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Tafsir Al-Qur'an Al-Karim (monolinguale Ausgabe) - Way to Allah

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Tafsīr <strong>Al</strong>-Qur’ān <strong>Al</strong>-Karīm<br />

4:106-107 - Das Gebot, um Vergebung zu bitten, ist pflicht für jeden Richter, der seinen<br />

Richterspruch nach dem Äußeren gründet, und damit einen Fehler machen könnte. Die volle<br />

Wahrheit des Verborgenen kennt nur <strong>Al</strong>lāh (t). Ein gerechter Richter darf nicht nach diesem Vers<br />

die Rolle eines Anwalts für einen Betrüger spielen.<br />

4:108-109 - Die Verschwörungen der Ungerechten sind <strong>Al</strong>lāh (t) sehr wohl bekannt, und Er kann<br />

sie entsprechend Seiner vollkommenen Weisheit vereiteln. Wer wird sie am Tage der<br />

Rechenschaft vor <strong>Al</strong>lāh (t) verteidigen? (vgl. dazu 78:38)<br />

Und wer Böses tut oder sich gegen sich selbst vergeht und dann <strong>Al</strong>lāh um Vergebung bittet,<br />

der findet <strong>Al</strong>lāh <strong>Al</strong>lvergebend, Barmherzig. (4:110) Und wer eine Sünde begeht, der begeht<br />

sie gegen sich selbst; und <strong>Al</strong>lāh ist <strong>Al</strong>lwissend, <strong>Al</strong>lweise. (4:111) Und wer einen Fehler oder<br />

eine Sünde begeht und sie dann einem Unschuldigen zur Last legt, der trägt eine<br />

Verleumdung und eine offenkundige Sünde. (4:112) Und wäre dir nicht <strong>Al</strong>lāhs Huld und<br />

Barmherzigkeit zuteil gewesen, so hätte eine Schar von ihnen sich angeschickt, dich<br />

irrezuführen. Doch zum Irrweg führen sie sich selbst; und dir können sie keinerlei Schaden<br />

zufügen, und <strong>Al</strong>lāh hat das Buch und die Weisheit auf dich herabgesandt und dich gelehrt,<br />

was du nicht wusstest, und <strong>Al</strong>lāhs Huld, die Er dir erwiesen hat, ist wahrlich gewaltig.<br />

(4:113)<br />

4:110 - Durch die tätige Reue und die Wiedergutmachung durch Aufhebung der schädlichen<br />

Wirkung bleibt das Tor zur Vergebung und Gnadenerweisung offen. Diese Aussage des Qur’ān ist<br />

ein Beweis für die Barmherzigkeit <strong>Al</strong>lāhs (vgl. dazu 2:160)<br />

4:111 - Hier ist zu bemerken, dass es im Islam keine Erbsünde gibt.<br />

4:112 - Dieser Vers stellt eine enorme Warnung gegen die Ungerechtigkeit dar. Wer unschuldigen<br />

Menschen falsche Tatsachen zur Last legt, der muss mit einer diesbezüglichen Rechenschaft am<br />

Tage der Auferstehung rechnen. (vgl. oben 4:105 und die Anmerkung dazu).<br />

4:113 - Hier wird der Prophet (a.s.s.) angesprochen. ‘Amr Ibn <strong>Al</strong>-‘Āṣ (r) berichtete, dass der<br />

Prophet sagte: ”Wenn ein Richter eine Entscheidung trifft, nachdem er sein Bestes getan hat,<br />

gerecht zu entscheiden, und er trifft das Richtige, dann gibt es für ihn den zweifachen Lohn; wenn<br />

er aber eine Entscheidung trifft, nachdem er sein Bestes getan hat, gerecht zu entscheiden, und er<br />

irrt sich, dann bekommt er den einfachen Lohn.“<br />

Nichts Gutes ist in vielen ihrer Besprechungen, es sei denn in solchen, die zur Mildtätigkeit<br />

oder zur Güte oder zum Friedenstiften unter den Menschen ermahnen. Und wer das im<br />

Trachten nach <strong>Al</strong>lāhs Wohlgefallen tut, dem werden Wir einen großen Lohn geben. (4:114)<br />

Wer sich aber mit dem Gesandten verfeindet, nachdem ihm der rechte Weg klar geworden<br />

ist, und einen anderen Weg befolgt als den der Gläubigen, den werden Wir verfolgen lassen,<br />

was er verfolgt, und werden ihn dann in Ǧahannam brennen lassen; und schlimm ist sein<br />

Ende. (4:115)<br />

4:114 - Der Islam be<strong>to</strong>nt stets die Aufrichtigkeit und die Reinheit aller Handlungsweisen, auch die<br />

Absichten in den "Besprechungen".<br />

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