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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 949 von 1171<br />

Die geplanten Verkehrstrassen stehen nicht im Konflikt mit Bauleitplänen im Bezirk Treptow-Köpenick;<br />

gemäß FNP sind dort Verkehrstrassen dargestellt.<br />

Zu den einzelnen Belangen:<br />

Bezirk Köpenick<br />

a) Die seitens des Bezirkes angeführten B-Pläne XVI-55 Lagunen Weg bzw. XVI-81 Dämeritzsee liegen<br />

außerhalb der Planungszonen Siedlungsbeschränkung I und II bzw. der Planungszone Bauhöhenbeschränkung.<br />

Eine Betroffenheit durch den LEP FS bzw. das planfestzustellende Vorhaben<br />

selbst ist nicht gegeben.<br />

b) Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan XVI-6 Müggelheimer Damm liegt innerhalb der Planungszone<br />

Siedlungsbeschränkung II und der Planungszone Bauhöhenbeschränkung gemäß<br />

LEP FS. Geplant war die Errichtung von ca. 250 Wohneinheiten. Die Weiterführung der Planung<br />

wurde 1999 durch die Landesplanungsbehörde gemäß Artikel 14 Landesplanungsvertrag untersagt.<br />

c) Der Bebauungsplan XVI-8 Ludwigshöheweg II liegt innerhalb der Planungszone Siedlungsbeschränkung<br />

II und der Planungszone Bauhöhenbeschränkung gemäß LEP FS. Geplant war die Errichtung<br />

von ca. 200 Wohneinheiten. Die Planung ruht, Genehmigungen nach § 33 BauGB wurden<br />

nicht verlängert.<br />

Hinsichtlich der geltend gemachten Fehler bei der Bestandsaufnahme der Siedlungsstruktur im ehemaligen<br />

Bezirk Köpenick wird festgestellt, dass<br />

- die Bestandsaufnahme sachgerecht erfolgte und sich am Flächennutzungsplan bzw. Ist-Zustand<br />

orientierte,<br />

- die Gebiete im Bereich Lippoldallee außerhalb des Betrachtungsraumes der 62-dB(A)-Zone liegen,<br />

(die Stellungnahme des Bezirkes bezieht sich auf die im PFA dargestellte 62-dB(A)-Zone),<br />

- die Gebietsabgrenzung bzw. Darstellung der Art der Nutzung in Karolinenhof unter Beachtung des<br />

Ist-Zustandes bzw. des FNP erfolgte,<br />

- die benannten Wohngebiete in Schmöckwitz außerhalb des Betrachtungsraumes der 62-dB(A)-<br />

Zone liegen,<br />

- die benannten Bebauungspläne in Müggelheim außerhalb des Betrachtungsraumes der 62-dB(A)-<br />

Zone liegen und<br />

- die benannten Gebiete in Rahnsdorf außerhalb des Betrachtungsraumes der 62-dB(A)-Zone liegen.<br />

Im Rahmen der UVS sind - auch für Köpenick - Siedlungen innerhalb der 55-dB(A)-Zone (Leq(3,Tag))<br />

betrachtet worden.<br />

Der Planfeststellungsbehörde steht keine Befugnis zur Umsiedlung von Betroffenen zu, ebenso wenig<br />

können Enteignungen für diesen Zweck durchgeführt werden. Bei schwerer bzw. unerträglicher Beeinträchtigung<br />

kann ein Anspruch auf Übernahme des Grundstücks gegen Entschädigung bestehen. In

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