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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 823 von 1171<br />

15.1.9.1 Keine Unersetzbarkeit der Biotope der streng geschützten Arten.<br />

Der strengere Maßstab des § 13 Abs. 2 BbgNatSchG a.F. i. V. m. § 19 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG ist<br />

nicht anzulegen, denn es werden keine Biotope zerstört, die für dort wild lebende Tiere und Pflanzen<br />

der vom Aussterben bedrohten bzw. der streng geschützten Arten unersetzbar sind.<br />

Wie bereits dargelegt, werden durch die vorgesehenen Eingriffe einige Lebensräume der dort wild lebenden<br />

Tiere der vom Aussterben bedrohten bzw. streng geschützten Arten erheblich beeinträchtigt.<br />

Insbesondere trifft dies für die Lebensräume der Heidelerche, des Waldwasserläufers, der Knoblauchkröte,<br />

des Moorfrosches, des Großen Abendseglers, der Zwergfledermaus, des Habichts, des Mäusebussards<br />

und der Rohrweihe zu.<br />

Die betroffenen Biotope werden für die konkret dort wild lebenden Tierpopulationen ersetzt. Das bedeutet,<br />

dass gleichartige bzw. die Funktion des zerstörten Biotops übernehmende Flächen rechtzeitig, also<br />

vor der Zerstörung der vorhandenen Flächen geschaffen werden. 237<br />

Bezüglich der Lebensräume von Vögeln und Fledermäusen werden innerhalb deren Mobilitätsradien<br />

neue Habitatsstrukturen geschaffen, die von den Tieren wiederbesiedelt werden können. So wird die<br />

Rodung der Wälder bzw. Obstanlagen für die Arten Heidelerche und Waldwasserläufer sowie Abendsegler<br />

funktional durch die Neuanlage von Wäldern kompensiert. Aufgrund der hohen Mobilität der Arten<br />

ist eine Erreichbarkeit dieser neuen Flächen gesichert. Die Zwergfledermaus erhält durch die Wiedervernässung<br />

der Waltersdorfer Flutgrabenaue und die Anlage von Sukzessionsflächen einen neuen<br />

Lebensraum. Die Funktion der Ansichtswarte für Greife wird durch die Anlage neuer Alleen und Waldflächen<br />

wiederhergestellt. Bezüglich der Rohrweihe gehen durch die Isolierung der Kleingewässer für<br />

Amphibien Nahrungshabitate verloren, die im Bereich der Waltersdorfer Flutgrabenaue durch die Schaffung<br />

von Amphibienlebensräumen ersetzt werden können. Bezüglich der Lebensräume der betroffenen<br />

Amphibien werden neue Lebensräume angelegt. Da diese außerhalb der Mobilitätsradien der betroffenen<br />

Populationen liegen, werden die betroffenen Populationen umgesiedelt (s. o. Abschnitt C.II.15.1.5<br />

„Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen“, ab Seite 803, Schutz der Fauna in der Bauphase). Die<br />

zeitnahe Ersetzung der für die Arten relevanten Funktionen wird durch die Nebenbestimmung A.II.9.1.2<br />

„Abschluss“, ab Seite 113, gewährleistet.<br />

Der Ersatz für die Eingriffe in Lebensräume von Fledermäusen wird durch geeignete Kompensationsmaßnahmen<br />

(vgl. ergänzte Fassung des LBP, Kap. 7.6.2) sichergestellt. Die ergänzenden Nebenbestimmungen<br />

A.II.9.1.2 „Abschluss“, ab Seite 113, und A.II.9.1.16 „Umsetzung von Fledermäusen“, ab<br />

Seite 120, stellen sicher, dass Fledermausbestände bei Abbruch- und Baumfällarbeiten umgesiedelt<br />

werden müssen.<br />

Die Forderungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Raumordnung bezüglich der Umsiedelung<br />

der Moorfrösche und Knoblauchkröten und bezüglich der dazu neu anzulegenden Kleingewässer<br />

sind durch die entsprechende Nebenbestimmung umgesetzt worden (s. o. Abschnitt C.II.15.1.5<br />

„Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen“, Schutz der Fauna in der Bauphase). Die Details der<br />

Gewässerausstattung und Durchführung (z. B. ausreichende Flachwasserzonen am Nordufer, Umsetzung<br />

von Laich und Larven in Laichkäfigen) sind in der Ausführungsplanung mit den Fachbehörden<br />

abzustimmen.<br />

237 Schumacher, J. und A./Fischer-Hüftle, P., Kommentar zum BNatSchG, Stuttgart 2003, §19 Rn. 117

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