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Tafsir Al-Qur'an Al-Karim (monolinguale Ausgabe) - Way to Allah

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Tafsīr <strong>Al</strong>-Qur’ān <strong>Al</strong>-Karīm<br />

2:104 - Die Rede ist an die Muslime gerichtet. Diese an sich völlig gewöhnliche Ausdrucksweise<br />

wurde von den Juden durch eine geringfügige Veränderung in der arabischen Aussprache zu einer<br />

kränkenden Anrede missbraucht. Den Muslimen wurde untersagt, mit solchen Zweideutigkeiten<br />

die Aufmerksamkeit des Propheten (a.s.s.) auf sich zu lenken. Vielmehr sollten sie ”Schau auf<br />

uns!“, d.h.: "wende Dich uns zu", ohne krumme Gedanken anzuwenden. Die absichtliche<br />

Kränkung des Gesandten <strong>Al</strong>lāhs stellt eine schwere Form des Unglaubens dar, die zu einer<br />

schmerzlichen Strafe führt.<br />

2:105 - Hier wird die Rede im Vers 104 weiterhin an die Muslime fortgesetzt. Die Ungläubigen<br />

unter den Besitzern des Buches - u.a. Juden und Christen - (vgl. die ersten Verse der Sura 98) und<br />

die Götzenanbeter sind diejenigen gemeint, die den Glauben an die letzte Botschaft ablehnen, und<br />

Hass gegen diese Religion empfinden. Hier stellt der Qur’ān den wirklichen Grund für die<br />

feindselige Einstellung der Juden dem Propheten Muḥammad (a.s.s.) gegenüber heraus. In ihrem<br />

Rassens<strong>to</strong>lz konnten sie sich nicht damit abfinden, dass weder Prophetentum noch Offenbarung<br />

das alleinige Vorrecht einer bestimmten Gruppe, Rasse oder Nation ist, sondern von <strong>Al</strong>lāh (t),<br />

dem <strong>Al</strong>lmächtigen, dem gewährt wird, den Er dafür auserwählt. (ÜB) (vgl. oben 2:89 und die<br />

Anmerkung dazu)<br />

Wenn Wir eine Āya aufheben oder der Vergessenheit anheimfallen lassen, so bringen Wir<br />

eine bessere als sie oder eine gleichwertige hervor. Weißt du denn nicht, dass <strong>Al</strong>lāh Macht<br />

hat über alle Dinge? (2:106) Weißt du denn nicht, dass <strong>Al</strong>lāh die Herrschaft über die<br />

Himmel und die Erde gehört? Und außer <strong>Al</strong>lāh habt ihr weder Freund noch Helfer. (2:107)<br />

2:106 - Āya = Qur’ān-Vers, wird zu den Zeichen <strong>Al</strong>lāhs gezählt (vgl. oben die Verse 39 und 61).<br />

<strong>Al</strong>s Anlaß zur Offenbarung dieses Verses ist folgendes überliefert: Die Ungläubigen hatten das<br />

Tilgen angefochten und gesagt: Schaut euch den Muḥammad an, wie er seinen Gefährten etwas<br />

befiehlt, um es ihnen dann zu verbieten und das Gegenteil zu befehlen. Er sagt heute etwas und<br />

nimmt es morgen zurück. Daraufhin kam der Vers herab. (Zam, Gät) (vgl. 13:39; 16:101 und die<br />

Anmerkung dazu). Zu der Abrogation (arab.: Nasḫ) war der bekannteste Fall über das stufenweise<br />

Verbot des Weines, dessen Genuss in einem frühen Qur’ān-Vers als unbeliebt, in einem späteren<br />

als verwerflich und schließlich als verboten bezeichnet wurde. Ein anderes, ein noch<br />

grundlegenderes Prinzip beruhrendes Beispiel ist das des rituellen Gebetes, welches für die frühe<br />

Gemeinde nur zweimal täglich Pflicht gewesen war, nach der Himmelreise fünfmal Pflicht wurde.<br />

Die Zeitehe war in den frühen Tagen des Islam erlaubt gewesen, wurde aber schließlich verboten,<br />

nachdem die sozialen Bedingungen sich entwickelt, der Respekt für Frauen zugenommen und die<br />

Moral sich gefestigt hatten. Es gibt ein ganze Reihe solcher Fälle, die meisten lassen sich auf die<br />

Jahre unmittelbar nach der Hiǧra datieren, in denen sich die Situation der jungen Umma radikal<br />

wandelte. Es existieren zwei Formen von Abrogation: explizit (ṣarīḥ) oder implizit (ḍimni). Die<br />

erste ist leicht zu erkennen, weil sie Texte betrifft, die selbst zum Ausdruck bringen, dass eine<br />

frühere Regelung geändert wird. Zum Beispiel gibt es im Qur’ān einen Vers (2:142), der den<br />

Muslimen befiehlt, sich beim Gebet der <strong>Al</strong>-Ka‘ba zuzuwenden statt nach Jerusalem. In der<br />

Literatur findet man diesen Fall noch viel häufiger. Zum Beispiel lesen wir in einem von Imam<br />

Muslim überlieferten Ḥadīṯ: "Ich hatte euch verboten, Gräber zu besuchen; doch nun sollt ihr sie<br />

besuchen." <strong>Al</strong>s Kommentar hierzu erklären die Gelehrten, der Ḥadīṯ, lag in der Frühzeit des Islam,<br />

als die Praktiken der Götzenanbetung noch frisch im Gedächtnis der Menschen waren, das<br />

Besuchen von Gräbern in der Befürchtung verboten worden war, dass einige neue Muslime dort<br />

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