>lāh kennt euren<br />

Glauben sehr wohl. Ihr seid einer vom anderen. Darum heiratet sie mit Erlaubnis ihrer<br />

Familien und gebt ihnen ihre Brautgabe nach Billigkeit, wenn sie keusch sind, weder<br />

Unzucht treiben noch insgeheim Liebhaber nehmen. Und wenn sie, nachdem sie verheiratet<br />

sind, der Unzucht schuldig werden, dann sollen sie die Hälfte der Strafe erleiden, die für<br />

freie Frauen vorgeschrieben ist. Diese (Erleichterung) ist für diejenigen von euch<br />

(vorgesehen), die fürchten, in Bedrängnis zu kommen. Dass ihr Geduld übt, ist besser für<br />

euch; und <strong>Al</strong>lāh ist <strong>Al</strong>lverzeihend, Barmherzig. (4:25)<br />

4:25 - Mit "Besitz der rechten Hand" sind Kriegsgefangene (vgl. oben 4:24) und Sklavinnen<br />

gemeint. Im Gegensatz zu der Zeit der Unwissenheit vor dem Islam (arab.: Ǧāhiliyya), als die<br />

Sklaven ihrer Rechte und ihrer Menschenwürde beraubt wurden, zeigt sich hier die ganze<br />

Reichweite des islamischen Rechts. Die Brautgabe ist der Sklavin ebenso zu zahlen wie der freien<br />

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