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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 751 von 1171<br />

12.4 Elektromagnetische Felder<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat nach eingehender Prüfung festgestellt, dass die 110-kV-Freileitungen<br />

elektromagnetisch unbedenklich sind. Die Grenzwerte der 26. BImSchV werden unterschritten.<br />

Für die anderen geplanten Hoch- und Niederfrequenzanlagen umfasst die Planfeststellung mangels<br />

konkreter Unterlagen nur eine überschlägige Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit. Bei der<br />

Bauausführung haben die Träger des Vorhabens die Anlagen daher gemäß den Regelungen der<br />

26. BImSchV zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei den zuständigen Behörden anzuzeigen und die<br />

entsprechenden konkreten Unterlagen beizubringen. Nach den allgemeinen Angaben der Träger des<br />

Vorhabens ist aber plausibel, dass die Grenzwerte eingehalten werden.<br />

Mit der Nebenbestimmung A.II.7.4 „Hoch- und Niederfrequenzanlagen nach der 26. BImSchV“, ab Seite<br />

112, folgt die Planfeststellungsbehörde den diesbezüglichen Forderungen verschiedener Fachbehörden,<br />

die darauf hingewiesen haben, dass der Umfang der vorgelegten Unterlagen hinsichtlich der Hoch-<br />

und Niederfrequenzanlagen nicht den Anforderungen des § 7 der 26. BImSchV entspräche und die<br />

Belange der elektromagnetischen Verträglichkeit daher nicht abschließend geprüft werden könnten.<br />

12.4.1 Flugbetriebsanlagen<br />

Für den Betrieb des ausgebauten Flughafens sind verschiedene Hoch- und Niederfrequenzanlagen<br />

nötig. Im Rahmen dieser Planfeststellung werden nur die Standorte für die Vor- und Haupteinflugzeigen<br />

des neuen Instrumentenlandesystems (ILS) der Südbahn festgestellt (Plan B 1-3). Die konkrete Anlage<br />

ist von der Planfeststellung nicht umfasst.<br />

Die Träger des Vorhabens haben in den Planunterlagen allgemeine Angaben zur erwarteten elektromagnetischen<br />

Verträglichkeit des ILS gemacht (N 5, Seite 67). Diese Angaben lassen erkennen, dass<br />

eine Unterschreitung der Grenzwerte der 26. BImSchV zu erwarten ist. Nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde<br />

sind die Annahmen plausibel, dies wird auch vom Amt für Immissionsschutz Wünsdorf<br />

(Stellungnahme vom 03.07.2000 und 14.11.2001) bestätigt.<br />

12.4.2 Umverlegung/Neuanlage von 110-kV-Leitungen<br />

Im Rahmen des Vorhabens wird die Umverlegung der Freileitung „Wildau-Großbeeren“ (Plan F 5.2-1<br />

bis F 5.2-20) und die neue Freileitung Anschluss Süd (Plan F 5.6-1 bis F 5.6-12) planfestgestellt.<br />

Die Träger des Vorhabens haben auf Nachforderung der Planfeststellungsbehörde mit Schreiben vom<br />

01.03.2004 ein WinField-Protokoll der Märkischen Energieversorgung AG vom 04.12.1997 vorgelegt.<br />

Die Eingangsparameter für die Berechnung des magnetischen und elektrischen Feldes sind plausibel<br />

und entsprechen den Angaben in den Planfeststellungsunterlagen.<br />

Aus dieser konkreten Unterlage ergibt sich, dass die Grenzwerte der 26. BImSchV erheblich unterschritten<br />

werden und die geplanten Abstandsflächen ausreichend sind. Dies wurde von der zuständigen<br />

Fachbehörde bestätigt. Es ist daher davon auszugehen, dass durch den Betrieb dieser Anlagen keine<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft herbeigeführt werden.

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