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Tafsir Al-Qur'an Al-Karim (monolinguale Ausgabe) - Way to Allah

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Tafsīr <strong>Al</strong>-Qur’ān <strong>Al</strong>-Karīm<br />

sei denn gemäß dem Recht, das Verzehren von Zinsen, die Veruntreuung des Vermögens der<br />

Waisen, die Flucht während des Kampfes und die Verleumdung der ehrbaren züchtigen Frauen."<br />

(Bu, Mu) Zu den anderen Sünden und Verfehlungen gehören u.a.: Adoption, <strong>Al</strong>koholkonsum,<br />

Bestechung, Betrug, Bildhauerei, Diebstahl, Falsches Zeugnis, Heuchelei, Hochmut,<br />

Homosexualität, Prostitution, Raub, Rauschmittelkonsum, Selbstmord, Spionieren, Tragen von<br />

Seide und Gold für Männer, Üble Nachrede, Ungüte gegen die Eltern, Unterdrückung der<br />

Schwachen, Unterlassung der Pilgerfahrt ohne Grund, Unterlassung des Fastens im Ramaḍān<br />

ohne Grund, Unterlassung des Gebets, Unzucht, Verletzung der Nachbarrechte, Vernachlässigung<br />

der Unterhaltspflicht, Verrat, Vertragsbruch, Verweigerung der Zakāh-Zahlung, Verzehren des<br />

Verbotenen, Zuhälterei. (vgl. 3:134, 159).<br />

42:38-39 - Diese Worte wurden in Makka, lange vor der Gründung des Islamischen Staates von<br />

<strong>Al</strong>-Madīna, offenbart. Diese Vorgehensweise der gegenseitigen Beratung, nach der diese Sura<br />

genannt ist, ist charakteristisch für alle Angelegenheiten der islamischen Gemeinschaft. (vgl.<br />

3:159).<br />

Die Vergeltung für eine Übeltat soll ein Übel gleichen Ausmaßes sein; dessen Lohn aber, der<br />

vergibt und Besserung bewirkt, ruht sicher bei <strong>Al</strong>lāh. Wahrlich, Er liebt die Ungerechten<br />

nicht. (42:40) Jedoch trifft kein Tadel jene, die sich wehren, nachdem ihnen Unrecht<br />

widerfahren ist. (42:41) Tadel trifft nur solche, die den Menschen Unrecht zufügen und auf<br />

Erden ohne Rechtfertigung freveln. Ihnen wird eine schmerzliche Strafe zuteil sein. (42:42)<br />

Und wahrlich, wer geduldig ist und vergibt - das ist gewiss eine Tugend der Entschlossenheit<br />

in allen Dingen. (42:43)<br />

42:40-43 - Dieses Gebot wurde offenbart, um die Wirkung des groben Unrechts unter den<br />

rachsüchtigen Arabern zu beheben. Wenn Vergeltung unbedingt vorgenommen werden soll, so<br />

darf sie das Ausmaß des geschehenen Übels nicht überschreiten. D.h.: "Leben um Leben, Auge<br />

um Auge, Nase um Nase, Ohr um Ohr und Zahn um Zahn; und für Verwundungen gerechte<br />

Vergeltung" (vgl. 5:45). Die Vergebung jedoch gilt ebenfalls als Gebot und wird nach göttlichem<br />

Ermessen belohnt. Die ideale Vorgehensweise besteht nicht darin, den Durst nach Vergeltung zu<br />

stillen, sondern auf bessere Weise eine friedliche Versöhnung herbeizuführen. (vgl. 2:190ff.;<br />

3:186; 13:22; 23:96; 41:34-35 und die Anmerkung dazu).<br />

Und wen <strong>Al</strong>lāh irreführt - für ihn gibt es außer Ihm keinen Beschützer. Und du wirst die<br />

Frevler sehen, wie sie, wenn sie die Strafe sehen, sagen: ”Gibt es denn keinen Weg zur<br />

Rückkehr?“ (42:44) Und du wirst sie ihr ausgesetzt sehen, gedemütigt, voller Schmach (und)<br />

mit vers<strong>to</strong>hlenem Blick schauend. Diejenigen aber, die gläubig sind, werden sagen:<br />

”Wahrlich, die Verlierenden sind diejenigen, die am Tage der Auferstehung ihrer selbst und<br />

ihrer Angehörigen verlustig gegangen sind.“ Wahrlich, die Frevler sind langdauernder Pein<br />

(ausgesetzt). (42:45) Und sie haben keine Helfer, die ihnen gegen <strong>Al</strong>lāh helfen (könnten).<br />

Und für einen, den <strong>Al</strong>lāh zum Irrtum führt, gibt es keinen Ausweg. (42:46)<br />

42:44-46 - Zu diesem Versblock vgl. 6:27-28; 14:4 ; 20:124-126; 23:99-100 und die Anmerkung<br />

dazu.<br />

Hört auf euren Herrn, bevor ein Tag kommt, den niemand gegen <strong>Al</strong>lāh verwehren kann. An<br />

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