24.02.2013 Aufrufe

Tafsir Al-Qur'an Al-Karim (monolinguale Ausgabe) - Way to Allah

Tafsir Al-Qur'an Al-Karim (monolinguale Ausgabe) - Way to Allah

Tafsir Al-Qur'an Al-Karim (monolinguale Ausgabe) - Way to Allah

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Tafsīr <strong>Al</strong>-Qur’ān <strong>Al</strong>-Karīm<br />

‘Affān und ‘<strong>Al</strong>yy Ibn Abī Ṭālib Zwietracht und blutige Kämpfe auszulösen. Hier erklärt uns <strong>Al</strong>lāh<br />

(t), dass der Kampf zwischen Muslimen ihre Eigenschaft als "Muslime" nicht aufhebt. Er fordert<br />

vielmehr die ganze islamische Welt auf, sofort einzugreifen, um Frieden unter den beiden<br />

Kampfparteien zu stiften, oder den Kampf zwischen den beiden mit Gewalt zu beenden, damit das<br />

Blut der "Brüder" nicht mit Unrecht vergossen wird. Zu diesem Gebot wird be<strong>to</strong>nt, dass die<br />

Gläubigen "Brüder" sind, auch dann, wenn sie sich gegenseitig verfeindet sind. Die beiden<br />

Parteien sollen sich dann dem fügen, was nach der Offenbarung und der Sunna des Gesandten<br />

<strong>Al</strong>lāhs recht ist und eine Haltung aufgeben, die Streit verursacht. (vgl. den Titel: "Die<br />

Rechtgeleiteten Kalifen", Islamische Bibliothek). Die jährliche Pilgerfahrt hat wesentlich dazu<br />

beitragen, dass die Schlichtung bei Streitigkeiten unter den muslimischen Völkern fruchbar ist.<br />

(vgl. ferner 9:9ff.).<br />

O ihr, die ihr glaubt! Lasst nicht eine Schar über die andere spotten, vielleicht ist diese<br />

besser als jene; noch (lasst) Frauen über (andere) Frauen (spotten), vielleicht sind diese<br />

besser als jene. Und verleumdet einander nicht und gebt einander keine Schimpfnamen.<br />

Schlimm ist die Bezeichnung der Sündhaftigkeit, nachdem man den Glauben (angenommen)<br />

hat, und jene, die nicht umkehren - das sind die Ungerechten. (49:11)<br />

49:11 - Zum fünften Mal seit Beginn dieser Sura werden die Gläubigen erneut angesprochen, um<br />

Kränkung der Muslime in jeder Hinsicht, auch in Spaßform zu unterlassen. Dass Männer und<br />

Frauen auf diese Weise separat erwähnt werden, bedeutet nicht, dass Männer über Frauen und<br />

Frauen über Männer spotten dürfen. Mit "Schimpfnamen" sind alle Namen und Titel gemeint, die<br />

die Betroffenen nicht mögen und darüber traurig werden. Nur solche Beinamen sind erlaubt, die<br />

beliebt sind, wie z.B. "Umm <strong>Al</strong>-Ḫair" (Mutter des Guten), der Unterscheidung dienen oder die gut<br />

gemeint sind wie beispielsweise "Abū Huraira" (Vater des Kätzleins) (vgl. 6:82). Es ist nicht<br />

würdig für einen Gläubigen, dass er seinen "Bruder im Glauben" durch unangebrachte Redeweise<br />

verspottet, kränkt, beleidigt und unter Menschen lächerlich macht. Nach dieser Vorschrift des<br />

Qur’ān ist davon auszugehen, dass satirische Redensarten der Karnevalisten und Kabarettisten, die<br />

die Politiker lächerlich machen und andere Menschen "durch den Kakao ziehen", verboten sind.<br />

O ihr, die ihr glaubt! Vermeidet häufigen Argwohn; denn mancher Argwohn ist Sünde. Und<br />

spioniert nicht und führt keine üble Nachrede übereinander. Würde wohl einer von euch<br />

gerne das Fleisch seines <strong>to</strong>ten Bruders essen? Sicher würdet ihr es verabscheuen. So fürchtet<br />

<strong>Al</strong>lāh. Wahrlich, <strong>Al</strong>lāh ist Gnädig, Barmherzig. (49:12)<br />

49:12 - Zum sechsten Mal seit Beginn dieser Sura werden die Gläubigen erneut angesprochen und<br />

dazu ermahnt, Argwohn zu vermeiden. In dieser Formulierung merken wir die Genauigkeit des<br />

Qur’ān, in dem erwähnt wird, dass nicht jeder, sondern "mancher" Argwohn eine Sünde ist. Denn<br />

Argwohn gehört zur Natur und Selbsterhaltungstrieb des Menschen; deshalb soll er nicht immer,<br />

sondern häufig zu vermeiden. Argwohn, Spionieren und üble Nachrede gehören zusammen als<br />

Fak<strong>to</strong>r, der unvermeidlich die Brüderlichkeit unter den Gläubigen zerstört und das friedliche<br />

Zusammenleben unter ihnen beeinträchtigt. Demnach ist Spionieren, das im Kriegsfall gegen den<br />

Feind erlaubt ist, in der islamischen Gesellschaft kategorisch verboten. (vgl. dazu 24:19)<br />

Folgerichtig ist auch die "Beschattung" der Muslime und die "Baluschung" ihrer<br />

Telefongespräche durch den islamischen Geheimdienst verboten, weil sie (die Muslime) weder<br />

Feinde noch Verdächtige, sondern Hüter des Glaubens und Treuhand des Islam sind. Das Gebot in<br />

816

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!