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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 436 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Darüber hinaus sind Art, Lage und Umfang der für die landschaftspflegerische Begleitplanung vorgesehenen<br />

Maßnahmen im Zusammenhang mit den zur Sicherung der Funktionsfähigkeit festgesetzten<br />

Auflagen geeignet das Vogelschlagrisiko zu minimieren und tragen somit einer sicheren Durchführung<br />

des Flugbetriebs in besonderem Maße Rechnung.<br />

7.1.5.3.3 Einwendungen<br />

Von zahlreichen Einwendern und Trägern öffentlicher Belange wird generelle Kritik an dem Gutachten<br />

des DAVVL zur Bewertung des potentiellen Vogelschlagrisikos geübt. Demnach sei das ermittelte Risiko<br />

zu gering eingeschätzt worden. Es bestehe eine höhere Wahrscheinlichkeit von Vogelschlägen als<br />

dargestellt und die möglichen Folgen eines Vogelschlages von der Beschädigung des Luftfahrzeuges<br />

bis hin zu einem Absturz seien nicht ausreichend betrachtet worden. Die Planfeststellungsbehörde ist<br />

zu der Auffassung gelangt, dass das Gutachten des DAVVL zur Bewertung des potentiellen Vogelschlagrisikos<br />

im Bereich des Flughafens Berlin-Schönefeld von nachvollziehbaren Voraussetzungen<br />

ausgeht. Die potentiellen Folgen von Vogelschlägen wurden anhand einer Auswertung vogelschlagbedingter<br />

Zwischenfälle aus dem internationalen und nationalen Luftverkehr wiedergegeben. Die flugsicherheitsrelevanten<br />

Vogelarten wurden umfassend ermittelt. Das von diesen Vogelarten ausgehende<br />

Gefährdungspotential wird im Gutachten ausführlich beschrieben und es werden geeignete und fachlich<br />

fundierte Vorschläge zur Vermeidung von Vogelschlägen abgeleitet.<br />

Von zahlreichen Einwendern und verschiedenen Trägern öffentlicher Belange wurde vorgetragen, der<br />

Untersuchungsraum zur Beurteilung des Vogelschlagrisikos sei zu vergrößern, um das Gefährdungspotential<br />

richtig abschätzen zu können. Eine Ausdehnung des Untersuchungsraumes ist aus Sicht der<br />

Planfeststellungsbehörde nicht notwendig. Aufgrund der Auswertung nationaler und internationaler Vogelschlagstatistiken<br />

wurde der Untersuchungsraum so gewählt, dass diejenigen Flugphasen erfasst<br />

sind, in welchen die weitaus größte Zahl der registrierten Vogelschläge aufgetreten ist. Allein schon aus<br />

diesem Grund würde eine Vergrößerung des Untersuchungsraumes nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />

zu keinen neuen Erkenntnissen führen. Darüber hinaus liegen die Flughöhen insbesondere<br />

der abfliegenden aber auch der anfliegenden Luftfahrzeuge bei einer Entfernung von mehr als<br />

10 km zur Start- und Landebahn in einem Höhenbereich, in welchem Kollisionen mit Vögeln statistisch<br />

nur noch äußerst selten auftreten.<br />

In zahlreichen Einwendungen wurde die Befürchtung geäußert, dass die in nördlicher Richtung durchgeführten,<br />

kleinräumigen Äsungsflüge insbesondere der am Rangsdorfer See lebenden Gänsearten zu<br />

zahlreichen Kollisionen mit Luftfahrzeugen führen werden, die den Flughafen Berlin-Schönefeld anfliegen<br />

bzw. vom Flughafen abfliegen. Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde ist zunächst darauf hinzuweisen,<br />

dass sich die geäußerten Befürchtungen durch die Vogelschlagstatistik des bestehenden Flughafens<br />

Berlin-Schönefeld nicht belegen lassen, da wie bereits erwähnt, bisher Wasservögel und überhaupt<br />

schwergewichtige Arten an den Vogelschlägen so gut wie nicht beteiligt waren. Darüber hinaus<br />

haben die Landebahn 07R anfliegende Luftfahrzeuge querab vom Rangsdorfer See im möglichen Kreuzungsbereich<br />

der Äsungsflüge mit den An- und Abflugrouten eine Flughöhe von ca. 1.080 ft (ca. 330 m)<br />

wenn der für diese Landebahn vorgesehene Gleitpfad von drei Grad zugrunde gelegt wird. Die Landebahn<br />

07L anfliegende Luftfahrzeuge haben unter den gleiche Voraussetzungen in diesem Bereich eine<br />

Flughöhe von ca. 1.410 ft (ca. 430 m). Da die Flugbahnen bei Steigflügen üblicherweise einen deutlich<br />

größeren Winkel als drei Grad aufweisen, haben von den Startbahnen 25L bzw. 25R abfliegende Luftfahrzeuge<br />

im möglichen Kreuzungsbereich eine erheblich größere Flughöhe als landende Flugzeuge.<br />

Im Gegensatz zu den großräumigen Zügen der Gänse, die Flughöhen von 3.000 ft (ca. 915 m) bis<br />

6.000 ft (ca. 1.830 m) erreichen können, spielen sich die Äsungsflüge in relativ niedrigen Flughöhen ab<br />

und liegen in der Regel unterhalb von 500 ft (ca. 150 m). Das Kollisionsrisiko im Zuge der täglichen<br />

Äsungsflüge ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde daher als gering einzustufen.

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