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Tafsir Al-Qur'an Al-Karim (monolinguale Ausgabe) - Way to Allah

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Tafsīr <strong>Al</strong>-Qur’ān <strong>Al</strong>-Karīm<br />

die er verantwortlich ist. (vgl. 23:5-6; 33:35 und die ausführliche Anmerkung in ÜB).<br />

Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden senken und ihre<br />

Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was<br />

davon sichtbar sein darf, und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen<br />

und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder<br />

Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder<br />

ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder Söhnen ihrer Schwestern oder ihren<br />

Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, oder solchen von ihren männlichen<br />

Dienern, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Blöße der<br />

Frauen keine Beachtung schenken. Und sie sollen ihre Füße nicht so (auf den Boden)<br />

stampfen, dass bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen. Und wendet euch<br />

allesamt reumütig <strong>Al</strong>lāh zu, o ihr Gläubigen, auf dass ihr erfolgreich sein mögt. (24:31)<br />

24:31 - Der Schmuck, der an Gesicht und Händen sichtbar ist, kann in der Öffentlichkeit sichtbar<br />

bleiben; denn Gesicht und Hände zu zeigen ist erlaubt gemäß den Worten des Propheten zu<br />

Asmā’ Bint Abī Bakr, Schwester ‘Ā’išas und Schwägerin des Propheten (a.s.s.), die vor ihm in<br />

ziemlich freizügiger Kleidung erschien: ”O, Asmā’! Wenn die Frau ihre Geschlechtsreife erlangt<br />

hat, dann sollte nichts von ihr zu sehen sein außer diesem.“ Und er zeigte auf sein Gesicht und<br />

seine Hände. (vgl. 33:59 und die ausführliche Anmerkung in ÜB).<br />

24:31 - Über die Bedeckung der Frauenfüße gibt es unter den Rechtsgelehrten folgende<br />

herrschende Meinung: In seinem Buch "Ḥiǧāb <strong>Al</strong>-Mar’a-l-muslima" (Bedeckende Kleidung der<br />

muslimischen Frau) geht der bekannte Ḥadīṯ-Forscher, Scheich Nāṣereddīn <strong>Al</strong>-<strong>Al</strong>bānyy, davon<br />

aus, dass die Kleidung der muslimischen Frau zur Zeit der Offenbarung deren Füße zudeckten.<br />

<strong>Al</strong>s aber einige Frauen ihre Füße auf den Boden stampften, um die Menschen auf den Klang ihrer<br />

Fußringe aufmerksam zu machen, wurde der Qur’ān-Vers 24:31 offenbart, in dem es heißt: ”Und<br />

sie sollen ihre Füße nicht so (auf den Boden) stampfen, dass bekannt wird, was sie von ihrem<br />

Schmuck verbergen.“ Damit schließt sich <strong>Al</strong>-<strong>Al</strong>bānyy der Meinung von Aš-Šaukānyy, in seinem<br />

Werk "Nail <strong>Al</strong>-Auṭār", an. ‘Ā’iša, <strong>Al</strong>lāhs Wohlgefallen auf ihr, sagte: ”<strong>Al</strong>s der Vers >[...] und dass<br />

sie ihre Tücher über ihre Kleidungsausschnitte ziehen [...]< offenbart wurde, nahmen die Frauen<br />

ihre Unterröcke, schnitten Teile davon am Rand ab, warfen diese dann über den Kopf und<br />

bedeckten damit ihre Gesichter.“ (Bu) Die Rechtsgelehrten haben diesen Qur’ān-Vers ganz klar<br />

erläutert und gesagt: Mit den Kleidungsausschnitten seien alle Öffnungen am Kleid gemeint;<br />

darunter der Halsausschnitt, die Ärmellosen Hemden, Blusen, Kleidungen, die an der Seite<br />

Öffnungen haben, um an die Unterkleidung zu gelangen, wo manchmal Geld und Wertsachen<br />

aufbewahrt werden. Ferner der Ausschnitt an der Brust, um das Kind stillen zu können. Mit dem<br />

Ausdruck "und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen" sind alle Teile des Körpers, an<br />

denen Schmuck getragen werden kann, wie z.B. Hals, Ohren, Haar, Oberarm, Hand- und<br />

Fußgelenk, gemeint. Ausnahme davon ist, "was davon sichtbar sein darf". Damit sind die Ringe<br />

am Finger gemeint, weil die Frau zum Bedecken ihrer Hände nicht verpflichtet ist. Ferner ist<br />

damit die unabsichtliche Bewegung der Frau gemeint, wodurch Schmuck zum Vorschein kommt,<br />

wie z.B. der Einsatz der Frauen in einem Kriegsgebiet, der im folgenden Ḥadīṯ so geschildert<br />

wird: Anas, <strong>Al</strong>lāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: ”<strong>Al</strong>s sich manche Leute am Tage der<br />

Schlacht von Uḥud vom Propheten, <strong>Al</strong>lāhs Segen und Friede auf ihm, entfernten, blieb Abū Ṭalḥa<br />

mit seinem Schild standhaft als Schutzwall vor dem Propheten, <strong>Al</strong>lāhs Segen und Friede auf ihm.<br />

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