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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil B - Sachverhalt <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 224 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Weiterhin soll es nach den Einzelanträgen zulässig sein, den Tower innerhalb der Baufläche PA, in<br />

welcher sich die Baufläche TO befindet, zu verschieben. Eine derartige Verschiebung kann bei der Detailplanung<br />

der hochbaulichen Anlagen erforderlich werden. Durch die Begrenzung der Verschiebung<br />

auf die Baufläche PA bleibt das Ausmaß einer eventuellen Verschiebung gering. Im Bereich des Gebietes<br />

SF 2 (sonstige Flughafeneinrichtungen) befindet sich das Airport-Center. Wie in den Erläuterungen<br />

zur Information im Antrag Band I, Kap. 3.7.1 des Planfeststellungsantrages im Einzelnen dargestellt,<br />

sind im Airport-Center Büroflächen, Konferenzräume, Lounges, ein Airport-Business-Center wie auch<br />

gastronomische Einrichtungen und Verkaufsflächen vorgesehen. Bei diesen Verkaufsflächen handelt es<br />

sich, wie auch im Passagierabfertigungsbereich, um kleinteilige Verkaufsflächen, wie sie an allen Verkehrsflughäfen<br />

vergleichbarer Größe und vergleichbaren Aufkommens üblich sind; sie dienen der Deckung<br />

des flughafeninternen Bedarfs (Passagiere, Besucher, Beschäftigte).<br />

Im Bereich des Gebietes SF 3 (sonstige Flughafeneinrichtungen) soll die planungsrechtliche Zulässigkeit<br />

unter anderem auch des Standortes einer ggf. später zu errichtenden Energiezentrale festgestellt<br />

werden. Gegenstand der Planfeststellung ist nur der Standort der Energiezentrale auf dem Flughafengelände.<br />

Ihre Zulässigkeit im Übrigen, insbesondere in immissionsschutzrechtlicher Hinsicht, bleibt einem<br />

immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vorbehalten.<br />

Im Plan der baulichen Anlagen ist als Nebenanlage auch die Trasse des beabsichtigten Personen-<br />

Transfer-Systems ausgewiesen. Das Personen-Transfer-System (PTS) ist mit seinen Bestandteilen und<br />

dem Betriebssystem im Einzelnen in den Unterlagen zur Information (Antrag Band I I) dargestellt, ist<br />

aber nicht zum Gegenstand der Planfeststellung gemacht worden. Die Träger des Vorhabens haben<br />

angekündigt, im Anschluss an die Planfeststellung der zuständigen Aufsichtsbehörde (in entsprechender<br />

Anwendung von § 9 Abs. 1 Satz 3 LuftVG) die Planungsunterlagen für das Personen-Transfer-<br />

System auf dem Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld im Hinblick auf die Erfüllung der Voraussetzungen<br />

der BOStrab 1987 (wie auch der BO-Strab Tunnelbaurichtlinie April 1991) vorzulegen.<br />

Auf die Darstellung im Erläuterungsbericht B 3 sowie in dem Antrag, Band I, Unterlagen zur Information<br />

Nr. I 3.1 ff., Nr. I 3.12 des Planfeststellungsantrages wird Bezug genommen.<br />

3 Erweiterung des Flughafengeländes/Flughafenzaun<br />

Das gegenwärtige Gelände des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld verfügt über eine Fläche von ca.<br />

640 ha. Der Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld nimmt weitere 820 ha in Anspruch. Dieser<br />

Flächenbedarf ist durch die Anlage einer zweiten (südlichen) Start- und Landebahn, die erforderlichen<br />

Rollbahnen, Vorfeldflächen, Sicherheitsflächen und Schutzzonen des Instrumentenlandesystems<br />

sowie durch die Erweiterung der Abfertigungseinrichtungen bedingt.<br />

Die vom Vorhaben in Anspruch genommene Erweiterungsfläche des Flughafengeländes ist in dem zur<br />

Planfeststellung beantragten Plan der baulichen Anlagen B 1-1 ausgewiesen; in diesem Plan befindet<br />

sich - nachrichtlich - auch eine Darstellung des bestehenden Flughafengeländes. Der gleichfalls zur<br />

Planfeststellung beantragte Plan B 1-2 weist den Verlauf des künftigen Flughafenzaunes aus.<br />

4 Verkehrsanbindung Straße und Wiederherstellung zerschnittener Straßen- und<br />

Wegebeziehungen<br />

Gegenstand des Planfeststellungsantrages sind als Folgemaßnahmen auch die erforderlichen Straßenanbindungen<br />

des auszubauenden Flughafens an das übergeordnete Straßennetz, insbesondere der<br />

Anschluss an die BAB 113n im Osten des Flughafens, der Anschluss an die B 96a im Norden des Flug-

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