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Tafsir Al-Qur'an Al-Karim (monolinguale Ausgabe) - Way to Allah

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Tafsīr <strong>Al</strong>-Qur’ān <strong>Al</strong>-Karīm<br />

Und fürchtet <strong>Al</strong>lāh; denn <strong>Al</strong>lāh ist schnell im Abrechnen. (5:4)<br />

5:4 - Im vorangegangenen Vers 5:3 werden die verbotenen Dinge dargelegt, während hier in<br />

diesem Vers ist die Rede vom Erlaubten. <strong>Al</strong>lāh (t) lehrt uns im Qur’ān, dass wir Seinen Namen<br />

über der Jagdbeute der abgerichteten Tiere rufen, damit sie für für uns als erlaubt bezeichnet<br />

werden kann. (Für ausführliche Information über Schlachttier und Jagdbeute vgl. die Anmerkung<br />

zu 5:1, 90f.; ferner den Titel: "Der Muslim lebt nicht vom Brot allein", Islamische Bibliothek; vgl.<br />

auch 6:118-119; 22:30-31; 16:114-117 und die Anmerkung dazu).<br />

Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Und die Speise derer, denen die Schrift gegeben<br />

wurde, ist euch erlaubt, wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist. Und ehrbare gläubige Frauen<br />

und ehrbare Frauen unter den Leuten, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr<br />

ihnen die Brautgabe gebt, und nur für eine Ehe und nicht für Unzucht und heimliche<br />

Liebschaften. Und wer den Glauben verleugnet, dessen Tat ist ohne Zweifel zunichte<br />

geworden; und im Jenseits wird er unter den Verlierern sein. (5:5)<br />

5:5 - Auf Grund dessen, dass Muḥammad (a.s.s.) der letzte Prophet ist und mit seinem Tod es<br />

keine Botschaft mehr geben wird, so bedeutet das Wort "Heute" am Anfang des Verses soviel wie<br />

"ab heute bis Weltende". In diesem Vers handelt es sich um die Speise der Schriftbesitzer im<br />

<strong>Al</strong>lgemeinen ohne Einschränkung, und zwar mit Ausnahme der ausdrücklich verbotenen Dinge<br />

für die Muslime wie <strong>Al</strong>kohol, Schweinefleisch, Blut usw. Der Vers hat ferner zur Bedeutung, dass<br />

Muslime gemeinsam mit den Schriftbesitzern, u.a. Juden und Christen, Mahlzeiten einnehmen<br />

dürfen. Fleisch geschlachteter Tiere durch Götzendiener dürfen Muslime nicht essen. Der Islam<br />

erlaubt die Mischehe zwischen muslimischen Männern und Frauen aus den Kreisen der<br />

Schriftbesitzer, um die Sozialen Beziehungen zu ihnen zu pflegen; umgekehrt - d.h. die Heirat<br />

einer muslimischen Frau mit einem Mann aus den Kreisen der Schriftbesitzer ist wegen der<br />

vorherrschaftlichen Stellung des Mannes in der Familie nicht erlaubt. Voraussetzung für die<br />

derartigen Mischehen ist, dass diese in Reinheit und Keuschheit geschlossen werden (vgl. zu<br />

diesem Thema den Titel: "Der Muslim lebt nicht vom Brot allein", Islamische Bibliothek; ferner<br />

6:118-119; 22:30-31; 16:114-117 und die Anmerkung dazu).<br />

O ihr, die ihr glaubt! Wenn ihr euch zum Gebet begebt, so wascht euer Gesicht und eure<br />

Hände bis zu den Ellenbogen und streicht über euren Kopf und (wascht) eure Füße bis zu<br />

den Knöcheln. Und wenn ihr im Zustande der Unreinheit seid, so reinigt euch. Und wenn ihr<br />

krank seid oder euch auf einer Reise befindet oder einer von euch von der Notdurft<br />

zurückkommt oder wenn ihr Frauen berührt habt und kein Wasser findet, so sucht reinen<br />

Sand und reibt euch damit Gesicht und Hände ab. <strong>Al</strong>lāh will euch nicht mit Schwierigkeiten<br />

bedrängen, sondern Er will euch nur reinigen und Seine Gnade an euch erfüllen, auf dass ihr<br />

dankbar sein mögt (5:6)<br />

5:6 - Für die ausführlichen Bestimmungen vgl. den Titel: "Aṣ-Ṣalāh - das Gebet im Islam",<br />

Islamische Bibliothek; ferner oben 4:43 und Anmerkung dazu.<br />

und gedenkt der Gnade <strong>Al</strong>lāhs gegen euch und des Bundes, den Er mit euch schloss, als ihr<br />

spracht: ”Wir hören und gehorchen.“ Und fürchtet <strong>Al</strong>lāh; wahrlich, <strong>Al</strong>lāh weiß, was die<br />

Herzen verbergen. (5:7) O ihr, die ihr glaubt! Setzt euch für <strong>Al</strong>lāh ein und seid Zeugen der<br />

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