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Tafsir Al-Qur'an Al-Karim (monolinguale Ausgabe) - Way to Allah

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Tafsīr <strong>Al</strong>-Qur’ān <strong>Al</strong>-Karīm<br />

9:34-35 - Wenn man vom Verzehren von Vermögen spricht, so kann das eine doppelte Bedeutung<br />

haben: Entweder spricht man vom Verzehren als Metapher dafür, dass man etwas an sich nimmt,<br />

oder man geht davon aus, dass man durch das Vermögen etwas zum Verzehren erhält, so dass das<br />

Vermögen die Ursache dafür bildet, dass man etwas verzehrt. Wenn es heißt, dass sie in<br />

betrügerischer Weise verzehren, so ist damit gemeint, dass sie bei der Rechtsprechung<br />

Bestechungsgeschenke annehmen und dafür im Bereich der religiösen Gesetze Erleichterung und<br />

Milderung gewähren. "Und jenen, die Gold und Silber horten": Es ist möglich, dass hier auf die<br />

vielen von den Gelehrten der Juden und den Mönchen der Christen angespielt ist, um darauf<br />

hinzuweisen, dass sich in ihnen zwei tadelnswerte Eigenschaften verbinden: Sie nehmen<br />

Bestechungsgeschenke an, und sie horten Vermögen, welche sie geizig zurückhalten und nicht um<br />

des Guten willen ausgeben. Es ist aber auch möglich, dass die Muslime gemeint sind, die<br />

Vermögen horten und nicht ausgeben. Sie wären dann mit den Juden und Christen<br />

zusammengestellt, die Bestechungsgeschenke annehmen. Vom Propheten (a.s.s.) ist folgendes<br />

Wort überliefert: Wenn man für etwas die Zakāh entrichtet hat, so ist das kein Gehortetes, auch<br />

wenn es verborgen gehalten wird. Wenn aber etwas den Grad erreicht, dass man dafür die Zakāh<br />

bezahlen muss, sie aber nicht entrichtet, so ist das ein Gehortetes, auch wenn es offen daliegt. Von<br />

‘Umar (r) ist überliefert, dass ihn ein Mann über ein Stück Land befragte, das er verkauft hatte.<br />

Darauf sagte ‘Umar: "Verwahre das Geld, das du erhalten hast! Vergrabe es unter dem Bett deiner<br />

Frau!" <strong>Al</strong>s der Mann darauf fragte, ob es denn dann kein Gehortetes sei, antwortete ‘Umar:<br />

"Wenn man für etwas die Zakāh entrichtet hat, ist es kein Gehortetes." Von ‘Umar ist weiter<br />

überliefert: "<strong>Al</strong>les, wofür man die Zakāh entrichtet hat, ist kein Gehortetes, auch wenn es umter<br />

sieben Erden liegt. Wenn man aber für etwas keine Zakāh entrichtet hat, so ist es das, was <strong>Al</strong>lāh<br />

als gehortet erwähnt hat, auch wenn es oben auf der Erde liegt." Nun kann man fragen, was man<br />

denn mit der folgenden Überlieferung des Sālim Ibn Abī-l-Ǧa‘d anfangen solle: <strong>Al</strong>s der<br />

vorliegende Vers herabgekommen war, sagte der Gesandte <strong>Al</strong>lāhs, <strong>Al</strong>lāhs Segen und Friede auf<br />

ihm: "Verderben über das Gold! Verderben über das Silber!" Das sagte er dreimal. Nun fragte<br />

man ihn: "Was für Vermögen sollen wir denn nehmen?", worauf er antwortete: "Eine <strong>Al</strong>lāh<br />

erwähnende Zunge, ein demütiges Herz und eine Gattin, die einem in seiner Religion beisteht."<br />

(Zam, Gät) (vgl. dazu den Titel: "Salman <strong>Al</strong>-Farisyy", Islamische Bibliothek) (vgl. dazu 3:180)<br />

Wahrlich, die Zahl der Monate bei <strong>Al</strong>lāh beträgt zwölf Monate; (so sind sie) im Buch <strong>Al</strong>lāhs<br />

(festgelegt worden) seit dem Tage, da Er die Himmel und die Erde erschuf. Von diesen<br />

(Monaten) sind vier heilig. Das ist die beständige Religion. Darum versündigt euch nicht in<br />

diesen (Monaten). Und bekämpft die Götzendiener allesamt, wie sie euch allesamt<br />

bekämpfen; und wisst, dass <strong>Al</strong>lāh mit denjenigen ist, die Ihn fürchten. (9:36)<br />

9:36 - Dies soll der willkürlichen Einführung eines Schaltmonats ein Ende bereiten, mittels dessen<br />

die vorislamischen Araber die Anzahl der Monate auf 13 oder 14 erhöhten und die Daten für<br />

religiöse Anlässe nach ihrem Gutdünken änderten. In diesen Monaten, deren Heiligung auf das<br />

Daseinsgesetz für Himmel und Erde zurückgeht, dürft ihr euch selbst kein Unrecht tun, indem ihr<br />

die Heiligung verletzt. <strong>Al</strong>lāh (t) hat sie geheiligt, um eine Phase der Sicherheit und eine Oase des<br />

Friedens zu schaffen. Wegen ihrer Gewissenhaftigkeit bezüglich der heiligen Monate waren die<br />

Muslime im Nachteil. Ihnen wird geboten, deswegen kein Unrecht zu begehen. Wenn die<br />

Götzendiener unter dem einen oder anderen Vorwand in jedem Monat Kampfhandlungen<br />

begannen, durften sich die Muslime auch in allen Monaten verteidigen. (ÜB) (vgl. 2:190-194;<br />

9:12-13; 30:30 und die Anmerkungen dazu).<br />

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