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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 829 von 1171<br />

Bei anderen Flächen fehlt die naturschutzfachliche Geeignetheit, z. B. wegen Nutzungsänderungen<br />

oder weil die Überprüfung der Standortbedingungen ergab, dass eine Entwicklung zu einem feuchten<br />

bis nassen Erlenwald nicht möglich ist, oder die Flächen durch angrenzende Nutzungen stark vorbelastet<br />

sind.<br />

Bei den nach der Art der möglichen Maßnahmen grundsätzlich geeigneten Vorschlägen handelt es sich<br />

jeweils um kleinere Flächen, die verstreut liegen. Zum Beispiel hat die Gemeinde Selchow nachträglich<br />

die Pflanzung von Einzelbäumen auf einzelnen, verstreut liegenden Flächen vorgeschlagen. Diese<br />

Maßnahmen könnten das Kompensationsdefizit jedoch nur unerheblich mindern. Vor allem können die<br />

naturschutzfachlich anzustrebenden, großräumigen Wirkungen und Vernetzungsfunktionen durch die<br />

Umsetzung von relativ kleinen Maßnahmenflächen nicht erwartet werden. Eine Vollkompensation könnte<br />

durch die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht erreicht werden.<br />

Eine Vernetzung und Synergieeffekte können nach Einschätzung der Planfeststellungsbehörde jedoch<br />

nur bei einer Komplexmaßnahme auf großen zusammenhängenden Flächen erreicht werden. Diese<br />

Ansicht wird von den zuständigen Fachbehörden gestützt. Diese legten in ihren Stellungnahmen dar,<br />

dass eine großräumige Maßnahme zur Kompensation der Eingriffe funktional besser geeignet sei, als<br />

Einzelmaßnahmen. Durch die Zusammenfassung der Maßnahmen würde eine Zersplitterung und dadurch<br />

eine nur begrenzte Wirksamkeit der Kompensation vermieden. Von Seiten der Fachbehörden<br />

wurde aus diesem Grund die Umsetzung von komplexen Kompensationsmaßnahmen gefordert. Die<br />

Zülowniederung wurde als ein mögliches Gebiet für eine solche Maßnahme benannt. Mit der Aufnahme<br />

des Maßnahmenkonzeptes in der Zülowniederung in die ergänzte Fassung des LBP haben die Träger<br />

des Vorhabens diesen Forderungen entsprochen.<br />

Die Komplexmaßnahme in der Zülowniederung würde zur Vollkompensation der verbleibenden Defizite<br />

führen. Ausgenommen davon ist nur das Defizit bezüglich des Schutzguts Boden.<br />

15.1.11.1.2 Vorschläge aus der Nachbeteiligung zur ergänzten Fassung des LBP<br />

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin hat im Rahmen der Stellungnahme zur ergänzten<br />

Fassung des LBP zusätzlich auf mögliche Ausgleichspotenziale innerhalb der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption<br />

hingewiesen. Die Träger des Vorhabens haben die dort aufgeführten Maßnahmen<br />

auf die Eignung zur Minderung des hier vorliegenden Ersatzmaßnahmendefizits nachträglich geprüft.<br />

Sie haben nachvollziehbar dargelegt, dass die in der Konzeption enthaltenen Vorschläge zu Ersatzmaßnahmen<br />

keine Maßnahmen betreffen, bei denen ein Defizit vorliegt. Für die Anlage von Parkanlagen<br />

bzw. die Aufwertung von Räumen für die Erholungsnutzung besteht ein solches nicht. Denkbar<br />

wäre höchstens die Anlage von Baumreihen und die Pflanzung von Einzelbäumen im Bereich der vorgeschlagen<br />

Maßnahmen. Hierbei würde es sich aber ebenfalls nur um kleinere verstreute Flächen handeln.<br />

15.1.11.2 Vollkompensation durch Ersatzmaßnahmenkonzept Zülowniederung<br />

Das Ersatzmaßnahmenkonzept in der Zülowniederung haben die Träger des Vorhabens in Abstimmung<br />

mit der obersten Naturschutzbehörde durch den Verein für Landschaftspflege und Umweltschutz Teltow-Fläming<br />

erarbeiten lassen. Die Träger des Vorhabens werden durch die Nebenbestimmung „Entscheidung<br />

hinsichtlich weiterer Ersatzmaßnahmen/Vorbehalt hinsichtlich grundstücksscharfer Festlegung“<br />

verpflichtet, die dort durch Maßnahmekomplexe beschriebenen Ersatzmaßnahmen - soweit für<br />

den Ausgleich des noch offenen Defizits erforderlich - innerhalb der im Konzept dafür vorgesehenen<br />

Gebietskulisse durchzuführen. Das verbliebene Defizit umfasst ca. 23 ha Erlenbruchwälder, ca. 342 ha

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