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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1101 von 1171<br />

- Varianten zur Gewährleistung einer redundanten Anbindung des Hochbaubereiches Ost an die<br />

B 96 n bzw. B 96 a:<br />

Die aus mehreren geprüften Varianten ausgewählte Variante für die Redundanzanbindung an eine<br />

Bundesstraße, die Anbindung an die B 96 a im Nordosten, verläuft in Bündelung mit der BAB 113 n<br />

auf dem Flughafengelände und minimiert daher die zusätzlichen Eingriffe in die Umwelt weitgehend.<br />

Hinsichtlich des Flächenverbrauchs und der Zerschneidung ist von einer Eingiffsminimierung<br />

auszugehen. Hinsichtlich der übrigen Umweltauswirkungen (vor allem Verlärmung) auf Schutzgüter<br />

sind keine relevanten Unterschiede zwischen den einzelnen Varianten zu erkennen. Eine im Anhörungsverfahren<br />

geforderte alleinige Anbindung über die B 96 a ist aus verkehrstechnischen Gründen<br />

(Überlastung der Anschlussstelle) keine vorzugswürdigere Alternative.<br />

- Varianten für die verkehrliche Erschließung des Hochbaubereiches West bei Selchow:<br />

Die auf Basis des Variantenvergleichs unter weitgehender Verwendung vorhandener Straßentrassen<br />

ausgewählte Variante für die Anbindung des Hochbaubereiches West, die Anbindung sowohl<br />

an die B 96 a als auch die B 96 n, vermeidet die Belastung durch eine Ortsdurchfahrt von Selchow<br />

durch Quell-/Zielverkehre des Flughafens. Mit dieser Variante wird die Minimierung der Verlärmung<br />

von Siedlungsbereichen erreicht. Wegen der gleichzeitigen Verwendung von vorhandenen Straßen<br />

ist bei der ausgewählten Variante auch hinsichtlich der übrigen Umweltauswirkungen (Flächenverbrauch<br />

und Zerschneidung) ebenfalls von einer weitgehenden Minimierung auszugehen.<br />

3.3.4 Schienenseitige Erschließung<br />

Durch die im Planungsraum vorhandene Bebauung, das vorhandene Schienennetz und die Anbindungspunkte<br />

im Layout werden Zwangspunkte gesetzt, die das mögliche Variantenspektrum der Schienenanbindung<br />

stark einschränken. Darüber hinaus weisen die Trassierungsparameter der Bahn weitaus<br />

geringere Freiheitsgrade im Vergleich zur Straßenplanung auf. Die untersuchten Varianten werden<br />

maßgeblich durch Zwangspunkte der Bebauung und des bestehenden Schienennetzes bestimmt. Die<br />

untersuchten Varianten sind im Hinblick auf die Auswahlgründe unter Umweltgesichtpunkten wie folgt<br />

zu beurteilen:<br />

3.3.4.1 Varianten Anbindung an den Berliner Außenring<br />

Die schienenseitige Anbindung an den Berliner Außenring Richtung Mahlower Kreuz (Anbindung<br />

Dresdner Bahn) lässt nur kleinräumige Varianten in der Ausformung der Verschwenkung zu. Nach Prüfung<br />

verschiedener Varianten wurde eine Variante östlich der Kreuzung Berliner Außenring B 96 a gewählt,<br />

die eine großräumige Zerschneidung eines Erlenbruchwaldes in der Glasowbachniederung vermeidet.<br />

Daher sind mit dieser Variante die im Hinblick auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden<br />

und Landschaft geringsten Auswirkungen verbunden. Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Mensch (Verlärmung) und Wasser (Querung eines Oberflächengewässers, Grundwasserabsenkung)<br />

unterscheiden sich die Varianten nicht. Zudem wurde mit Planänderung Nr. 03 eine weitere Optimierung<br />

in Form einer Anpassung der Trassenführung in Siedlungsbereichen und die Planung eines Dükers zur<br />

Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser vorgenommen.<br />

3.3.4.2 Varianten für die Ostanbindung an die Görlitzer Bahn<br />

Die gewählte Variante der Durchbindung der Schiene Richtung Osten zur Görlitzer Bahn folgt auf der<br />

bestehenden Gütergleistrasse. Eine Alternativtrasse, die zunächst in Bündelung mit der Anbindung an

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