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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1127 von 1171<br />

spruchnahme beschränken. Eine Beeinträchtigung von Böden als Standorte für sensible Nutzungen<br />

kann daher ausgeschlossen werden.<br />

Ebenso kann ausgeschlossen werden, dass es während der Bauphase durch Depositionen von Luftverunreinigungen<br />

zu relevanten Auswirkungen auf Böden kommt. Als wesentlicher potenzieller Faktor<br />

bauzeitlicher Schadstoffeinträge über den Luftpfad sind für das Schutzgut Boden baubedingte Staubdepositionen<br />

anzusehen. Diese beschränken sich auf den unmittelbaren Nahbereich der Bautätigkeiten;<br />

durch Maßnahmen zur Minimierung der Staubentwicklung kann sichergestellt werden, dass außerhalb<br />

des zukünftigen Flughafenumgriffs keine relevanten Einwirkungen auf Böden auftreten.<br />

Durch das Entwässerungskonzept können betriebsbedingte Einträge kontaminierter Abwässer in den<br />

Boden vermieden werden. Die Abdichtung der Bodenfilteranlagen stellt sicher, dass eine Ausbreitung<br />

von Kontaminationen in den Untergrund und benachbarte Böden nicht erfolgen kann.<br />

4.6.3.4 Auswirkungen durch Ablagerung von Abfall- und Bodenmaterial<br />

Relevante Auswirkungen sind hier nicht zu erwarten. Es ist vorgesehen, alle anfallenden Abfälle extern<br />

zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt im Falle der Andienungspflichtigkeit durch den öffentlich rechtlichen<br />

Entsorgungsträger. Bezüglich der in der Bauphase anfallenden Erdmassen (Abtrag und Auftrag<br />

von Bodenmassen) geht die Planfeststellungsbehörde nach den Angaben in den Antragsunterlagen<br />

weitgehend von einem Massenausgleich innerhalb der vom Vorhaben betroffenen Fläche aus. Nach der<br />

ursprünglichen Bilanz der Träger des Vorhabens wird ein Massenausgleich mit einem Überschuss von<br />

ca. 59.800 m³ erzielt. Mit dem Planänderungsantrag Nr. 03 zur Westanbindung der Schiene tritt eine<br />

Änderung der Erdmassenbilanzen zu Versiegelung / Entsiegelung und Abgrabung / Aufschüttung ein.<br />

Damit reduzieren sich die Aushubmassen um ca. 100.000 m³, so dass jetzt bezüglich der Gesamtmaßnahme<br />

eine Defizit von ca. 40.200 m³ besteht.<br />

Die genannten Werte sind angesichts der insgesamt zu bewegenden Erdmassen von 9.950.000 m³<br />

vernachlässigbar, so dass insgesamt von einem Erdmassenausgleich auszugehen ist. Entsprechend<br />

den rechtlichen Anforderungen des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes sind gegebenenfalls doch<br />

anfallende Restmassen zu verwerten. Anfallendes kontaminiertes Bodenmaterial wird entsorgt.<br />

Die externe Verwertung und Entsorgung erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Bestimmungen<br />

in dafür genehmigten und zugelassen Anlagen. Zusätzliche relevante Umweltauswirkungen<br />

durch die Abfälle und Bodenmaterial die im Rahmen dieses Vorhabens zu berücksichtigen sind,<br />

ergeben sich somit nicht.<br />

4.7 Schutzgut Wasser<br />

4.7.1 Untersuchungsraum Oberflächengewässer<br />

Zur Erfassung der Auswirkungen auf Oberflächengewässer wurde ein Raum mit einer Fläche von 143<br />

km² untersucht. Er erstreckt sich von der Ortslage Rangsdorf im Südwesten über Blankenfelde, Glasow,<br />

Waßmannsdorf, Groß- und Kleinziethen in den Osten nach Waltersdorf und den Bereich des Autobahnkreuzes<br />

Schönefeld. Nicht in den Untersuchungsraum einbezogen, jedoch im erforderlichen Maße mitbetrachtet<br />

wurde der Rangsdorfer See, in den der Glasowbach mündet. Außerhalb des untersuchten<br />

Raumes befinden sich die Dahme und die von ihr durchflossenen Seen. Entgegen der in einigen Einwendungen<br />

geäußerten Auffassung sind relevante Auswirkungen über die unmittelbar betroffenen Gewässer<br />

hinaus (Glasowbach und östlicher Selchower Flutgraben) nicht zu erwarten. Erhebliche Auswir-

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