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Tafsir Al-Qur'an Al-Karim (monolinguale Ausgabe) - Way to Allah

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Tafsīr <strong>Al</strong>-Qur’ān <strong>Al</strong>-Karīm<br />

verwendet es nicht schlecht, sonst erwartet euch schwere Strafe. Müht euch und strebt in <strong>Al</strong>lāhs<br />

Weg, sonst wird Er euch strafen und andere an eure Stelle setzen. Sucht nicht nach Ausreden, wie<br />

die Heuchler. Lasst die Heuchler und nehmt ihre Hilfe nicht an; denn sie sind unaufrichtig.<br />

Gewährt ihnen andererseits auch keine Unterstützung; denn diese kommt den Armen und<br />

Bedürftigen zu. Die aufrichtigen Gläubigen, die zur Selbs<strong>to</strong>pferung bereit sind, finden <strong>Al</strong>lāhs<br />

Wohlgefallen. Jenen Gläubigen, die Schlechtes getan haben, aber ihre Sünden bereuten, will <strong>Al</strong>lāh<br />

ihnen vergeben. Aber Menschen, die in ihrem Unglauben und Heuchelei beharren, Unheil und<br />

Zwietracht stiften, können nicht auf <strong>Al</strong>lāhs Gnade hoffen. Seid wahrhaftig gegenüber <strong>Al</strong>lāh in<br />

Wort und Tat und müht euch selbstlos auf Seinem Weg. Eine Gruppe von den Muslimen soll<br />

zurückbleiben, während andere zum Kampf ausziehen, damit sich erstere dem Studium der<br />

Religion widmen und die Zurückkehrenden unterweisen. Jede neu offenbarte Sura stärkte die<br />

Gläubigen in ihrem Glauben, aber jene, in deren Herzen "Krankheit" ist, stürzt dies nur in tieferen<br />

Zweifel.<br />

(Dies ist) eine Lossprechung (von jeglicher Verpflichtung) seitens <strong>Al</strong>lāhs und Seines<br />

Gesandten; (sie ist) an diejenigen Götzendiener (gerichtet), mit denen ihr ein Bündnis<br />

abgeschlossen habt. (9:1) So zieht denn vier Monate lang im Lande umher und wisst, dass<br />

ihr euch <strong>Al</strong>lāhs nicht entziehen könnt und dass <strong>Al</strong>lāh die Ungläubigen demütigen wird. (9:2)<br />

9:1-2 - Während die Muslime gewissenhaft ihre Bedingungen einhielten, brachen die<br />

Götzendiener immer wieder ihre Verträge, sobald sie sich davon einen Vorteil versprachen. Nach<br />

mehrjährigen Erfahrungen dieser Art erwies es sich als unvermeidlich, solche Verträge<br />

aufzukündigen. Dies geschah in angemessener Form mit einer viermonatigen Kündigungsfrist,<br />

und all jenen, die ihr Abkommen gewissenhaft erfüllten, wurde Gelegenheit gegeben, ihr Bündnis<br />

fortzusetzen. Die Verse 1-28 dieser Sura enthalten die endgültige Festlegung der Beziehungen<br />

zwischen der islamischen Gesellschaft, die sich sowohl in <strong>Al</strong>-Madīna als auch in der gesamten<br />

arabischen Halbinsel stabilisiert hatte, und denen, die noch beim Götzendienst verblieben sind,<br />

gleich ob es sich um jene handelt, die ein bestehendes Bündnis mit dem Propheten gebrochen<br />

haben, oder andere, die einen zeitlich begrenzten oder unbegrenzten Vertrag hatten und ihre<br />

Verpflichtungen eingehalten haben. Der Ausdruck dieser Verse nimmt die Form einer<br />

allgemeinen Bekanntmachung an. Im Vers 9:2 handelt es sich um die heiligen Monate, in denen<br />

nach altem arabischen Brauch jede kriegerische Handlung verboten war, nämlich <strong>Al</strong>-Muḥarram,<br />

Raǧab, Ḏu-l-Qa‘da und Ḏu-l- Ḥiǧǧa (vgl. auch 2:194; 9:5). Diese Worte sind an die Götzendiener<br />

gerichtet, die absichtlich die zwischen ihnen und den Muslimen abgeschlossenen Verträge<br />

gebrochen haben, und annullieren alle vertraglichen Verpflichtungen der letzteren. Der Zeitraum<br />

von vier Monaten, der zwischen dieser Erklärung und der Aufnahme bzw. Wiederaufnahme<br />

kriegerischer Auseinandersetzungen vergehen soll, ist eine nähere Bestimmung der Aufforderung<br />

in 8:58. (ÜB)<br />

Und (dies ist) eine Ankündigung von <strong>Al</strong>lāh und Seinem Gesandten an die Menschen am Tage<br />

der großen Pilgerfahrt, dass <strong>Al</strong>lāh der Götzendiener ledig ist und ebenso Sein Gesandter.<br />

Bereut ihr also, so wird das besser für euch sein; kehrt ihr euch jedoch ab, so wisst, dass ihr<br />

euch <strong>Al</strong>lāh nicht entziehen könnt. Und verheiße denen schmerzliche Strafe, die ungläubig<br />

sind. (9:3)<br />

9:3 - Mit dem Ausdruck "... am Tage der großen Pilgerfahrt" handelt es sich um den Tag des<br />

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